Frist bis 25.9.2023

Einwände gegen PFAS-Beschränkung jetzt einbringen

Bis 25.09.2023 läuft noch die PFAS Konsultation auf EU-Ebene, an der sich alle Betroffenen beteiligen können.
Unternehmen, in deren Produkten Stoffe mit dem Element Fluor enthalten sind, müssen sich auf weitgehende Verwendungsverbote einstellen.
Konkret geht es um Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS), die in sehr vielen industriellen Produkten, aber auch in Haushaltsprodukten wie Outdoor-Kleidung oder „Teflon-Pfannen“, enthalten sind. Etliche dieser PFAS sind aus Umweltsicht kritisch zu beurteilen, da sie in der Natur nicht abbaubar sind und sich immer weiter ausbreiten. Von dem geplanten Verbot der Nutzung und des Inverkehrbringens wären jedoch rund 10.000 fluorhaltige Stoffe umfasst, weshalb große wirtschaftliche Auswirkungen erwartet werden.

In der laufenden Konsultation geht es vor allem um die Frage, ob es für die jeweiligen PFAS-Anwendungen Ersatzstoffe gibt, wie z. B. für das Kältemittel in Wärmepumpen. Falls es nach Einschätzung der Anwender keine Alternativen gibt, sollten sie sich unbedingt an der Konsultation beteiligen. Wichtig wären dabei konkrete Angaben dazu, welche Anstrengungen bei der Ersatzstoffsuche schon unternommen wurden. Denn im Rahmen eines umfassenden PFAS-Verbots wird es Ausnahmen oder Befristungen geben, wobei im aktuellen Vorschlag etliche Ausnahmen nur als „potentiell“ bezeichnet werden. Ob derartige Ausnahmen und Sonderregelungen schlussendlich im EU-Amtsblatt stehen werden, hängt unter anderem von der Anzahl und der Qualität der Stellungnahmen ab, die während der Konsultationsphase eingereicht werden.Eine Hilfestellung für die Beteiligung an der Konsultation ist auf der DIHK-Homepage zu finden. Dort wird u. a. aufgelistet, welche Ausnahmen derzeit erwogen werden, wobei diese größtenteils auf 6,5 Jahre oder 13,5 Jahre befristet werden sollen. Aber auch hier sind noch Änderungen denkbar.
Alle Betroffenen sollten sich bis spätestens 25.09.2023 über die ECHA-Homepage an der Konsultation beteiligen.

Auch die DIHK wird eine Stellungnahme abgeben, an der sich Unternehmen beteiligen können. Die IHK-Organisation spricht sich gegen ein pauschales Verbot der gesamten Stoffgruppe aus und setzt sich für eine differenzierte Vorgehensweise sowie weitreichende und ganzheitlich konzipierte Ausnahmeregelungen, vor allem für wichtige Transformationstechnologien und kritische Infrastrukturen, ein.
Gesucht werden noch weitere Argumente aus Unternehmen zum Beispiel zu:
  • Verwendung von PFAS im Inneren von Industrieanlagen oder geschlossenen Kreisläufen
  • Verwendungen, für die Ausnahmeregelungen vorgesehen sind, aber die zeitlich zu knapp bemessen sind oder die nicht die gesamte Lieferkette/Herstellungsprozess abdecken
  • Verwendungen, für die noch keine Ausnahmeregelungen vorgesehen sind, die aber gesamtgesellschaftlich unverzichtbar sind
  • Probleme von KMUs bei der Ermittlung der Betroffenheit
  • Problematik der fehlenden Ausnahmeregelungen für Reparaturarbeiten, Ersatz- oder Verschleißteile
  • Negative Auswirkungen vor Inkrafttreten der Beschränkung (z.B. Abwandern der Herstellungsprozesse in Drittstaaten)
  • Problematik im Bereich der kritischen Infrastruktur und technologischer Zukunftsfelder
  • Wettbewerbsnachteile im Vergleich zu einem Hersteller in einem Drittstaat
  • Zielkonflikt der PFAS-Beschränkung mit Brandschutz, Effizienzvorgaben, Sicherheitsstandards oder DIN-Normen
  • Zielkonflikt mit der Energie- oder Mobilitätswende