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Handelsabkommen

Viele Unternehmen stehen vor der Frage wie beziehungsweise ob sie Freihandelsabkommen nutzen können. In einem Leitfaden (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1533 KB) haben wir leicht verständlich und praxisnah dargestellt, auf was es dabei ankommt.

1. Der Weg zu einem Handelsabkommen

Bis eine finale Einigung über ein Handelsabkommen besteht, vergehen in der Regel einige Jahre und mehr als 30 verschiedene Phasen werden durchlaufen. Der grobe Ablauf ist jedoch wie folgt:
  • Vorbereitung: hier haben Sie als Unternehmer über die Konsultationen der europäischen Institutionen Mitspracherechte! Aktuelle Teilnahmemöglichkeiten entnehmen Sie entweder unserem Newsletter oder recherchieren. Zudem bietet die EU-Kommission eine Online-Übersicht zu aktuellen Konsultationen an.
  • Verhandlung: Chefunterhändler beider Seiten verhandeln. Die Europäische Kommission informiert nach jeder Verhandlungsrunde den Europäischen Rat beziehungsweise das Europäische Parlament. Die Verhandlungsdokumente werden auf der Seite der Generaldirektion Handel veröffentlicht.
  • Finalisierung: Der Verhandlungstext wird von Kommissionsbeamtenformal überprüft und erhält den Feinschliff.
  • Unterzeichnung: Der Abkommenstext wird in die 23 offiziellen Landessprachen der EU übersetzt. Die 28 Kommissare nehmen den Text an und leiten den Text dem Rat zur Unterzeichnung weiter.
  • Beschlussfassung in Rat der EU und Europäischem Parlament
  • (eventuell) vorläufige Anwendung: Bei gemischten Abkommen der Fall, die der Ratifizierung durch alle Mitgliedsstaaten bedürfen. In der Zwischenzeit kann die EU das Abkommen nur vorläufig anwenden (zuletzt geschehen im Falle CETA, siehe „Gemischte Abkommen“)
  • (eventuell) Ratifizierung in Mitgliedsstaaten: Nationale Parlamente, wie in Deutschland der Bundestag, ratifizieren das Abkommen.
  • Beendigung: EU-Mitgliedsstaaten und Partnerland informieren das Generalsekretariat des Rates über das Ratifizierungsergebnis. Der Rat nimmt die Entscheidung an und bestätigt die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU.
  • Inkrafttreten

2. Unterschiedliche Formen der wirtschaftlichen Integration

Es gibt verschiedene Formen der wirtschaftlichen Integration. In Zeiten der Lähmung multilateraler Institutionen, wie der Welthandelsorganisation (WTO), verhandelt die EU vor allem (bilaterale) Handelsabkommen. Im Folgenden sehen Sie die einzelnen Abstufungen, angefangen mit der niedrigsten Form wirtschaftlicher Integration (Wirtschafts- und Handelsabkommen) hin zur höchsten (Politische Union):
  • Wirtschafts- und Handelsabkommen
(Bilaterale) Freihandelsabkommen sind die Basis für eine Freihandelszone. Die teilnehmenden Länder vereinbaren tarifäre und nichttarifäre Handelshemmnisse untereinander abzubauen.
Beispiel: EU mit Mexiko
  • Gemischte Abkommen
Man spricht von einem gemischten Abkommen, wenn bestimmte Bereiche des Abkommens nicht in der ausschließlichen Kompetenz der EU liegen. Die EU ist auf die Mitwirkung (und die Zustimmung) ihrer Mitgliedstaaten angewiesen.
Beispiel: EU mit Kanada (CETA)
  • Freihandelszone
Mehrere Staaten schließen sich zusammen und vereinbaren, Handelsbeschränkungen und Zölle untereinander abzuschaffen. Gegenüber Drittstaaten gibt es keinen gemeinsamen Zolltarif.
Beispiele: ASEAN (Freihandelszone des Verbandes Südostasiatischer Staaten), EFTA (Europäische Freihandelszone), USMCA/NAFTA (Nordamerikanische Freihandelszone) und Mercosur (Gemeinsamer Markt des Südens) in Südamerika.
  • Zollunion
Zusammenschluss mehrerer Staaten zu einem Zollgebiet. Es besteht ein Gemeinsamer Zolltarif (GZT) gegenüber Drittstaaten. Die Mitglieder erheben untereinander jedoch keine Zölle.
Beispiele: EU mit Andorra, San Marino und der Türkei
  • Gemeinsamer Markt
Zusätzlich zur Zollunion besteht freie Faktormobilität, das heißt Arbeitskräfte sind mobil und können in jedem Mitgliedsstaat einer Arbeit nachgehen.
Beispiel: EU
  • Wirtschafts- und Währungsunion
Die Wirtschaftspolitik läuft koordiniert ab. Darüber hinaus besteht eine gemeinsame Währung mit fixen Wechselkursen.
Beispiel: Europäische Wirtschafts- und Währungsunion
  • Politische Union
Die teilnehmenden Länder geben sich eine gemeinsame Verfassung.

