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Mitarbeitereinsatz im Ausland

Zur Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland finden Sie hier allgemeine arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Informationen.
Weitere Informationen finden Sie unter „Weitere Informationen” bei den jeweiligen Artikeln. Bitte beachten Sie insbesondere den Link „Rechtliche Hinweise zu Entsendungen in EU-Länder”. Hier können Sie die vor allem im Zusammenhang von Entsendungen bei Montageaufträgen geltenden Rahmenbedingungen für einzelne EU-Staaten recherchieren.
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Geschäftsreisender am Flughafen © getty images/ridofranz

Überblick über die wichtigsten sozialversicherungs-, steuer- und arbeitsrechtlichen Fragen bei der Entsendung von Mitarbeitern.

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Auslandsdienstreisen freuen manche Arbeitnehmer, andere versuchen diese zu vermeiden. Aufgrund der Internationalisierung des Wirtschaftsverkehrs und Arbeitsleben ist fraglich, ob Arbeitgeber eine Dienstreise einseitig anordnen dürfen, oder nicht.

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Laut Bundesarbeitsgericht ist erforderliche Reisezeit im Rahmen einer vorübergehenden Entsendung eines Arbeitnehmers ins Ausland wie Arbeitszeit zu vergüten, da jene ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers erfolgte.

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Laptop mit Strandhintergrund, Reisepass und Flugticket liegen davor © getty images/PeopleImages

Unternehmen, deren Mitarbeiter mobil vom Ausland aus arbeiten, müssen zahlreiche Vorschriften beachten. Neben dem deutschen Arbeitsrecht müssen auch die zwingenden nationalen Regelungen im Zielland eingehalten werden.