Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz und von Transformationskonzepten
Als Teil der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) ist es Ziel des Förderwettbewerbs, die Energie- und Ressourceneffizienz im Hinblick auf das Ziel der Treibhausgasneutralität 2045 durch Investitionen der Wirtschaft zu steigern sowie den Anteil
erneuerbarer Energie zur Bereitstellung von Prozesswärme auszubauen und die deutsche Wirtschaft bei der Umsetzung ihrer Dekarbonisierungsstrategie zu unterstützen.
erneuerbarer Energie zur Bereitstellung von Prozesswärme auszubauen und die deutsche Wirtschaft bei der Umsetzung ihrer Dekarbonisierungsstrategie zu unterstützen.
Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz
Gefördert werden Investitionen in neue hocheffiziente Technologien sowie energie- und ressourceneffiziente Maßnahmen mit bis zu 60 Prozent (ohne Förderdeckel, keine De-minimis Beschränkung). Ziel ist die Verringerung der CO2-Emissionen, sei es durch moderne Anlagentechnik, die Nutzung erneuerbarer Energien oder die Vermeidung von CO2-intensiven Materialien. Die Förderung ist dabei weiterhin akteurs-, sektor- und technologieoffen und richtet sich an alle gewerblich tätigen Unternehmen in Deutschland.
Im Überblick:
- technologie- und branchenoffene Förderung von Maßnahmen zur energetischen Optimierung industrieller und gewerblicher Anlagen und Prozesse (u.a. Abwärmenutzung, EE-Prozesswärmebereitstellung)
- zweistufiges Antragsverfahren mit Skizze und anschließendem Online-Einsparkonzept
- Zuschuss bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten
- maximal 10 Mio. Euro Förderung pro Vorhaben
- kontinuierliche Antragstellung mit mehreren Stichtagen im Jahr
- Fördereffizienz als zentrales Kriterium für die Förderentscheidung
Vorgesehen sind mehrere Wettbewerbsrunden pro Jahr mit entsprechenden Stichtagen.
Die aktuelle Wettbewerbsrunde läuft bis voraussichtlich 31. August 2025
Rund sechs Wochen nach den jeweiligen Wettbewerbsstichtagen werden die Antragstellenden über das Ergebnis der Antragsprüfung (z. B. Zulassung zum Wettbewerb) informiert. Kurze Zeit danach erfolgen das Ranking und die Bescheidung (Zuwendungsbescheid: Wettbewerbsgewinner bzw. Ablehnungsbescheid: Wettbewerbsverlierer).
Rund sechs Wochen nach den jeweiligen Wettbewerbsstichtagen werden die Antragstellenden über das Ergebnis der Antragsprüfung (z. B. Zulassung zum Wettbewerb) informiert. Kurze Zeit danach erfolgen das Ranking und die Bescheidung (Zuwendungsbescheid: Wettbewerbsgewinner bzw. Ablehnungsbescheid: Wettbewerbsverlierer).
Die Stichtagsfrist einer Runde gilt nicht als Ausschlussfrist: Eingehende Anträge nach einem Stichtag werden automatisch bei der folgenden Wettbewerbsrunde berücksichtigt.
Förderung von Transformationskonzepten
Um Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Neutralität ihrer Treibhausgase zu unterstützen, wird zusätzlich die Erstellung eines Transformationskonzeptes gefördert. Hierbei ist das Ziel, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Neutralität der Treibhausgasemissionen zu unterstützen. Im Rahmen der Konzeptentwicklung soll eine langfristige Dekarbonisierungsstrategie eines Unternehmens oder eines Unternehmensstandortes entwickelt werden, die auf Basis der heutigen Situation konkrete Maßnahmen und Entwicklungsschritte für die Zukunft enthält.
Die Förderquote beträgt 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten bzw. 60 Prozent für KMU.
Die maximale Fördersumme beträgt 80.000 Euro. Anträge zum Transformationskonzept können über das Förderportal des Bundes easy-Online kontinuierlich gestellt werden.
Die maximale Fördersumme beträgt 80.000 Euro. Anträge zum Transformationskonzept können über das Förderportal des Bundes easy-Online kontinuierlich gestellt werden.
Anforderungen an ein Transformationskonzept:
- Darstellung des IST-Zustands der THG-Emissionen bzw. der THG-Bilanz innerhalb der gewählten Bilanzgrenzen
- Formulierung eines THG-Neutralitätsziels bis spätestens 2045
- ein längerfristiges (mindestens zehn Jahre nach Antragstellung) und konkretes THG-Ziel (SOLL-Zustand) für den oder die betrachteten Standort€
- Maßnahmenplan für die Zielerreichung bzw. die Transformation von IST- zu SOLL-Zustand
- Einsparkonzept(e) für mindestens ein Vorhaben des EEW-Förderprogramms: Fördermodul 4 „Zuschuss und Kredits“ oder Förderwettbewerb Energie-und Ressourceneffizienz
- Verankerung des Transformationskonzeptes in der Unternehmensstruktur
Weitere Informationen und Webinare
Für weitere Informationen stehen Ihnen kostenlose Webinare zum Förderwettbewerb und den Transformationskonzepten über den Projektträger VDI/VDE-IT auf der Programm-Webseite unter Veranstaltungen zur Verfügung.
Alle Informationen rund um die Antragstellung sowie kleinere Anpassungen zur aktuellen Runde finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im aktualisierten Merkblatt „Allgemeine Hinweise zur Antragstellung“.