Energiekostendämpfungsprogramm
Förderprogramm Energiekosten
Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) rückwirkend erweitert auf Wärme- und Kältebezug
Bekanntlich lief das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) zum Ende 2022 aus. Mit einer Richtlinienänderung hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz das Energiekostendämpfungsprogramm noch einmal erweitert. Für den Bezug von Wärme und Kälte, die direkt aus Erdgas und Strom erzeugt wurden, kann nun rückwirkend ein Ausgleich der Mehrkosten beantragt werden. Insbesondere Chemiebetriebe, die an Chemieparks angesiedelt sind und hohe Kostensteigerungen für z. B. Prozessdampf oder Kühlwasser zu tragen haben, können
bis zum 28. Februar 2023 Förderanträge
für die Monate November und Dezember 2022 stellen.,
Derzeit wird mit Hochdruck daran gearbeitet, die technischen Voraussetzungen für eine elektronische Antragstellung zu schaffen. Informationen hierzu werden auf den Seiten des
Bundesamtes für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrollte (BAFA) zu gegebener Zeit veröffentlicht.
Auktionsmodell
Am 1. Oktober ist das Auktionsmodell am Gasmarkt gestartet, an dem auch KMU teilnehmen können.Sie können sich hierzu auf der
Webseite von Trading Hub Europe registrieren.
Übersicht Förder- und Hilfsprogramme
Weitere Energieförderprogramme finden Sie in unserem PDF-Dokument “
Förder- und Hilfsprogramme (PDF-Datei · 1197 KB)”