Energie und Innovation

Förderprogramme Energie und Innovation

Härtefallhilfen Energie Baden-Württemberg

Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und Sitz in Baden-Württemberg können seit 15. März 2023 Anträge im Rahmen
der Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen stellen. Durch diese Härtefallhilfe sollen jene Unternehmen unterstützt werden, die besonders stark von den gestiegenen Energiekosten betroffen sind. Die Antragstellung erfolgt über die L-Bank. Die Förderung bezieht sich auf Energiemehrkosten und erfolgt energieträgerunabhängig, sprich neben Strom, Gas und Wärme werden auch Öl und Pellets Berücksichtigt.
Das Härtefallprogramm wird mit Bundesmitteln durch das Land umgesetzt. Zur Antragstellung gehört eine Bestätigung des Steuerberaters, dass die Antragsvoraussetzungen vorliegen. Für die Umsetzung einer möglichen weiteren Förderlinie für das Jahr 2023 werden zunächst die Wirkung der Preisbremsen des Bundes, die allgemeinen Preisentwicklungen sowie die Erfahrungen aus der Förderlinie 2022 abgewartet.
  • Bestätigung eines Steuerberaters für Antragsvorraussetzungen
  • Sie sind als Unternehmen wirtschaftlich aktiv und damit dauerhaft am Markt tätig ODER
  • Sie sind als soloselbständige Person im Haupterwerb tätig.
  • Der Unternehmenssitz liegt in Baden-Württemberg.
  • Sie hatten ein negatives betriebliches Ergebnis (EBITDA) im Jahr 2022 oder im 2. Halbjahr 2022.
  • Ihre Energiekosten haben sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mindestens verdreifacht.
  • Ihre Energieintensität beträgt mindestens 6 %.
  • Keine Antragstellung durch/für Privatpersonen ohne eine gewerbliche Tätigkeit.
  • Förderhöchstgrenze in Höhe von 200.000 Euro
  • finanzielle Unterstützung erfolgt in Form einer Einmalzahlung über die L-Bank
Die Höhe der finanziellen Unterstützung im Rahmen dieses Programms richtet sich nach den Mehrkosten, die dem Unternehmen in Folge der Energiekostensteigerungen entstanden sind. Die Mehrkosten berechnen sich durch einen Vergleich der Energiekosten im jeweils beantragten Förderzeitraum, das heißt wahlweise im Gesamtjahr 2022 oder im zweiten Halbjahr 2022, zum jeweiligen Vorjahreszeitraum. Die Differenz zwischen diesen Positionen stellt die Energiekostensteigerung dar.
Weitere Informationen, Fragen und Antworten  zum Förderprogram auf der Webseite des Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Antragsstellung und Formulare zum Förderprogramm Härtefallhilfen Energie KMU bei der L-Bank.

 Auktionsmodell

Seit 1. Oktober ist das Auktionsmodell am Gasmarkt gestartet, an dem auch KMU teilnehmen können.Sie können sich hierzu auf der  Webseite von Trading Hub Europe registrieren.

Übersicht Förder- und Hilfsprogramme

Weitere Energieförderprogramme finden Sie in unserem PDF-Dokument “Förder- und Hilfsprogramme (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2000 KB)