Beispiel: bis jetzt gibt es in Europa noch keine politische Union

3. Handelsabkommen aktuell

4. Handelsbarrieren

Die Weltwirtschaft erlebt in diesen Tagen einen Trend hin zu mehr Protektionismus. Unternehmen stoßen vermehrt auf Hürden im täglichen Geschäft. Das unterminiert die Bemühungen der Europäischen Union für offene Märkte zu sorgen. In ihrem jährlich publizierten Bericht analysiert die Generaldirektion Handel daher die Handels- und Investitionshemmnisse in rund 57 Drittländern. Im Jahr 2017 bestanden insgesamt 396 Handelsbarrieren. 2016 waren es 372. Im Jahr 2017 kamen 67 neue Hürden hinzu. 45 Barrieren konnten gelöst werden. Die „Spitzenreiter“ mit den meisten Hemmnissen im vergangenen Jahr sind Russland (36), China (25) und Indonesien (23). Besonders nicht-tarifäre Handelshemmnisse erschweren Unternehmen den Außenwirtschaftsverkehr. Laut des Berichts fallen darunter vor allem Beschränkungen in Bezug auf Dienstleistungen, Investitionen, öffentliches Beschaffungswesen, Rechte an geistigem Eigentum oder ungerechtfertigte technische Handelshemmnisse.

Wo gibt es Unterstützung?
Für Wirtschaftsunternehmen stellt die Europäische Kommission ein Online-Werkzeug zur Verfügung, um Handelsbarrieren zu melden. Mittels dieses sogenannten Beschwerderegisters können betroffene Unternehmen Handelsbarrieren im Auslandsgeschäft melden. Die europäischen Institutionen registrieren diese Meldungen und vermitteln gegebenenfalls. Des Weiteren steht Unternehmen auf den Seiten der EU-Kommission eine Übersicht zu bereits registrierten Hürden und der Stand des Verfahrens zur Verfügung.
Daneben gibt es die Industrie- und Handelskammern, die wiederum über den Dachverband DIHK, oder die Auslandshandelskammern AHK eventuell vor Ort zu einer Klärung beitragen können. Sprechen Sie uns an!

5. Handelsschutz

Die Europäische Kommission hat am 07. Januar 2019 einen aktualisierten Leitfaden über handelspolitische Schutzinstrumente für kleine und mittlere Unternehmen veröffentlicht. Der Leitfaden gibt eine Einführung sowie einen Überblick über die Phasen und Elemente einer Handelsschutzuntersuchung. Der Helpdesk für Handelsschutzinstrumente soll KMU die Nutzung der Handelsschutzinstrumente erleichtern. Die Kontaktdaten des Helpdesks entnehmen Sie bitte dem Leitfaden auf Seite 30.

6. Wo finde ich weitere Informationen?

Zu Handelsabkommen steht eine Vielzahl von Informationsquellen zur Verfügung. Einige Vorschläge finden Sie hier: