CBAM: Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus
Entlastungsvorschlag der EU-Kommission: Unternehmen mit weniger als 50 Tonnen Importmenge sollen 2026 nicht mehr unter CBAM fallen, weitere technische Vereinfachungen sind vorgesehen. Wie ist Ihre Einschätzung dazu? Nehmen Sie bis 19.3. an unserer Umfrage teil.