CBAM: Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus
Unternehmen mit weniger als 50 Tonnen Importmenge fallen ab 2026 nicht mehr unter CBAM, diese und weitere Vereinfachungen wurden am 19. Juni von der EU beschlossen. Die Registrierung für 2026 für weiterhin betroffene Unternehmen ist seit 31. März möglich.