Verschlankung von Prozessen
BAFA-Erklärverfahren
Ein neu eingeführtes „Erklärverfahren“ verspricht eine weitere Beschleunigung der Bearbeitungszeit für Ausfuhrgenehmigungen von gelisteten Dual-Use-Gütern beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Das BAFA testet zurzeit eine neue Verfahrensart für bestimmte Ausfuhrvorhaben im Bereich gelisteter Dual-Use-Güter.
Unternehmen, die immer wieder identische oder vergleichbare gelistete Dual-Use-Güter für identische oder vergleichbare Sachverhalte exportieren, können sich beim BAFA für die Teilnahme an diesem Verfahren melden.
Die Idee dahinter: Unternehmen sollen im Antragsverfahren gegenüber dem BAFA verbindlich erklären,
- dass es sich um gleichartige Güter (gleiche Listennummer) handelt,
- die für einen identischen oder vergleichbaren Verwendungszweck bestimmt sind,
- und für die das BAFA in den vorangegangenen fünf Jahren eine Einzelgenehmigung erteilt hat.
Diese zusätzliche, verbindliche Erklärung entlastet sowohl die Unternehmen, die deutlich weniger technische Dokumente hochladen müssen. Sie entlastet aber auch die Behörde, die auf zuvor geprüfte Sachverhalte und Entscheidungen zurückgreifen kann. Erklärtes Ziel ist es, Genehmigungen innerhalb kürzester Zeit treffen zu können und zugleich Ressourcen für komplexere Fälle zu gewinnen.
Das Erklärverfahren läuft seit März als Pilotprojekt mit anfangs 38 teilnehmenden Unternehmen. Zurzeit erfolgt die Evaluierung, anschließend plant das BAFA, es für geeignete Unternehmen und Güter zu öffnen. Bei Interesse oder Fragen zum Erklärverfahren wenden Sie sich bitte direkt an das BAFA: Bafa.DualUse@bafa.bund.de.