Meldebestimmungen Deutsche Bundesbank
Meldebestimmungen und Beschränkungen im Kapital- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland
Im Kapital- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland bestehen statistische Meldevorschriften gemäß der Außenwirtschaftsverordnung (AWV).Diese Meldevorschriften betreffen ein- und ausgehende Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr, den Stand bestimmter Auslandsforderungen und -verbindlichkeiten sowie den Stand der grenzüberschreitenden Unternehmensbeteiligungen. Die einzureichenden statistischen Meldungen dienen der Erstellung der Zahlungsbilanz der Bundesrepublik Deutschland. Verstöße gegen die Meldepflichten stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Geldbußen geahndet werden können. Die Einhaltung der Meldepflicht bei Unternehmen wird vom örtlich zuständigen Hauptzollamt oder der Deutschen Bundesbank geprüft, die auch für die Umsetzung von Finanzsanktionen, d. h. Beschränkungen des Kapital- und Zahlungsverkehrs, zuständig ist.
Schwerpunktmäßig werden im Webinar die inhaltlichen und rechtlichen Grundlagen des außenwirtschaftsrechtlichen Meldewesens, die für die Unternehmen geltenden Meldevorschriften und -vordrucke sowie Fallbeispiele (mit Lösungen) behandelt. Im Rahmen der Veranstaltung besteht auch die Möglichkeit, konkrete Fragen aus der täglichen Unternehmenspraxis zu stellen sowie zum neuen Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS) – Portal, das 2026 an den Start geht. Zudem erhalten Unternehmen einen Überblick über aktuelle Finanzsanktionen.
Wichtige Hinweise:
- Meldebefreit sind Ausfuhrerlöse und Wareneinfuhrzahlungen.
- Es existiert eine Meldefreigrenze von 50.000 Euro
- Nicht adressiert werden die Meldepflichten im Zusammenhang mit der Außenhandelsstatistik (Intrastat und Extrastat)