F&E-Förderung
Innovationsgutscheine Baden-Württemberg
Mit den Innovationsgutscheinen unterstützt das Land Baden-Württemberg kleine und mittlere Unternehmen sowie Gründerinnen und Gründer bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Die Förderung eignet sich insbesondere für Unternehmen, die externe Forschungs- und Entwicklungsleistungen nutzen möchten, um eine Innovation technisch zu prüfen, weiterzuentwickeln oder bis zur Markt- beziehungsweise Fertigungsreife zu bringen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer mit Sitz beziehungsweise geplanter Gründung in Baden-Württemberg. Für die Gutscheinlinien Innovationsgutschein BW, Innovationsgutschein Hightech BW und Innovationsgutschein Start-up BW gilt grundsätzlich eine maximale Unternehmensgröße von 100 Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten sowie ein Vorjahresumsatz oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro.
Für die Gutscheinlinie „Mittelstand trifft Start-ups“ gelten erweiterte KMU-Schwellen: Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden, einem Vorjahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder einer Vorjahresbilanzsumme von bis zu 43 Millionen Euro. Voraussetzung ist eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Inanspruchnahme externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen im Zusammenhang mit Produktinnovationen, Dienstleistungsinnovationen und Verfahrensinnovationen. Dazu zählen beispielsweise technologische Recherchen, Machbarkeitsstudien, Untersuchungen zu Materialien oder Design, Konstruktionsleistungen, Prototypenbau, Tests sowie weitere umsetzungsorientierte FuE-Leistungen.
Nicht gefördert werden unter anderem klassische Unternehmensberatung, reine Strategie- oder Organisationsberatung, branchenübliche Konstruktions- und Programmierdienstleistungen, der Kauf von Maschinen, Geräten, Hard- oder Software, betriebsinterne Personal-, Sach- und Reisekosten sowie Aufwendungen für Vertrieb und Marketing.
Welche Innovationsgutscheine gibt es?
| Innovations- gutscheine |
Gegenstand der Förderung |
| 1. BW | Für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung innovativer Vorhaben sowie für umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszugestalten. |
| 2. High-Tech BW (für KMU älter als fünf Jahre) | Zur Unterstützung wissenschaftlicher Tätigkeiten, umsetzungsorientierter Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie von Materialkosten im Rahmen der Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen. |
| 3. Start-up BW (für Startups bis max. fünf Jahre nach Gründung) |
Zur Unterstützung wissenschaftlicher Tätigkeiten, umsetzungsorientierter Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie von Materialkosten im Rahmen der Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Vorhaben aus folgenden Wachstumsfeldern der Zukunft: Digitalisierung, Green Economy, Life Science, Social Innovation, GovTech. |
| 4. „Mittelstand trifft Start-ups“ | Förderfähig sind unter anderem Kooperationen zur Prozessinnovation, zur Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen sowie strategische Partnerschaften mit Start-ups. |
Wie wird gefördert?
Gefördert werden ausschließlich Kosten, die von externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen für erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt werden. Die Förderung durch die Innovationsgutscheine deckt bis max. 50 Prozent dieser Ausgaben ab.
Als Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen im Sinne der Förderung gelten öffentliche und privatwirtschaftliche Institute und Gesellschaften der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung sowie vergleichbare privatwirtschaftliche Anbieter von Entwicklungsdienstleistungen.
Es können sowohl nationale als auch internationale Anbieter in Anspruch genommen werden.
Wie sind die Konditionen?
Gefördert wird entsprechend den folgenden Konditionen:
| Innovations- gutschein |
Fördersatz / max. Fördersumme |
| 1. BW | 50 Prozent / 7.500 Euro |
| 2. Hightech BW | 50 Prozent / 20.000 Euro |
| 3. Start-up BW | 50 Prozent / 20.000 Euro |
| 4. Mittelstand trifft Start-ups |
50 Prozent /20.000 Euro |
Die Förderung beträgt jeweils bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Pro Unternehmen kann grundsätzlich einmal pro Kalenderjahr ein Innovationsgutschein gewährt werden. Insgesamt sind maximal zwei Innovationsgutscheine Hightech BW beziehungsweise Start-up BW und maximal ein Innovationsgutschein „Mittelstand trifft Start-ups“ möglich.
Wie stellt man den Antrag?
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über die L-Bank. Mit dem Vorhaben darf erst nach Zugang des Zuwendungsbescheids begonnen werden. Als Vorhabenbeginn gilt bereits das Eingehen rechtsverbindlicher Verpflichtungen, etwa durch einen Liefer- oder Leistungsvertrag.
Weiterführende Informationen
Nähere Informationen dazu erhalten Sie auf der Internetseite der L-Bank.