Export

Saudi-Arabien verlangt exakte Ursprungsangabe

Bei der Einfuhr von Waren nach Saudi-Arabien prüft der Zoll , ob der exakte handelspolitische Ursprung der Waren auf deren Verpackung angegeben ist. Die Angabe „European Community/European Union” genügt nicht. Es muss der nationale Ursprung in folgender Form genannt sein: „Country of Origin: Federal Republic of Germany (European Union)”. Befinden sich in einem Karton oder auf einer Palette Waren unterschiedlichen Ursprungs, müssen alle Ursprungsländer in englischer Sprache angegeben sein. Der ISO-Alpha-Länder-Code reicht nicht aus.
Diese Bestimmung erstreckt sich nicht nur auf die Verpackung, sondern auch auf die Exportdokumente wie Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen und andere Handelspapiere.
Achten Sie darauf, dass eventuell am Produkt angebrachte Länderangaben mit den sonstigen Ursprungsangaben übereinstimmen. Auch wenn beispielsweise nur „Germany” auf dem Produkt angebracht ist und sich dies nicht auf den Ursprung beziehen soll, wird es in Saudi-Arabien als Ursprungsangabe verstanden.
Diese Vorgabe ist nicht neu. Neu ist, dass die Zollbehörden die schon seit längerem bestehenden Einfuhrbestimmungen jetzt konsequent einfordern und keinerlei Ausnahmen zulassen. Die Waren können nicht eingeführt werden. Außerdem gibt es Listen von Unternehmen, bei denen Verstöße festgestellt worden sind. Deren künftige Sendungen dürften noch genauer untersucht werden.