Kenia: Ursprungszeugnisse seit 1. Juli 2025 Pflicht

Die kenianische Steuerbehörde (Kenya Revenue Authority, KRA) hat bestimmt, dass seit dem 1. Juli 2025 für alle nach Kenia eingeführten Sendungen ein von einer zuständigen Behörde des Ausfuhrlandes ausgestelltes Ursprungszeugnis (Certificate of Origin, COO) erforderlich ist.
Dies stellt eine Änderung gegenüber der früheren Praxis dar, bei der Ursprungszeugnisse nur für Waren im Rahmen von Präferenzabkommen erforderlich waren, um den Ursprung zu bestimmen und Zollvergünstigungen zu gewähren.
Um die Abfertigung von Waren gemäß dieser neuen Vorschrift zu erleichtern, räumt die KRA eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2025 ein, um den Importeuren Zeit zu geben, die erforderlichen Unterlagen zu beschaffen.
Seit Juli 2025 werden bei uns deutlich mehr Ursprungszeugnisse für Kenia beantragt als bislang.

Hinweis: Seit 15. September 2025 steht das volldigitale Ursprungszeugnis zur Verfügung
Ein Ursprungszeugnis für Kenia ist gültig, wenn es die folgenden Angaben enthält:
1. Name und Anschrift des Ausführers;
2. Name und Anschrift des Einführers;
3. Ursprungshafen;
4. Genaue Beschreibung der Waren;
5. Menge der Waren;
6. Ursprungsland; und
7. Bestimmungsland.
Das sind bis auf den Punkt “Ursprungshafen” übliche Anforderungen für Ursprungszeugnisse. Die Anerkennung der ausgestellten Ursprungszeugnisse erfolgt nach unseren bisherigen Erfahrungen reibungslos. Welche Erfahrungen machen Sie mit Kenia? Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit uns: auwi@stuttgart.ihk.de