Förderprogramm künstliche Intelligenz

KI-Module für Schlüsselfähigkeiten in Handwerk, Handel und Industrie

Was wird gefördert?

Gefördert werden vorwettbewerbliche Verbundprojekte von Wirtschaft und Wissenschaft zur Identifikation, Analyse, Erforschung, Entwicklung und prototypischen Implementierung von bislang nicht erreichten Fähigkeiten von KI‑Anwendungen für Handwerk, Handel und Industrie. Ziel ist die Entwicklung universell einsetzbarer KI‑Module, die für typische Anwendungsfälle der Sektoren relevant und wirtschaftlich bedeutsam sind.
Typische Einsatzbereiche umfassen unter anderem Automatisierung von Unternehmensprozessen, Entscheidungsunterstützung, Kundenschnittstellen, Auftragswesen, Personalwesen, Produktentwicklung sowie Sicherheit.
Das Programm ist zweistufig aufgebaut:
  • Phase 1 – Explorationsphase (9 Monate, bis zu 250.000 € Förderung): Konzeptentwicklung, Machbarkeitsanalysen, Identifikation relevanter Anwendungsfälle, Netzwerkaufbau.
  • Phase 2 – FuE‑Phase (bis zu 27 Monate, bis zu 2,5 Mio. € Förderung): Entwicklung, prototypische Umsetzung und Erprobung der KI‑Module in Anwenderunternehmen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden:
  • Klein und mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handwerk und Handel,
  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen,
  • jeweils im Rahmen vorwettbewerblicher Verbundprojekte.
Förderquoten:
  • Unternehmen: bis zu 60 Prozent,
  • Forschungseinrichtungen: bis zu 100 Prozent, jedoch max. 55 Prozent im Gesamtverbund.
Die Explorationsphase erfordert ein kleines Konsortium aus:
  • einem Unternehmen als Ausrüster sowie
  • zwei bis drei Forschungseinrichtungen oder Hochschulen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen eines zweistufigen Förderverfahrens.
Gefördert werden jeweils die projektbezogenen Forschungs‑ und Entwicklungsleistungen der Verbundpartner. Die finanzielle Unterstützung deckt sowohl Personal‑, Sach‑ und Entwicklungsleistungen ab.

Bis wann läuft das Förderprogramm?

Das ModuS‑KI‑Programm läuft im Rahmen der „Zukunft der Wertschöpfung“-Förderlinie und umfasst eine zweistufige Antragstellung.
Einreichungsfrist für Projektskizzen (Stufe 1): 22. Mai 2026.
Die Förderung der Phasen erfolgt abhängig von der Projektauswahl und startet nach der Bewilligung durch das BMFTR.

Wie wird der Antrag gestellt?

Das Programm ist zweistufig organisiert:

1. Stufe – Einreichung einer Projektskizze

  • Einreichung einer Projektskizze über das offizielle Verfahren des BMFTR.
  • Die Skizze beschreibt Ziele, Konsortium, Innovationshöhe, geplante Arbeiten und Verwertungsperspektiven.
  • Bewertet werden unter anderem Innovationsgrad, wirtschaftliche Relevanz, Umsetzbarkeit und potenzielle Wirkung.

2. Stufe – Vollantrag

  • Nur positiv bewertete Skizzen erhalten eine Einladung zur Einreichung eines förmlichen Antrags.
  • Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Antragssystem des Ministeriums (Hinweise in der Bekanntmachung).
  • Erst nach formaler Prüfung kann der Projektstart erfolgen.

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