Handelsabkommen
ITA: Zollfreiheit für IT-Produkte
Das Abkommen für
Informationstechnologie (ITA) fördert seit 25 Jahren die Verbreitung von Technologiegütern, indem diese beim Import in die teilnehmenden Staaten jeweils zollfrei gestellt werden – unabhängig vom Ursprung der Waren.
Teilnehmerstaaten des ITA
Neben der EU nehmen unter anderen die USA, Kanada, Japan, Australien, Neuseeland und China am ITA teil, insgesamt 82 Staaten. Diese umfassen 97 Prozent des Welthandels mit diesen Gütern. Eine
Weltkarte der Teilnehmerstaaten zeigt den Umfang. Auch WTO-Mitglieder, die dem Abkommen nicht beitreten, können ihre entsprechenden IT-Produkte zollfrei in die teilnehmenden Länder exportieren, während sie selbst weiterhin Zölle auf ihre Importe erheben dürfen.
Beispiele für begünstigte Waren
Das ursprünglich 1996 geschlossene Abkommen
wurde 2016 um weitere Waren erweitert, die im weitesten Bereich der noch zur Informationstechnologie gehören.
Diese Liste beinhaltet beispielsweise:
- Endprodukte wie Multimediaprodukte (GPS, DVD-Spieler, Smart Cards, CDs, DVDs), Drucker, Fotokopierer, Tintenpatronen, Elektronik (Fernsehkameras, Videorecorder, digitale Autoradios, Digitalempfänger), Medizingeräte (Scanner, MRTs, Maschinen für Tomografie, Zahnmedizin, Augenheilkunde), Videospiele und Konsolen, Router und Umschalter, Mikroskope und Teleskope, Waagen und Geldwechselmaschinen, Lautsprecher, Mikrofone, Kopfhörer, Telekommunikationssatelliten.
- Teile und Komponenten wie Halbleiter, Komponenten von Fernsehern, Smartphones, Medizingeraten etc. (z.B. Laser, LED-Module, Touchscreens, Mess- und Wiegeinstrumente, Umschalter, Elektromagneten, Verstärker), Chips (MCOs), Luft- und Raumfahrtinstrumente.
- Maschinenwerkzeuge zur Produktion von Leiterplatten, Halbleitern und anderen IT-Produkten.
In der EU war der Zollabbau 2019 weitgehend abgeschlossen. Nur wenige Produkte haben bis 2023 reichende Abbaustufen. Deren Importzölle entfallen zum 1. Juli 2023. Die Zollsenkung gilt für folgende Warennummern:
- 8521 9000
- 8527 2120, 8527 2152 8527 2159, 8527 2900
- 8528 7119, 8528 7199
- 8529 9065, 8529 9092, 8529 9097
- 9002 9000
Geplante Erweiterung der Warenliste: Industrie 4.0 und anderes
Das ITA muss und soll perspektivisch um weitere Waren ergänzt werden. Viele Produkte sind vom ITA noch nicht erfasst, weil es sie zum Zeitpunkt der Erweiterung noch nicht gegeben hat oder sie sich seit diesem Zeitpunkt erheblich weiterentwickelt haben. Dazu gehört insbesondere Industrie 4.0, Smart Home und Samrt Cities aber auch autonomes Fahren und Interkonnektivität. Die WTO bereitet daher eine Erweiterung des ITA um weitere Produkte vor.
Handeln Sie mit Technologiegütern, die zum ITA passen und fallen auf diese Güter Zölle in der EU oder in wichtigen Zielmärkten an? Wenn ja, melden Sie uns die entsprechenden Güter mit den zugehörigen Zolltarifnummern. Wir sammeln diese und leiten sie konsolidiert an die WTO weiter. auwi@stuttgart.ihk.de