Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit
Heizkostenrechner
Mit der Umwandlung des GEG zum GModG sind neue Erfüllungsmöglichkeiten zur Beheizung von Gebäuden hinzugekommen. Damit geht einher, dass bei einem Heizungstausch auch wieder ohne Auflagen Gasheizungen eingebaut werden dürfen. Mit dem Einbau neuer Gasheizungen erfolgt jedoch der Zwang zum Bezug von biobasierten Brennstoffen (z.B. Biomethan, Bioheizöl, biogenes Flüssiggas bzw. grüner, blauer, orangener oder türkiser Wasserstoff).
Folgende Beimischungsquoten sind vorgesehen:
- Ab 01.01.2029: ≥ 10 Prozent
- Ab 01.01.2030: ≥ 15 Prozent
- Ab 01.01.2035: ≥ 30 Prozent
- Ab 01.01.2040: ≥ 60 Prozent
Alternativ müssten technische Anpassungen am Gebäude bzw. der Gebäudetechnik vorgenommen werden.
Prognosen zeigen jedoch auf, dass dies sowie der CO2-Preis die Gesamtkosten für den Betrieb einer Gasheizung verteuern könnte.
Um eine qualifizierte Entscheidung treffen zu können, welche Kosten beim Einbau einer neuen Gasheizung in Nichtwohngebäuden auf einen zukommen, hat die IHK Region Stuttgart einen Heizkostenrechner entwickelt. Hierbei wird anhand von wissenschaftlichen Prognosen vom Institut für Wirtschaft und Prognos (im Auftrag des Umweltbundesamts) aufgezeigt, wie die Preisentwicklung bis zum Jahr 2045 sein könnte. Als Vergleich kann die Beheizung eines Gebäudes mittels einer Wärmepumpe herangezogen werden (ohne Feststellung der technischen Machbarkeit)
Die IHK Region Stuttgart hat die Gesetzesgrundlagen Stand 29.09.2026 berücksichtigt und ist davon ausgegangen, dass der biogene Anteil von der CO2-Steuer ausgenommen sein wird. Gleichzeitig wurde das CO2-Kostenaufteilungsgesetz berücksichtigt.
Hinweis
Die Berechnung dient ausschließlich der Orientierung. Die tatsächlichen Kosten hängen von den individuellen Gebäudeeigenschaften, dem Nutzerverhalten, der Anlagenauslegung sowie den zukünftigen Energiepreisen ab. Für Investitionsentscheidungen empfiehlt sich eine objektspezifische technische und wirtschaftliche Bewertung.
Die Berechnung dient ausschließlich der Orientierung. Die tatsächlichen Kosten hängen von den individuellen Gebäudeeigenschaften, dem Nutzerverhalten, der Anlagenauslegung sowie den zukünftigen Energiepreisen ab. Für Investitionsentscheidungen empfiehlt sich eine objektspezifische technische und wirtschaftliche Bewertung.
Ihr Gebäude
Ihre Rolle
Nutzungsart
Gebäudezustand
Beheizte Fläche
50 m²10.000 m²
Preisszenario
Gegenüber 2027
Gesamtkosten des Gebäudes
Wärmepumpe zum Vergleich
Vergleich mit einer Wärmepumpe
Verglichen werden ausschließlich die Energiekosten des Gebäudes. Investition, Förderung, Wartung und ein möglicher Umbau der Wärmeverteilung sind nicht enthalten. Die Strompreisannahmen stammen nicht aus den zitierten Studien und sind hier frei einstellbar.
Jahresarbeitszahl
2,05,0
Bestandsgebäude mit Heizkörpern eher 2,5 bis 3,0, sanierte Gebäude mit Flächenheizung 3,5 bis 4,5.
Die Jahresarbeitszahl beschreibt die Effizienz der Wärmepumpe. Eine hohe JAZ steht für eine effiziente Wärmepumpe. Sie hängt stark von der Gebäudehülle ab: Gute Dämmung führt zu einer hohen JAZ, schlechte Dämmung zu einer niedrigen.
Strompreis 2027
0 ct40 ct
Netto, frei einstellbar. 0 ct entspricht einer abbezahlten PV-Anlage ohne Strombezugskosten.
Strompreis-Trend
−3 %+3 %
Real, ohne Inflation. Projektionen erwarten für Gewerbekunden eher leicht sinkende Preise.
