Klimaschutz in der Landeshauptstadt
Stuttgarter Klima‐Innovationsfonds
Der Stuttgarter Klima-Innovationsfonds ist mit einem Volumen von über 20 Millionen Euro nach Angaben der Landeshauptstadt Stuttgart der größte kommunale Klima-Innovationsfonds Europas. Er unterstützt innovative Projekte, die Treibhausgasemissionen nachhaltig reduzieren und/oder zur Anpassung Stuttgarts an die Folgen des Klimawandels beitragen.
Antragsberechtigt sind je nach Förderlinie unter anderem Unternehmen, Start-ups, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie zivilgesellschaftliche Organisationen. Die Projekte müssen grundsätzlich im Stadtgebiet Stuttgart umgesetzt werden.
Förderlinien und Zuschüsse
Förderlinie I:
Für Projekte aus Wirtschaft und Wissenschaft mit einer Fördersumme von 85.000 bis 250.000 Euro.
Für Projekte aus Wirtschaft und Wissenschaft mit einer Fördersumme von 85.000 bis 250.000 Euro.
Förderlinie II:
Für Projekte aus Wirtschaft und Wissenschaft mit einer Fördersumme von 250.000 bis 500.000 Euro.
Für Projekte aus Wirtschaft und Wissenschaft mit einer Fördersumme von 250.000 bis 500.000 Euro.
Die Förderquote in den Linien I und II hängt von der Art und Größe der antragstellenden Organisation sowie von der beihilferechtlichen Einordnung ab. Nichtwirtschaftliche Projekte bestimmter Einrichtungen können mit bis zu 90 Prozent gefördert werden. Für wirtschaftlich tätige Unternehmen gelten grundsätzlich Förderquoten von bis zu 70 Prozent für kleine, 60 Prozent für mittlere und 50 Prozent für große Unternehmen.
„jetztklimachen!“-Projektförderung:
Diese Förderlinie richtet sich an zivilgesellschaftliche Organisationen mit Sitz in Stuttgart. Pro Projekt können bis zu 20.000 Euro beantragt werden. Unter den Voraussetzungen der Richtlinie ist eine Vollfinanzierung möglich. Aus den ausgewählten Projekten kann die Jury ein Vorhaben bestimmen, das zusätzliche Fördermittel erhält. Dadurch kann die Gesamtförderung auf bis zu 50.000 Euro steigen.
Diese Förderlinie richtet sich an zivilgesellschaftliche Organisationen mit Sitz in Stuttgart. Pro Projekt können bis zu 20.000 Euro beantragt werden. Unter den Voraussetzungen der Richtlinie ist eine Vollfinanzierung möglich. Aus den ausgewählten Projekten kann die Jury ein Vorhaben bestimmen, das zusätzliche Fördermittel erhält. Dadurch kann die Gesamtförderung auf bis zu 50.000 Euro steigen.
Ergebnisbasierte Förderung und Vorabzahlung
Die Zuschüsse werden grundsätzlich ergebnisbasiert ausgezahlt. Antragstellende definieren im Projektantrag messbare Zwischen- und Endergebnisse und verknüpfen diese mit den jeweiligen Zuschusszahlungen.
Für einen effektiven Projektstart kann eine Vorabzahlung beantragt werden:
- bis zu 20 Prozent der bewilligten Förderung in den Linien I und II, maximal 50.000 Euro
- bis zu 50 Prozent der bewilligten Förderung bei „jetztklimachen!“
Die Vorabzahlung wird grundsätzlich mit den späteren ergebnisbasierten Zahlungen verrechnet.
Kickstart-Paket und Förder-Upgrade
Ausgewählte Projekte erhalten ein Kickstart-Paket im Umfang von 5.000 Euro. Dieses kann insbesondere für Projekt-Coaching, Kommunikation, Marketing und Fragen der Projektfinanzierung genutzt werden.
Projekte in den Linien I und II können frühestens beim Midterm-Review ein Förder-Upgrade beantragen. Dieses kann bis zu 50 Prozent der ursprünglichen Fördersumme betragen, wenn durch die Projekterweiterung eine erhebliche zusätzliche Wirkung zu erwarten ist.
Projektanforderungen und Bewertung
Die maximale Projektlaufzeit beträgt grundsätzlich 36 Monate. Die Vorhaben müssen innovativ sein und eine nachweisbare Klimawirkung erzielen. Bewertet werden insbesondere:
- Innovationsgrad
- Klimawirkung
- Wirtschaftlichkeit und Machbarkeit
- Skalierungspotenzial
- Einbeziehung der Stadtgesellschaft
- Sichtbarkeit und Öffentlichkeitswirksamkeit
- besonderer Bezug zu Stuttgart
- Beitrag zu den Sustainable Development Goals
In den Linien I und II werden Klimawirkung und Skalierung besonders stark gewichtet. Bei „jetztklimachen!“ steht die Aktivierung und Einbeziehung der Stuttgarter Stadtgesellschaft im Vordergrund.
Bewerbung und Fristen
Die Antragstellung erfolgt digital und in deutscher Sprache. Für die Linien I und II sind grundsätzlich Bewerbungsrunden im Frühjahr und Herbst vorgesehen. Die „jetztklimachen!“-Projektförderung wird grundsätzlich in der Herbstrunde ausgeschrieben.
Die Bewerbungsfrist der letzten Förderrunde ist abgelaufen. Die nächste Ausschreibung für alle Förderlinien soll nach aktuellem Stand voraussichtlich im Herbst 2026 starten. Interessierte sollten vor der Antragstellung die jeweils aktuellen Fristen, Förderhinweise und Formulare auf der Website des Stuttgarter Klima-Innovationsfonds prüfen.
Fazit
Der Stuttgarter Klima-Innovationsfonds bietet Unternehmen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft attraktive Möglichkeiten, innovative Lösungen für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung unter realen Bedingungen in Stuttgart umzusetzen. Besonders wichtig für eine erfolgreiche Bewerbung sind eine nachvollziehbare Klimawirkung, realistische und messbare Projektergebnisse sowie ein überzeugendes Konzept für die spätere Skalierung.
Der Klima-Innovationsfonds ist Teil des Aktionsprogramms Klimaschutz der Landeshauptstadt Stuttgart. Weitere Informationen, aktuelle Ausschreibungen und den Fördercheck finden Interessierte auf der Website des Stuttgarter Klima-Innovationsfonds.
Unterstützung durch KEFF+
Das KEFF+Expertenteam der IHK Region Stuttgart unterstützt Unternehmen bei einem Vor-Ort-Termin neutral, kostenfrei und unabhängig bei Fragen zu Ressourceneffizienz, insbesondere Material- und Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie.
Kontakt: 0711 2005-1506 oder info.keffplus-bw@stuttgart.ihk.de.