Rechtssicher auf Auslandsmärkten

Produkthaftung in den USA - ein kalkulierbares Risiko?

Was Sie beachten müssen, wenn Sie Ihre Produkte auf dem US-Markt etablieren, ein Unternehmen gründen oder Mitarbeiter in die USA entsenden bzw. vor Ort anstellen wollen, erklären Ihnen die Experten der AHK New York in unserem Webinar Rechtssicher in den USA - Produkthaftung, Firmengründung und Mitarbeitereinsatz am 27.06.2024 (14:30 – 17:15 Uhr).

Warum sich Unternehmen nicht von der US-Produkthaftung abschrecken lassen sollten

Eine Produkthaftungsklage in den USA ist für viele deutsche Hersteller einer der wesentlichen Gründe dafür, sich eventuelle US-Unternehmungen genau zu überlegen. Doch auch wenn Produkthaftungsklagen in den USA durchaus üblich sind und der Zuspruch von Schmerzensgeld in den USA im Vergleich zu Deutschland meist mit höheren Summen verbunden ist, so sind die zu erstattenden Schäden einer Produkthaftungsklage in beiden Ländern ähnlich.

Punitive damages: In Deutschland nicht vollstreckbar

Selbst in Fällen, in denen die in Deutschland unbekannten „Punitive damages“ als Teil einer Schadensersatzzahlung ausgesprochen werden, besteht kein Grund zur Sorge: Diese über den tatsächlichen Schaden hinausgehenden Strafen, die auf die Sanktionierung des Fehlverhaltens abzielen, sind dem deutschen Rechtssystem unbekannt und können daher in Deutschland nicht vollstreckt werden. Somit wären beispielsweise auch die zwei Millionen US-Dollar Punitive damages, welche McDonalds für zu heißen Kaffee zahlen sollte, in Deutschland nicht vollstreckbar. Sollte ein deutscher Hersteller allerdings Vermögenswerte in den USA haben, kann gegen diese vollstreckt werden.

Schutz gegen Produkthaftungsklagen

Voraussetzung dafür, dass sich amerikanische Gerichte überhaupt für deutsche Produkte in den USA zuständig erachten, ist, dass ein sogenannter „Minimum contact“ zwischen dem deutschen Hersteller und den USA besteht. Ein solcher liegt meist dann vor, wenn der deutsche Hersteller in den USA geschäftlich präsent ist, etwa durch eine Tochtergesellschaft, regelmäßige Geschäftsbeziehungen oder Werbung für das Produkt auf dem US-Markt. Liegt ein Minimum contact eines deutschen Herstellers vor, so stellt sich die Frage, wie dieser sich am besten gegen eine Produkthaftungsklage schützen kann.

Auf saubere Dokumentation achten

Zunächst gilt es, ein fehlerfreies Produkt herzustellen, da Bestandteil jeder Produkthaftungsklage ein fehlerhaftes Produkt ist. Der Fehler kann bei der Herstellung, dem Design oder durch eine fehlerhafte Dokumentation entstanden sein. Die meisten Produkte deutscher Hersteller sind qualitativ hochwertig und durchlaufen mehrere Qualitätsprüfungen, sodass ein Fehler bei der Herstellung oder dem Design meist ausgeschlossen werden kann. Für deutsche Hersteller ist daher die fehlerhafte Dokumentation oft das größere Risiko. Hierbei ist das sogenannte „Failure to warn“ zu beachten, also das Versäumnis, auf Gefahren hinzuweisen.

Warnhinweise nutzen

Hier liegt der Gedanke zugrunde, dass der Hersteller die Pflicht hat, den Anwender des Produktes vor potenziellen Gefahren, die dem Produkt innewohnen, zu warnen und aufzuzeigen, wie diese Gefahren minimiert werden können, etwa durch das Tragen von Schutzkleidung. Hierbei muss grundsätzlich auf Gefahren aufmerksam gemacht werden, die bei der vorgesehenen Anwendung des Produktes entstehen bzw. die dem Hersteller bekannt sind, etwa durch Kundenrückmeldungen. Typischerweise werden solche Gefahren durch Warnhinweise in der Dokumentation bzw. am Produkt selbst gekennzeichnet.