Summe 2027 bis 2045
| Bestandteil | ct/kWh | € im Jahr | Aufteilung |
|---|
Gerechnet wird mit SLP-Netzentgelten, also nur mit dem Arbeitspreis. Ein Leistungspreis ist nicht enthalten. Der fällt heute in der Regel ab 1,5 Mio. kWh Gas bzw. ab 100.000 kWh Strom im Jahr an und hängt von der höchsten Jahresleistung ab.
Emissionsfaktor Erdgas
Rechenweg
- Wärmebedarf = Fläche × Verbrauchskennwert. Die Kennwerte sind Richtwerte und noch nicht abschließend validiert.
- Gaspreis in ct/kWh = Energiesteuer + Konzessionsabgabe + Netzentgelt + (Erdgasanteil × Arbeitspreis + Grüngasanteil × Biomethanpreis) + CO₂-Bestandteil × Erdgasanteil.
- IW-Szenarien: CO₂-Bestandteil = Emissionsfaktor × CO₂-Preis in €/t / 10. UBA-Szenario: CO₂-Bestandteil = CO₂-Aufschlag in €/MWh / 10, weil die Studie den Wert bereits so ausweist.
- Die CO₂-Kosten fallen nur auf den nicht biogenen Anteil an. Das Biomethan bleibt CO₂-frei.
- Der Grundpreis ist in den Studien im Arbeitspreis verrechnet und wird nicht getrennt ausgewiesen.
- Die Mehrkosten der Beimischung sind als Grüngasanteil × (Biomethanpreis − Arbeitspreis) definiert.
- Aufteilung nur für Nichtwohngebäude: CO₂-Kosten pauschal 50/50 nach § 8 CO₂KostAufG. Mehr als 50 % zulasten des Mieters ist unwirksam. Das 10-Stufen-Modell gilt für Wohngebäude und ist bewusst nicht abgebildet.
- § 5a CO₂KostAufG (hälftige Netzentgelte und Biomethan-Mehrkosten bei Neueinbau) gilt nur für Wohnraummietverhältnisse und ist hier nicht abgebildet.
- Das GModG kennt für Nichtwohngebäude keine Effizienzklassen. Die Zuordnung A+ bis B, C bis D sowie E bis H folgt den Klassen des Energieausweises nach GEG.
- Der hinterlegte Pflichtanteil klimafreundlicher Gase steigt stufenweise auf 60 % ab 2040. Ob später eine vollständig klimafreundliche Belieferung vorgeschrieben wird, bleibt eine politische Entscheidung.
- Netzentgelte sind SLP-Arbeitspreise ohne Leistungspreis. Ein Leistungspreis fällt heute in der Regel ab 1,5 Mio. kWh Gas bzw. 100.000 kWh Strom im Jahr an.
- Alle Beträge netto, real in Preisen des Startjahres, ohne Inflation, ohne Wartung und Schornsteinfeger.
Quellen
- IW Köln, IW-Report 2026 zum Gebäudemodernisierungsgesetz, S. 31 f. – Preispfade der Szenarien günstig, standard und teuer
- Umweltbundesamt, Rahmendaten und Endverbrauchspreise für die Treibhausgas-Projektionen 2026, 3. Auflage, Tab. 12 (Erdgas Haushalte) und Tab. 15 (Biomethan); Jahreswerte linear zwischen den Stichjahren interpoliert
- CO₂KostAufG § 8 – gesetze-im-internet.de/co2kostaufg
- CO₂KostAufG § 5a – gilt nur für Wohnraummietverhältnisse, daher hier nicht angewendet
- Emissionsfaktor Erdgas: DEHSt und Umweltbundesamt, Brennwert- gegenüber Heizwertbezug; Standardwert 0,1833 kg/kWh nach IW-Report
- Verbrauchskennwerte: IWU, Vergleichswerte Energieverbrauch Nichtwohngebäude; dena und IW Köln zu Büroimmobilien
Offene Punkte
- Die Verbrauchskennwerte je Nutzungsart sind ungeprüft und sollten gegen den IWU-Katalog abgeglichen werden.
Der Rechtsrahmen ist in Bewegung. Das GModG, die Verschiebung des europäischen Emissionshandels für Gebäude und ein angekündigtes Stufenmodell für Gewerbeflächen können die Ergebnisse verändern.