Produktsicherheit

CE-Kennzeichnung: Übersicht

Was bedeutet das CE-Zeichen?

Das CE-Zeichen stellt kein Qualitäts- oder Herkunftszeugnis dar, sondern ist ein Verwaltungszeichen, das nicht für den Abnehmer oder Verbraucher bestimmt ist. Es unterrichtet die zuständigen Behörden, dass ein Konformitätsnachweis besteht. Das CE-Zeichen stellt somit einen „technischen Reisepass” des Produktes dar, den der Hersteller eigenverantwortlich anbringt. Wer als Hersteller gilt, können Sie auf unserer Seite „Herstellung und Inverkehrbringen” nachlesen.
Allerdings handelt es sich beim CE-Zeichen aufgrund der Eigenverantwortung der Unternehmen keineswegs um ein „wertloses“ Zeichen. Grundlage für dessen Anbringung ist die vollständige Umsetzung eines oder mehrerer sehr komplexer Konformitätsbewertungsverfahren. Hierbei werden beispielsweise Berechnungen durchgeführt und zahlreiche Unterlagen erstellt, vom Produkt ausgehende Risiken analysiert und Maßnahmen zu deren Vermeidung oder Minderung abgeleitet sowie gegebenenfalls umfangreiche Prüfungen bei verschiedensten Prüfinstituten in Auftrag gegeben. Bei Produkten mit höherem Risikopotenzial sind zudem häufig „benannte Stellen“ einzubeziehen, welche zum Beispiel die Richtigkeit und Vollständigkeit des Verfahrens überprüfen oder sogar das System zur Qualitätssicherung beim Hersteller überwachen.

Ist die Anbringung des CE-Zeichens Pflicht oder freiwillig?

Fällt ein Produkt unter eine oder mehrere CE-Richtlinien, muss nach Durchlaufen des Konformitätsbewertungsverfahren das CE-Zeichen angebracht werden, bevor das Produkt in Verkehr gebracht wird. Mehr Informationen dazu gibt es in unserem Artikel „Herstellung und Inverklehrbringen”. Fällt es hingegen unter keine CE-Richtlinie, darf das CE-Zeichen auf keinen Fall angebracht werden. Nachzulesen im Produktsicherheitsgesetz auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Wie erwerbe ich das CE-Zeichen?

Das CE-Zeichen wird nicht in Analogie zu einer „Kfz-Prüfplakette“ vergeben, auch erfolgt keine „Zulassung” des fraglichen Produkts durch eine zentrale Stelle. Ein Hersteller identifiziert vielmehr in alleiniger Verantwortung die anwendbaren CE-Richtlinien (sowie alle anderen relevanten Rechtsvorschriften, die das Produkt betreffen), setzt das erforderliche Konformitätsbewertungsverfahren um und bringt schließlich das CE-Zeichen an.
Dementsprechend ist es von großer Bedeutung, die anwendbaren Rechtsvorschriften, Normen etc. bereits von Beginn einer Produktentwicklung an zu kennen und zu berücksichtigen. Häufig enthalten die relevanten Normen beispielsweise Anforderungen an Konstruktion und Aufbau oder die Kennzeichnung von Produkten.
In der Praxis werden bereits bei der Recherche anwendbarer Richtlinien und Normen häufig Dienstleister wie beispielsweise Berater (diese können Sie in der IHK-Firmendatenbank recherechieren) oder Prüfinstitute, die auf der Seite der deutschen Akkreditierungsstelle zu finden sind, einbezogen. Erforderliche Prüfungen können zudem oft gar nicht im eigenen Unternehmen durchgeführt werden, so dass eine entsprechende Auftragsvergabe an geeignete Prüfstellen erfolgt. Auch bieten viele dieser Anbieter umfangreiche Dienstleistungen im Rahmen der Produktentwicklung an.
Eine umfangreiche weitergehende Einführung in die Thematik, Hintergründe und Zusammenhänge findet sich beispielsweise im Blue Guide der Europäischen Kommission.

Warum ein solcher bürokratischer Aufwand?

Mit den CE-Richtlinien ist in erster Linie ein wesentlicher Vorteil verbunden, indem für zahlreiche Produkte ein europaweit einheitlicher Rechtsrahmen hinsichtlich der Produktsicherheit geschaffen wurde. Ohne einheitliche Regelung müssten für jeden Staat innerhalb der EU unterschiedliche Gesetze beachtet und Produkte dementsprechend in unzähligen Varianten entwickelt und produziert werden.
Ein weiterer positiver Aspekt ist die in den CE-Richtlinien formulierte „Anleitung“ zur Gewährleistung der Produktsicherheit. Bei Einhaltung der Vorgaben werden mögliche Produkthaftungsrisiken deutlich reduziert. Insofern wird der Aufwand in vielen Fällen gar nicht erhöht, da die verschiedenen Prüf- und Dokumentationsanforderungen sich ohnehin häufig (indirekt) aus den Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes oder der für die Haftung relevanten Gesetze ergeben.

Wo finde ich weitere Informationen und was ist konkret zu tun?

Auf unserer Website finden Sie den Leitfaden Herstellung und Inverkehrbringen von Produkten und den Leitfaden für Einsteiger, der typische Schritte übersichtlich zusammenfasst.
In zahlreichen Leitfäden der Europäischen Kommission werden typische Fragestellungen rund um die einzelnen Richtlinien behandelt sowie praxisnahe Hinweise zur Umsetzung der Anforderungen gegeben.
Zur Orientierung in der CE-Landschaft haben die baden-württembergischen IHKs jetzt auf einer gemeinsamen Webseite drei CE-Landkarten für Unternehmen veröffentlicht. In einfacher Form geben diese einen Überblick zum Verfahren der CE-Kennzeichnung, über relevante Akteure und zum gesetzlichen Rahmen. Die Landkarten sollen Unternehmen den generellen Weg weisen.
Ein kostenloses IHK-Tool bietet bei Bedarf zudem Unterstützung bei der Überprüfung der Aktualität herangezogener harmonisierter Normen.
Hinweis: Vielen Dank an die IHK Bodensee-Oberschwaben für diesen Beitrag.