Innovationswettbewerb

Sicherheit mit und für KI – Fördermittel für Unternehmen in Baden-Württemberg

Am 28. Februar 2023 erhalten Sie nähere Erläuterungen zu den Antragsunterlagen sowie zur Einreichung der Vorhaben im Webinar Innovationswettbewerb „Sicherheit mit und für KI“ Baden-Württemberg. Dort haben Sie die Möglichkeit offene Fragen zu klären. Hier geht es zur Anmeldung.
Beim Innovationswettbewerb „Sicherheit mit und für KI“ des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg können sich Unternehmen mit bis zu 3.000 Mitarbeitern um Fördermittel bewerben.

Was wird gefördert?

Im Fokus stehe die Entwicklung und Kommerzialisierung von Innovationen in den Bereichen Security, Safety und Privacy auf der Grundlage von KI-Technologien.
Die Entwicklungsvorhaben von Unternehmen sollten insbesondere folgende Eigenschaften aufweisen:
  • Bezug zu Methoden der künstlichen Intelligenz -> a) KI-Methoden als Mittel zur Verbesserung von Security, Safety oder Privacy von digitalen Systemen (z. B. schnelleres Erkennen von Cyber-Attacken, bessere funktionale Sicherheit von Robotern, verbesserter Schutz der Privatsphäre), b) Sicherheitseigenschaften bestehender KI-Systeme verbessern und so vertrauenswürdiger machen.
  • Entwicklung neuer Sicherheitsprodukte oder -dienstleistungen; erhebliche Verbesserung bestehender Sicherheitsprodukte oder -dienstleistungen; Verbesserung der Sicherheitseigenschaften von Produkten oder Services (z. B. einer Maschine).
  • skalierbar mit signifikante Wachstumschancen im Kundengeschäft 
  • wirtschaftlich erfolgsversprechend mit konkreter oder Wettbewerbsfähigkeit des Antragstellers erhöhen

Wer wird gefördert?

Bewerben können sich mittelständische Unternehmen mit bis zu 3.000 Beschäftigten sowie Start-ups aus Baden-Württemberg.
Es werden Projekte von Einzelunternehmen als auch Konsortialvorhaben von mehreren Unternehmen gefördert.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Form nicht-rückzahlbarer Zuschüsse.
Unternehmen
Fördersatz*
Fördersumme
< 250 Mitarbeiter
45 %
bis zu 200.000 Euro
250 bis 3.0000 Mitarbeiter
25 %
bis zu 200.000 Euro
Konsortialvorhaben
bis zu +15 Prozentpunkte**
bis zu 300.000 Euro
*bezogen auf zuwendungsfähige Ausgaben
**Für Konsortialvorhaben kann ein Zuschlag von bis zu 15 Prozentpunkten auf den jeweiligen Fördersatz gewährt werden.
Förderprojekte müssen bis Ende 2024 abgeschlossen sein.

Wie ist die Antragsfrist?

Förderanträge müssen eingereicht sein bis zum
24. April 2023, 15:00 Uhr

Wo stelle ich den Antrag?

Weitere Informationen, Ansprechpartner und Antragsunterlagen finden Sie auf der Internetseite Wirtschaft Digital Baden-Württemberg.