Förderprogramm künstliche Intelligenz
Innovative Produktionssysteme durch KI-Integration
Was wird gefördert?
Gefördert werden Forschungs‑ und Entwicklungsprojekte, die produktivititätssteigernde KI-Anwendungen in produzierenden Unternehmen untersuchen, entwickeln und prototypisch demonstrieren.
Dazu gehören insbesondere:
Dazu gehören insbesondere:
- die systematische Entwicklung und Integration flexibler KI-Lösungen in Produktionssysteme,
- produktivitätssteigernde Konzepte wie Microservices, digitale Zwillinge, maschinelle Intelligenz, Modularisierung,
- Projekte, die mindestens drei konkrete KI‑Anwendungsfälle (zum Beispiel Prozessoptimierung, vorausschauende Wartung, Qualitätssteigerung, Automatisierung) ganzheitlich adressieren.
Die Lösungen sollen prototypisch umgesetzt und übertragbare Best‑Practice‑Beispiele schaffen. KI‑Algorithmen selbst stehen nicht im Vordergrund, sondern deren praxisnahe Anwendung.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden:
- Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU),
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen,
- Konsortien aus in der Regel fünf bis sieben unabhängigen Partnern.
Die Forschung in und mit KMU wird ausdrücklich motiviert und besonders unterstützt.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt projektbezogen als Zuschuss.
Förderquoten laut Richtlinie:
Förderquoten laut Richtlinie:
- Unternehmen: bis zu 60 Prozent Zuschuss,
- Forschungseinrichtungen: bis zu 100 Prozent,
- Im Konsortium gilt insgesamt eine maximale Förderquote von 55 Prozent.
Bis wann läuft das Förderprogramm?
Das Förderprogramm wird über ein zweistufiges Antragsverfahren abgewickelt.
Die Einreichungsfrist für Projektskizzen endet am 22. Mai 2026.
Die Einreichungsfrist für Projektskizzen endet am 22. Mai 2026.
Wie wird der Antrag gestellt?
Das Antragsverfahren ist zweistufig aufgebaut:
- Einreichung einer Projektskizze
- Darstellung der Projektidee,
- Beschreibung der KI‑Anwendungsfälle,
- Angaben zu Konsortium, Zeitplan und Transferkonzept.
- Einreichung des förmlichen Förderantrags (nur nach positiver Bewertung der Skizze)
- Über ein elektronisches Antragssystem des BMFTR,
- detaillierter Arbeits‑ und Finanzierungsplan,
- Nachweise zur Qualifikation aller Projektpartner.
Die Bewertung erfolgt nach Innovationsgrad, wirtschaftlicher Umsetzbarkeit, Transferpotenzial und Beitrag zur Produktivitätssteigerung in Wertschöpfungsnetzwerken.
