EORI-Nummer

Für Zollanmeldungen ist Registrierung beim Zoll erforderlich

1. Was ist EORI?

EORI (Economic Operators' Registration and Identification System) ist ein EU-weites System zur eindeutigen Registrierung und Identifizierung von Unternehmen und Privatpersonen gegenüber der Zollverwaltung. Diese erfolgt mithilfe einer individuell zugeteilten EORI-Nummer, die EU-weit gültig ist.

2. Wer braucht eine EORI-Nummer?

Unternehmen und Privatpersonen, die Ausfuhren oder Einfuhren beim Zoll anmelden, benötigen eine EORI-Nummer. Auch für die Beantragung von Ausfuhrgenehmigungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine EORI erforderlich. Die Pflicht zur Angabe der EORI-Nummer besteht bereits ab dem ersten Export- oder Importvorgang. Sowohl das elektronische Zollsystem ATLAS Ausfuhr als auch die Internetzollanmeldung Plus (IAA Plus) funktionieren nur mit gültiger EORI-Nummer. Unternehmen, die noch keine EORI-Nummer haben, können den Antrag auf Registrierung und Erteilung während der Abwicklung ihres ersten Vorgangs stellen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Anmeldung über einen Dienstleister erfolgt.
Nach den EU-rechtlichen Vorschriften dürfen nur rechtsfähige Einheiten, also natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personenvereinigungen eine EORI-Nummer erhalten. Nicht rechtsfähige Unternehmenseinheiten (Zweigniederlassungen, Betriebsstätten) werden in Deutschland über die EORI-Nummer ihres Hauptsitzes und eine vierstellige Niederlassungsnummer identifiziert.

3. Wie sieht die EORI-Nummer aus?

In allen EU-Staaten wird das jeweilige Länderkürzel vorangestellt, in Deutschland also DE. Danach folgt eine 15-stellige Nummernkombination, also beispielsweise DE000000001234567.

4. Wann ist die EORI-Nummer anzugeben?

Die EORI-Nummer ist bei Zollanmeldungen, also zum Beispiel bei Ausfuhr- und Einfuhrmeldungen, erforderlich (Ausführer beim Export; Empfänger beim Import). Dies gilt auch bei Anträgen auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung beim BAFA.

5. Wie erhalte ich eine EORI-Nummer?

Die EORI-Nummer erhalten Sie auf Antrag beim deutschen Zoll. Die Registrierung ist kostenlos und erfolgt elektronisch oder über ein Antragsformular.

Elektronischer Antrag

Sie können die EORI-Nummer elektronisch über das Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG) des Zolls beantragen. Hierfür benötigen Sie lediglich ein gültiges ELSTER-Zertifikat. Änderungen von Stammdaten erfolgen auch auf diesem Weg.

Schriftlicher Antrag

Alternativ können Sie die EORI-Nummer über ein Formular schriftlich bei der Generalzolldirektion, Dienstort Dresden, Stammdatenmanagement beantragen. Die Antragsformulare 0870a (Unternehmen) 0870b (Niederlassungsnummer und 0870c (Privatpersonen) sowie Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Internetseite des deutschen Zolls. Bei Änderungen (Firmierung, Adresse, Rechtsform o.ä.) müssen Sie die Stammdaten aktualisieren.

6. Wie kann ich überprüfen, ob ich eine (gültige) EORI-Nummer habe?

Neu erteilte EORI-Nummer und die Stammdaten der Wirtschaftsbeteiligten werden in einer zentralen EU-Datenbank hinterlegt. Dies kann nur nach schriftlicher Einwilligung der Nummerninhaber erfolgen. Unternehmen, die sich nicht sicher sind, ob sie registriert sind, können dies entweder über die Zollverwaltung klären (info.eori@zoll.de). Alternativ kann die Abfrage direkt über die Datenbank der EU erfolgen.

7. Wo finde ich weitere Details, auch über die Nutzung ausländischer EORI-Nummern?

  • Die deutsche Zollverwaltung informiert im Themenbereich EORI ausführlich zur EORI-Nummer.
  • Einzelheiten zur Einführung der EORI-Nummer sind in der EG-Verordnung 312/2009 vom 16. April 2009 veröffentlicht.
  • Ausführliche Informationen hat die EU-Kommission in den EORI-Leitlinien veröffentlicht.