Förderprogramm künstliche Intelligenz

Innovative Grundlagen für KI-Methoden und ML-Modelle

Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungsprojekte, die innovative Grundlagen für Methoden der Künstlichen Intelligenz (KI) und des Maschinellen Lernens (ML) entwickeln. Ziel ist es, neue oder deutlich verbesserte KI‑Methoden und ML‑Modelle zu erforschen, insbesondere durch hybride Ansätze, die lernende Verfahren mit explizitem Wissen, formalen Methoden, Kausalität oder physikalischen Modellen verbinden. Im Fokus stehen unter anderem:
  • grundlegende Fortschritte hinsichtlich Generalisierbarkeit, Robustheit und Effizienz von KI-Systemen
  • hybride beziehungsweise informierte KI (zum Beispiel Kopplung mit Simulationen oder kausalen Strukturen)
  • agenten‑zentrierte, offen‑lernende Systeme
  • effizientere Trainings- und Inferenzmethoden großer Modelle
Nicht gefördert werden unter anderem Projekte zu KI-Hardware, neuromorphes Computing oder bestimmte Anwendungsfelder wie Medizin, Bildung, IT-Sicherheit oder Predictive Maintenance.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:
  • Hochschulen
  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, inkl. Start-ups und KMU
  • Projektverbünde/Konsortien; assoziierte Partner sind ausdrücklich erwünscht
Voraussetzung zur Auszahlung ist eine Betriebsstätte bzw. Einrichtung in Deutschland.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung.
  • Maximaler Förderumfang: bis zu 2 Mio. € pro Vorhaben
  • Regellaufzeit: bis zu 3 Jahre (mit Möglichkeit der Verlängerung um bis zu 2 Jahre)
  • Förderquoten gemäß AGVO (z. B. bis zu 100 Prozent bei Grundlagenforschung; bis zu 50  Prozent bei industrieller Forschung, ggf. erhöhbar)
Förderfähig sind unter anderem Personal, projektbezogene Investitionen, Sachmittel und Dienstreisen.

Bis wann läuft das Förderprogramm?

Die Einreichung der Projektskizzen ist möglich bis zum 30. April 2026, 23:59 Uhr.
Der gesamte Förderaufruf ist gültig vom 20. Februar 2026 bis 30. April 2026.

Wie wird der Antrag gestellt?

Das Verfahren ist zweistufig aufgebaut:
1. Stufe – Projektskizze:
  • Einreichung ausschließlich digital über das Online‑Tool easy‑Online
  • Einreichungsfrist: 30.04.2026
  • Nutzung der vorgegebenen Skizzengliederung
  • Keine postalische Einreichung erforderlich
2. Stufe – Förderantrag:
  • Nach positiver Bewertung der Skizze erfolgt eine Aufforderung zur Einreichung eines förmlichen Antrags
  • Die Begutachtung erfolgt nach den in der Bekanntmachung definierten Kriterien

Weiterführende Informationen