Empfehlenswert: Produkthaftpflichtversicherung

Neben der Tatsache, dass das Produkt selbst fehlerfrei sein sollte, sollten weitere Maßnahmen getroffen werden. Es empfiehlt sich, eine Produkthaftpflichtversicherung abzuschließen, die auch die USA miteinschließt. Hierbei muss man beachten, dass es durchaus „globale“ Produkthaftpflichtversicherungen gibt, die die USA explizit ausschließen. Es sollten daher auch bestehende Versicherungen geprüft werden, bevor ein Produkt in die USA verkauft wird.

Vereinbarungen innerhalb der Lieferketten prüfen

Auch die Vereinbarungen innerhalb der Vertriebskette sollten geprüft werden. Relevant ist hier zum Beispiel, über welche Vertriebswege das Produkt in die USA gelangt und ob es vielleicht Produkte gibt, die nicht in die USA geliefert werden sollen. Für solche „Nicht-US-Produkte“ sollten deutsche Hersteller entsprechende Vertragsregelungen mit ihren Partnern haben, die den Weiterverkauf in die USA untersagen, da das Nichtwissen von der Lieferung in die USA keinen Haftungsausschluss nach sich zieht. Für US-Produkte verläuft der Verkauf meist über einen oder mehrere US-Distributoren. In den USA haftet grundsätzlich jede Partei in der Vertriebskette für das verkaufte Produkt gleich wie der Hersteller (gesamtschuldnerisch). Es kommt somit nicht darauf an, ob der Hersteller oder ein Vertriebspartner den Fehler verursacht hat. Die Vertriebsvereinbarungen sollten diesen Umstand widerspiegeln.

Freistellungsregeln vereinbaren

Der deutsche Hersteller sollte Freistellungs- und Erstattungsregelungen vereinbaren, die ihn im Falle des Verschuldens des Vertriebspartners von den Kosten der Schäden befreien. Ein solches Verschulden kann etwa durch die falsche Lagerung, die falsche Installation etc. auftreten. Ebenso sollte der Hersteller deutlich auf die Produktspezifikationen hinweisen und diese sollten ebenfalls Vertragsbestandteil werden. Muster einer Haftungsfreistellungsklausel Die folgende Musterklausel, die Rechtsanwalt Christian Burghart, Schumann Burghart LLP, formuliert hat, kann als Beispiel für eine mögliche Regelung dienen. Ihre Verwendung entbindet nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung und ist unbedingt auf den Einzelfall hin anzupassen. Es kann keinerlei Haftung dafür übernommen werden, dass die Musterklausel für den von Ihnen angedachten Anwendungsbereich geeignet ist.
Gleiches gilt, wenn der deutsche Hersteller seine Produkte zum Beispiel über eine Lizenz von einem anderen Hersteller produzieren lässt. Auch hier gilt, dass der deutsche Hersteller als Inhaber des Designs weiterhin als Hersteller in der Haftung steht. Sollte der Fehler des Produkts allerdings durch den Lizenzpartner entstanden sein, sollten auch hier Freistellungs- und Erstattungsregelungen für den deutschen Hersteller bestehen.
Das Produkthaftungsrisiko in den USA besteht und sollte ernst genommen werden. Es ist aber mit den aufgezeigten Maßnahmen beherrschbar und muss keinen deutschen Hersteller von Geschäften in den USA abhalten.

Christian Burghart, Rechtsanwalt, Schumann Burghart LLP, www.sbuslaw.com

Muster einer Haftungsfreistellungsklausel

Die folgende Musterklausel, die Rechtsanwalt Christian Burghart, Schumann Burghart LLP, formuliert hat, kann als Beispiel für eine mögliche Regelung dienen. Ihre Verwendung entbindet nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung und ist unbedingt auf den Einzelfall hin anzupassen. Es kann keinerlei Haftung dafür übernommen werden, dass die Musterklausel für den von Ihnen angedachten Anwendungsbereich geeignet ist.
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