Förderschwerpunkt KI: Digitalisierungs- und Innovationsfinanzierung

Mit dem neuen Förderschwerpunkt „Künstliche Intelligenz“ unterstützt die L-Bank Unternehmen in Baden-Württemberg gezielt bei der Entwicklung und Anwendung von KI-Technologien. Im Rahmen der Programme Innovationsfinanzierung und Digitalisierungsfinanzierung werden Investitionen in KI-basierte Produkte, Prozesse und Dienstleistungen sowie deren betriebliche Integration gefördert. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu stärken und die wirtschaftliche Nutzung von KI in der Region nachhaltig voranzutreiben.

Wer wird gefördert?

Förderberechtigt sind:
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition:
    • Weniger als 250 Beschäftigte
    • Jahresumsatz bis maximal 50 Mio. €
    • Oder Bilanzsumme bis maximal 43 Mio. €
  • Größere mittelständische Unternehmen:
    • Mehrheitlich in Privatbesitz
    • Jahresumsatz bis maximal 500 Mio. €
Auch freiberuflich Tätige mit gewerblichem Hintergrund können antragsberechtigt sein.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Darlehen im Hausbankenverfahren mit zusätzlichen Tilgungszuschüssen:
  • Tilgungszuschüsse:
    • Für KMU: bis zu 5 % des Darlehensbetrags (Digitalisierungsprämie des Landes)
    • Für KI-Vorhaben in Förderstufe 3b & 3c: 2 % Tilgungszuschuss durch die L-Bank
    • Zusätzlich kann ein ERP-Förderzuschuss der KfW beantragt werden
  • Darlehenshöhe:
    • Zwischen 10.000 € (Innovationsfinanzierung) oder 25.000€ (Digitalisierungsfinanzierung) und 5 Mio. € (für KMU)
    • Bis zu 25 Mio. € (für größere Unternehmen)
  • Laufzeiten:
    • 5, 7 oder 10 Jahre
    • Tilgungsfreie Anlaufzeit: 0–2 Jahre

Bis wann läuft das Förderprogramm?

Die Programme Innovationsfinanzierung und Digitalisierungsfinanzierung sind ab dem 01.07.2025 gültig und ersetzen die bisherigen Programme „Innovationsfinanzierung 4.0“ und „Digitalisierungsprämie Plus“. Eine konkrete Deadline zur Antragstellung ist nicht vorgegeben, jedoch empfiehlt sich eine frühzeitige Einreichung aufgrund begrenzter Mittel

Wie wird der Antrag gestellt?

Die Antragstellung erfolgt im Hausbankenverfahren:
  1. Unternehmen wählen gemeinsam mit ihrer Hausbank die passende Förderstufe.
  2. Die Förderfähigkeit wird durch die Hausbank bestätigt.
  3. Optional kann der L-Bank-KI-Check genutzt werden:
    • Fachlich-technische Prüfung durch KI-Expert:innen aus dem L-Bank-Netzwerk
    • Kostenlos und freiwillig
Für den ERP-Förderzuschuss der KfW ist ein separater Antrag über die Hausbank erforderlich.

Weiterführende Informationen

  • Förderschwerpunkt KI-Innovationen bei der L-Bank: Link
  • Digitalisierungsfinanzierung der L-Bank: Link
  • Innovationsfinanzierung der L-Bank: Link
  • ERP Förderzuschuss der KfW: Link