30 Jahre EU-Binnenmarkt

Es ist ein Anlass zum Feiern, denn schon so lange bilden die vier Grundfreiheiten den Hauptantrieb der europäischen Integration: der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und von Kapital. Der Binnenmarkt mit seinen 27 Mitgliedstaaten ist der größte Handelsblock der Welt.

Unternehmen können einfacher Geschäfte machen

Die baden-württembergische Wirtschaft lebt gut davon – über 60 Prozent der Ausfuhren gingen 2022 in ein EU-Land. Mit über 450 Millionen Verbrauchern ist das Absatzpotential gewaltig. EU- Recht verschafft Unternehmen Planungssicherheit und Schutz, etwa durch europaweite Patente. Konsumenten können auf sichere Produkte und hohe Standards vertrauen.

Die EU – ein globaler Player

Durch das Exportgeschäft ist die EU mit den großen Wirtschafts- räumen der Welt verbunden und hat Gewicht – in internationalen Organisationen, bei der Verhandlung von Handelsabkommen oder bei der Einigung auf Standards. Programme fördern grenzüberschreitende Forschungs- und Innovationsvorhaben und unterstützen KMU. Auch beim internationalen Geschäft. Dazu hat die EU 2008 das Expertennetzwerk Enterprise Europe Network ins Leben gerufen.

Gemeinsames Vorgehen bei neuen Herausforderungen

Ein starker Binnenmarkt hilft Krisen zu überwinden. Um Unternehmen beim Übergang auf nachhaltige und digitale Geschäftsmodelle zu helfen, stockte die EU den Haushalt für die Jahre 2021 bis 2027 auf. Ein Beispiel hierfür ist der REPower- EU-Plan, um gemeinsam diversifiziertere Energiequellen zu beschaffen und die Entwicklung sowie den Einsatz erneuerbarer Energien zu beschleunigen. Der European Green Deal ist die Wachstumsstrategie der Europäischen Union und gleichzeitig ein Rechtsrahmen, der den grünen und digitalen Wandel in der EU unterstützt – mit dem Ziel, bis 2050 als erster Kontinent „klimaneutral“ zu sein.


Weitere Harmonisierung ist notwendig

Auch nach 30 Jahren gibt es Hindernisse: Melde-, Statistik- oder Nachweispflichten schränken den freien Verkehr innerhalb der EU ein. Eine Vereinheitlichung wäre für grenzüberschreitend tätige kleine und mittlere Unternehmen zu wünschen. Ähnliches gilt für technische Standards. Verwaltungsverfahren sollten online erreichbar sein. Anpassungen bei den Meldungen für die Intrahandelsstatistik sollten den Auf- wand für Unternehmen nicht erhöhen. Zudem müssten die Meldeschwellen, nicht zuletzt inflationsbedingt, angehoben werden. EU-Gesetzesvorhaben sollten nicht strenger ausfallen als nationale. Prominentes Beispiel dafür ist der vorgelegte Entwurf der europäischen Lieferkettenrichtlinie, die die Vorgaben des deutschen LkSG voraussichtlich übersteigen wird.
Trotz punktueller Schwächen ist der EU-Binnenmarkt die treibende Kraft, um neue Herausforderungen in Europa anzugehen. Herzlichen Glückwunsch, bitte weiter so!