Monitoring von Bewilligungen

Unternehmen können über zahlreiche zollrechtliche Bewilligungen verfügen. Diese Bewilligungen sind beispielsweise erforderlich ,
  • wenn besondere Zollverfahren wie Zolllager, Verwendungs oder Veredelungsverkehre (regelmäßig) genutzt werden sollen oder
  • wenn häufig importiert oder exportiert wird (unter anderen Anschreibung bei der Einfuhr oder SDE (Zugelassener Ausführer)) und damit die Standardverfahren viel zu aufwändig wären oder
  • wenn die besondere Zuverlässigkeit in Form des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten gezeigt werden soll (AEO C ; AEO C/S; AEO S)
Diese Bewilligungen werden vom örtlich zuständigen Hauptzollamt (HZA) erteilt. Sie unterliegen einem regelmäßig wiederkehrenden Monitoring, mit dem überprüft werden soll, ob die Voraussetzungen und Abläufe im Unternehmen noch konform sind.
Dieses Monitoring führt dazu, dass die Bewilligungsinhaber regelmäßig Post von ihrem HZA erhalten. Darin werden Informationen zu Änderungen im Unternehmen bzw. aktuellere Daten angefordert. Die HZÄ bemühen sich im Regelfall, nur wirklich notwendige neue Daten anzufordern.
Falls Sie derartige Schreiben erhalten, sollten Sie darauf reagieren und sich bei Ihrem HZA melden. Unklarheiten und Fristen können so direkt geklärt werden.
Das Monitoring erfolgt heute noch sehr analog. Würden Sie es für eine gute Idee halten, das Monitoring in das Zoll-Portal zu integrieren und dort Bewilligungen einsehen zu können bzw. anpassen zu können? Erreichen Sie die Schreiben auch im Homeoffice? Geben Sie uns Bescheid: marc.bauer@stuttgart.ihk.de