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Authorized Economic Operators haben sich gegenüber dem Zoll als zuverlässig und vertrauenswürdig erwiesen. Sie sollen Vorteile bei Abfertigung und zollrechtlichen Vereinfachungen erhalten.
Zu den Sicherheitsvorgaben für den Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) gehört, dass Lieferanten und externe Dienstleister in das Sicherheitskonzept des AEO integriert werden. Dazu werden sog. Sicherheitserklärungen verwendet.