ElektroG

Überblick über das Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Die sogenannte WEEE-Registrierung bei der Stiftung ear (stiftung elektro-altgeräte register) ist eine gesetzlich vorgeschriebene, aktiv zu beantragende Genehmigung, die sowohl für privat (b2c) als auch für gewerblich (b2b) nutzbare Elektrogeräte erforderlich ist.
Die ear ist eine Behörde zur Umsetzung des ElektroG und mittlerweile auch für das Batteriegesetz (BattG). Die ear unterscheidet bei potentiell betroffenen Produkten u. a. danach, ob ein elektrischer Bestandteil funktional und/oder baulich an die Nutzungsdauer des Gesamtproduktes gebunden ist. So gelten zum Beispiel Badschränke mit fest eingebautem beleuchtetem Spiegel, Sportschuhe mit beleuchteter Sohle und elektrisch verstellbare Fernsehsessel komplett als Elektrogeräte. Indiz sei hierbei, dass der elektrische Bestandteil (also z. B. der Motor oder die Leuchte) in das Gesamtprodukt fest eingebaut ist und sich nur unter großer Anstrengung wieder ausbauen lässt.
Dagegen sei bei einer Schrankwand mit aufgebrachter LED-Beleuchtung oder bei einem Fahrrad mit Nabendynamo nur der elektrische Teil allein (also die LED-Leiste oder der Dynamo) vom Gesetz betroffen, da hier diese elektrischen Bestandteile auch einzeln zum Nachrüsten in Verkehr gebracht und leicht ausgetauscht werden können.
Auf den Webseiten der ear finden sich zahlreiche Anleitungen rund um die Registrierung von Elektrogeräten und Batterien. Ebenso findet sich dort ein Entscheidungsbaum bei der Ermittlung der Gerätearten.

Wichtig Unterscheidung

Für alle Gerätenutzer legt das ElektroG die zulässigen Entsorgungswege fest. Unterschieden werden b2c-Geräte („business to consumer”) und b2b-Geräte („business to business“), wobei b2b-Geräte “gewöhnlich nicht“ oder überhaupt nicht in privaten Haushalten genutzt werden. Damit gelten z. B. PC-Bildschirme oder Notebooks formal stets als b2c-Geräte, selbst wenn sie in Unternehmen genutzt werden.
Dies Unterscheidung ist insofern wichtig, dass sogenannte b2c Elektrogräte bei der Registrierung ergänzend eine insolvenzsichere Garantie nachweisen müssen. Diese Garantie ist für den Fall, wenn das Unternehmen nicht mehr besteht, dass noch finanziell die fachgerechte Entsorgung sichergestellt ist. Auf der Seite der ear findet sich mittlerweile auch ein Garantierechner.
- b2c-Geräte (von privaten und gewerblichen Nutzern) können kostenlos bei kommunalen Sammelstellen abgegeben werden.
- Bei b2b-Geräten neueren Datums sind grundsätzlich die Hersteller zur Rücknahme verpflichtet, wobei sich die Detail-Regelungen im Jahr 2021 geändert haben.
In den Themenwelten der ear Webseiten finden sich entsprechende Beispiele für die Gerätearten.

An welche Unternehmen wendet sich das ElektroG?

Hersteller und Lieferanten:
Das Gesetz wendet sich in erster Linie an Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten, also an diejenigen Unternehmen, die die Geräte erstmals unter ihrem Markennamen in Deutschland neu in Verkehr bringen.
Handelsunternehmen:
Handelsunternehmen sind direkt vom ElektroG betroffen, sofern sie betroffene Geräte aus anderen Staaten (innerhalb oder außerhalb der EU) beziehen und erstmals in Deutschland unter ihrem Markennamen in Verkehr bringen, denn sie gelten dann als „Hersteller“. Außerdem gilt als Hersteller, wer Geräte in einen anderen EU-Mitgliedsstaat liefert und dort unmittelbar an Nutzer abgibt (also nicht an ausländische Handelspartner verkauft, die die Geräte weiter veräußern und dadurch die „Hersteller“-Pflichten im jeweiligen Staat übernehmen müssen). Vor dem Verkauf an Endnutzer muss der Verkäufer im jeweiligen Staat eine Niederlassung einrichten oder einen Bevollmächtigten bestimmen, der dort stellvertretend die jeweiligen nationalen Pflichten des Inverkehrbringers übernimmt.
Umgekehrt müssen im Ausland ansässige Unternehmen, sofern sie Geräte in Deutschland in Verkehr bringen, hierfür in Deutschland jeweils eine Niederlassung einrichten oder Bevollmächtigte bestellen. Diese werden wie Hersteller betrachtet und sind damit insbesondere für die Registrierung bei der Stiftung EAR verantwortlich.
Marktplatzbetreiber:
Marktplatzbetreiber müssen seit dem 1. Juli 2023 prüfen, ob die auf ihrer Plattform angebotenen Elektro- und Elektronikgeräte ordnungsgemäß bei der Stiftung EAR registriert sind. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Elektrogesetz (ElektroG) und dient der Durchsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung.

Ist mein Vorvertreiberschon registriert?

Im Regelfall müssen registrierte Hersteller ihre Registrierungsnummer beim Anbieten von Geräten und auf ihren Rechnungen angeben. Unabhängig davon kann schon im Vorfeld kurz geprüft werden ob in den öffentlich einsehbaren ear- Portalen das Elektrogerät oder auch die Batterie schon registriert wurde.
Weitere Informationen, ebenso wie die entsprechenden Gebühren finden sich zudem auf den Webseiten der ear Stiftung.