Land startet Förderaufruf „Junges Wohnen“

Mehr bezahlbarer Wohnraum für Auszubildende

Die Gewinnung neuer Auszubildender aus anderen Regionen oder Ländern scheitert leider auch immer wieder am fehlenden oder nicht bezahlbaren Wohnraum für Azubis, gerade im Ballungsrum Stuttgart.
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg will nun Abhilfe schaffen und unterstützt in diesem Jahr erstmalig die Schaffung von Wohnheimplätzen für Auszubildende. Die neue Förderlinie „Junges Wohnen“ ergänzt künftig die Angebote der sozialen Wohnraumförderung und knüpft an eine gleichnamige Initiative des Bundes an.
Mit dem Jungen Wohnen wird künftig die Schaffung von Wohnheimplätzen und gemeinschaftlich genutzten Räumen investiv unterstützt. Damit soll Auszubildenden mit einem Wohnberechtigungsschein zusätzlicher mietpreisgünstiger Wohnraum in Wohnheimen zur Verfügung gestellt werden.
Förderaufruf veröffentlicht
Den Auftakt bildet der Förderaufruf „Wohnheimplätze für Auszubildende“, den das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen jetzt veröffentlicht hat und mit dem Neubaumaßnahmen unterstützt werden.
Bis zum 30. April Interesse bekunden
Mit dem Förderaufruf werden Interessenten aufgefordert, bis zum 30. April 2024 ihr Interesse für die alsbaldige Förderung eines beabsichtigten und bereits konkretisierten Bauvorhabens beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (per E-Mail an junges-wohnen@mlw.bwl.de) anzumelden.
Der Förderaufruf zum Jungen Wohnen ist auf der Homepage des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen zu finden.