In Europa Geschäfte machen

Hürden im EU-Geschäft - Ihr Feedback ist gefragt!

Die Integration des EU-Binnenmarkts schreitet voran, dennoch treten immer wieder bürokratische Stolpersteine auf. Wir zeigen Wege auf, wie Unternehmen sich zu Wort melden und Einfluß nehmen können!

EEN-Service – unser Draht nach Brüssel

Schildern Sie uns Ihr „Ärgernis“ – wir leiten es weiter. Das ist ganz einfach über das „KMU Feedback an die EU“ (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 47 KB)! Wir leiten Ihren Input in anonymisierter Form an die Europäische Kommission weiter. Was haben Sie davon? Aus Ihren Fragen/Anregungen entwickelte Problemlösungen fließen in die EU-Gesetzgebung ein. #EENCanHelp!
Logo Enterprise Europe Network

Probleme mit Behörden? Hier hilft Solvit!

Ärgern Sie sich immer mal wieder, weil sich Behörden in der EU nicht an die Binnenmarktregeln halten? Hatten Sie schon mal mit Problemen zu kämpfen wie
  • Die Umsatzsteuer beim Auslandsgeschäft?
  • Wurde Ihr Transport an der Grenze gestoppt?
  • Haben Sie einen Auftrag im Ausland erhalten, aber Sie dürfen dort nicht arbeiten?
  • Werden Ihre Zeugnisse im Ausland nicht anerkannt?
Hier hilft das SOLVIT-Netzwerk der EU-Kommission weiter! SOLVIT-Ansprechpartner in den EU-Mitgliedsländern suchen innerhalb von zehn Wochen nach praktischen Lösungen für Ihre Probleme. Die Nutzung von SOLVIT ist kostenlos.

Konsultationen als Sprachrohr nutzen

Sie wollen sich einbringen bei Gesetzesinitiativen oder der Diskussion um bestehende Rechtsvorschriften in Europa? Das ist möglich im Rahmen von Konsultationen der EU über die Online-Plattform „Ihre Meinung zählt“.

Aufruf für Textilhersteller und -händler: Aktuelle Konsultation zur Textilkennzeichnungsverordnung

Die Kommission plant eine Überarbeitung der Textilkennzeichnungsverordnung (EU) 1007/2011 (TLR) im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Strategie für nachhaltige und zirkuläre Textilien (KOM (2022) 141 endgültig). Auf dem Prüfstand steht eine Überarbeitung der Textilkennzeichnungsverordnung mit dem Ziel die geltenden Bestimmungen zu aktualisieren und Spezifikationen für neue Kennzeichnungsbereiche (Pflegehinweise, Herkunft, Größe) sowie für die physische oder digitale Kennzeichnung von Textilien einzuführen. Andere aktuelle Rechtsetzungsinitiativen, die sich auf den Textilsektor auswirken, müssen dabei berücksichtigt werden: zum Beispiel die vorgeschlagene Verordnung über die umweltgerechte Gestaltung nachhaltiger Produkte, den Vorschlag zur Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie oder den Vorschlag für eine Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher im Hinblick auf den ökologischen Wandel.
Sind Sie Textilhersteller oder -händler? Dann nehmen Sie teil an der Konsultation im Internet bis 7. Juni 2024.