Neue Ausbildungsverordnung Florist/Floristin
Zum 1. August 2025 tritt die neue Ausbildungsverordnung über die Berufsausbildung zum Floristen/zur Floristin in Kraft. Die Änderungen gelten für alle Ausbildungsverhältnisse, die ab diesem Zeitpunkt starten.
Die bisherige Verordnung wurde modernisiert und an die aktuellen Bedarfe und Standards angepasst. Das Kompetenzprofil des Berufes greift dabei aktuelle Entwicklungen auf: Neben den Themen Digitalisierung und Nachhaltigkeit zählen dazu beispielsweise die umfangreicher gewordenen Dienstleistungen, die kundenorientiert angeboten und erbracht werden.
Weitere Informationen zu den Neuerungen entnehmen Sie der Informationsbroschüre des DIHK „Basisinformationen zum aktualisierten Ausbildungsberuf Florist/-in“.
Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Floristen und zur Floristin ist am 6. Februar 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden: Bundesgesetzblatt I - Verordnung über die Berufsausbildung zum Floristen/zur Floristin
Bei weitergehenden Fragen zur Umsetzung stehen Ihnen Ihre Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater der IHK Region Stuttgart gerne zur Verfügung.
SAVE THE DATE:
Mittwoch, 24. September 2025: Informationsveranstaltung zur Neuordnung – gemeinsam mit dem FDF
10:00 bis 13:00 Uhr in Präsenz, IHK Region Stuttgart (weitere Informationen zur Anmeldung folgen in Kürze)