Phase 2 und 3 auf unbestimmte Zeit ausgesetzt

Saudi-Arabien: Zertifizierungspflicht für Kunststoffprodukte

Im Februar 2020 wurde die in Kraft stehende Verordnung MA 156-16-03-3 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 678 KB) zur Verwendung biologisch abbaubarer Folien (oxo-biodegradable) auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Von dieser Regelung wären Kunststoffprodukte  erfasst, die zum Transport der Hauptware verwendet werden, zum Beispiel Stretchfolie oder Shrinkfolie. Bis auf weiteres können die bisherigen Verpackungsfolien weiterhin verwendet werden.
Laut Saudi-Arabian Standard Organisation (SASO) bleibt die Anwendung der Anordnung auf folgende Einweg-Plastikartikel beschränkt:
  • Einkaufstüten, Müllbeutel, Wäschesäcke
    (HS-Code: 39151000, 39173210, 39241090, 39232100, 39241039)
  • Einwegtischdecken (HS-Code: 39211900, 39232100)
SASO hat zudem mitgeteilt, dass sich eine Arbeitsgruppe mit dem Ziel befasst, die Receyclingaktivitäten Saudi-Arabiens in Einklang mit moderenen Technologien und internationalen Standards zu bringen.
Neuere Informationen liegen Stand April 2023 nicht vor.