Überblick
CE-Kennzeichnung im Überblick
Was bedeutet das CE-Zeichen?
Das CE-Zeichen stellt kein Qualitäts- oder Herkunftszeugnis dar, sondern ist ein Verwaltungszeichen, das nicht für den Abnehmer oder Verbraucher bestimmt ist. Es unterrichtet die zuständigen Behörden, dass ein Konformitätsnachweis besteht. Das CE-Zeichen stellt somit einen „technischen Reisepass” des Produktes dar, den der Hersteller eigenverantwortlich anbringt.
Grundlage für dessen Anbringung ist die vollständige Umsetzung eines oder mehrerer Konformitätsbewertungsverfahren. Hierbei werden beispielsweise Berechnungen durchgeführt und zahlreiche Unterlagen erstellt, vom Produkt ausgehende Risiken analysiert und Maßnahmen zu deren Vermeidung oder Minderung abgeleitet sowie gegebenenfalls umfangreiche Prüfungen bei verschiedensten Prüfinstituten in Auftrag gegeben.
Bei Produkten mit höherem Risikopotenzial sind zudem häufig „benannte Stellen“ einzubeziehen, welche zum Beispiel die Richtigkeit und Vollständigkeit des Verfahrens überprüfen oder sogar das System zur Qualitätssicherung beim Hersteller überwachen.
Ist die Anbringung des CE-Zeichens Pflicht oder freiwillig?
Fällt ein Produkt unter eine oder mehrere CE-Richtlinien, muss nach Durchlaufen des Konformitätsbewertungsverfahrens das CE-Zeichen angebracht werden, bevor das Produkt in Verkehr gebracht wird. Fällt es hingegen unter keine CE-Richtlinie, darf das CE-Zeichen auf keinen Fall angebracht werden. Das Produktsicherheitsgesetz finden Sie hier.
Wie erwerbe ich das CE-Zeichen?
Das CE-Zeichen wird nicht in Analogie zu einer „Kfz-Prüfplakette“ vergeben, auch erfolgt keine „Zulassung” des fraglichen Produkts durch eine zentrale Stelle.
Ein Hersteller identifiziert in alleiniger Verantwortung die anwendbaren CE-Richtlinien (sowie alle anderen relevanten Rechtsvorschriften, die das Produkt betreffen), setzt das erforderliche Konformitätsbewertungsverfahren um und bringt schließlich das CE-Zeichen an. Dementsprechend ist es von großer Bedeutung, die anwendbaren Rechtsvorschriften, Normen etc. bereits von Beginn einer Produktentwicklung an zu kennen und zu berücksichtigen. Häufig enthalten die relevanten Normen beispielsweise Anforderungen an Konstruktion und Aufbau oder die Kennzeichnung von Produkten.
In der Praxis werden bereits bei der Recherche anwendbarer Richtlinien und Normen häufig CE-Prüfdienstleister wie beispielsweise Berater oder Prüfinstitute, die auf der Seite der Deutschen Akkreditierungsstelle und im Internet zu finden sind, einbezogen. Oft können die erforderlichen Prüfungen gar nicht im eigenen Unternehmen durchgeführt werden, sodass eine entsprechende Auftragsvergabe an geeignete Prüfstellen erfolgen muss.
Warum ein solcher bürokratischer Aufwand?
Mit den CE-Richtlinien ist in erster Linie ein wesentlicher Vorteil verbunden, indem für zahlreiche Produkte ein europaweit einheitlicher Rechtsrahmen hinsichtlich der Produktsicherheit geschaffen wurde. Ohne einheitliche Regelung müssten für jeden Staat innerhalb der EU unterschiedliche Gesetze beachtet und Produkte dementsprechend in unzähligen Varianten entwickelt und produziert werden.
Ein weiterer positiver Aspekt ist die in den CE-Richtlinien formulierte „Anleitung“ zur Gewährleistung der Produktsicherheit. Bei Einhaltung der Vorgaben werden mögliche Produkthaftungsrisiken deutlich reduziert. Insofern wird der Aufwand in vielen Fällen gar nicht erhöht, da die verschiedenen Prüf- und Dokumentationsanforderungen sich ohnehin häufig (indirekt) aus den Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes oder der für die Haftung relevanten Gesetze ergeben.
Wo finde ich weiterführende Informationen und was ist konkret zu tun?
Für weiterführende Informationen und konkrete Umsetzung der CE-Kennzeichnung stehen Ihnen ausführliche Artikel und Leitfäden zur Verfügung:
Leitfaden “CE für Einsteiger”
Mit der CE-Kennzeichnung erklärt ein Hersteller, dass ein Produkt mit allen anzuwendenden Rechtsvorschriften konform ist, welche eine Anbringung des CE-Zeichens vorsehen. In unserem “IHK-Leitfaden - CE für Einsteiger” finden Sie Tipps zum praktischen Vorgehen als Hersteller.Leitfaden “Herstellung und Inverkehrbringen von Produkten”
Wenn Produkte unter dem Namen eines Dritten hergestellt oder importiert werden, beispielsweise Waren aus Asien, die unter der eigenen Marke vertrieben werden, kommt es häufig zu Unklarheiten darüber, wer letztlich als Hersteller eines Produkts gilt und wann die Ware als „in Verkehr gebracht” gilt. Dieser IHK-Leitfaden gibt einen Überblick über häufige Konstellationen.Artikel “Die EU-Konformitätserklärung”
Mit der EU-Konformitätserklärung erklärt ein Hersteller, dass ein Produkt den Anforderungen aller anwendbaren CE-Richtlinien entspricht. Das Wichtigste dazu finden Sie in unserem Artikel “Die EU-Konformitätserklärung”Leitfaden “Die neue EU-Maschinenverordnung”
Die aktuell gültige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird im Jahr 2027 von der bereits in Kraft getretenen „EU-Verordnung über Maschinen“ (2023/1230) abgelöst. In unserem Leitfaden “Die neue EU-Maschinenverordnung" erhalten Sie einen Überblick über wichtige Änderungen und Zusammenhänge mit anderen neuen EU-Regularien, etwa zu Künstlicher Intelligenz und Cybersicherheit.Leitfaden EU-Produktvorschriften verstehen und anwenden
Der ausführliche Blue Guide der Europäischen Kommission unterstützt Unternehmen dabei, EU-Produktvorschriften zu verstehen und Produkte sicher bereitzustellen.