Chemikalienrecht
CLP-Verordnungs-Änderungen auf 2028 verschoben
Die europäische CLP-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen war Ende 2024 geändert worden, u. a. bzgl. der Kennzeichnungsetiketten. Mit einer neuen „Stop-the-clock“-Veröffentlichung wird der Anwendungsbereich einiger Änderungen nun auf Anfang 2028 verschoben.
Die Änderungs-Verordnung 2024/2865 war damals hier im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden: Verordnung - EU - 2024/2865 - DE - EUR-Lex
Jene Verordnung aus 2024 wird nun Ende 2025 nicht komplett aufgehoben oder verschoben, sondern nur für einige Neuregelungen wird ein neuer Start-Zeitpunkt festgelegt, was sprachlich etwas unglücklich als „stop-the-clock“ bezeichnet wird. Diese „Änderung der Änderungsverordnung“ findet sich im EU-Amtsblatt hier: Verordnung - EU - 2025/2439 - DE - EUR-Lex
Betroffen sind die 2024 verkündeten Bestimmungen
- für die Fristen, innerhalb derer bei Änderungen von Einstufungen eine Neukennzeichnung erfolgen muss,
- für das Format der Kennzeichnungsetiketten (Schriftgrößen etc),
- für Informationsanforderungen bei Werbung, im Online-Handel und Fernabsatz
- sowie Kennzeichnungsvorschriften für Tankstellen.
Leider sind die Änderungen im Detail schwer nachvollziehbar, weil in jeder der genannten Verordnungen, die formal aus mehreren Artikeln besteht, jeweils auf (andere) Artikel aus der „Vorgänger-Verordnung“ Bezug genommen wird.
Die besagte „Stop-the-clock“-Regelung tritt formal am 23.12.2025 in Kraft. Sie ist der erste Teil des sogenannten „Chemikalien-Omnibusses“, also dem Vorschlag der EU-Kommission für Vereinfachungen im Chemikalienrecht. Über die weiteren Teile (u. a. zu Kosmetika und Düngemittel) wird noch beraten, ebenso wie über andere „Omnibusse“.
Die besagte „Stop-the-clock“-Regelung tritt formal am 23.12.2025 in Kraft. Sie ist der erste Teil des sogenannten „Chemikalien-Omnibusses“, also dem Vorschlag der EU-Kommission für Vereinfachungen im Chemikalienrecht. Über die weiteren Teile (u. a. zu Kosmetika und Düngemittel) wird noch beraten, ebenso wie über andere „Omnibusse“.
Quelle: IHK Südlicher Oberrhein, Dezember 2025