Ausbildung
Zwischenprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen
Zwischenprüfung im Frühjahr 2024
Ausbildungsbetriebe, für deren Auszubildende die Teilnahme an der Zwischenprüfung im Frühjahr 2024 vorgesehen ist, erhalten bis Anfang Oktober 2023 ein Aufforderungsschreiben von der IHK Region Stuttgart. Eine Anmeldung zur Zwischenprüfung ist für die aufgeforderten Auszubildenden nicht erforderlich. Sollen jedoch weitere Auszubildende an diesem Prüfungstermin teilnehmen oder aufgeforderte Auszubildende nicht teilnehmen, ist dies der IHK Region Stuttgart schriftlich bis zum 31. Oktober 2023 zu melden.
Zu diesem Prüfungstermin werden aufgefordert:
- Auszubildende mit einer 2-jährigen Ausbildungszeit, deren Ausbildung zwischen dem 1. Oktober 2022 und 30. April 2023 begonnen hat.
- Auszubildende, deren Ausbildung vor dem 1. Oktober 2022 begonnen hat und die bislang noch an keiner Zwischenprüfung teilgenommen haben.
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.
Für Auszubildende, die zum Zeitpunkt der Zwischenprüfung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung gem. § 35 Abs. 2 BBiG in Verbindung mit § 33 Abs. 1 JArbSchG vorzulegen.
In den kaufmännischen Ausbildungsberufen und allen IT-Berufen findet eine schriftliche Prüfung statt.
In den gewerblichen Ausbildungsberufen und einzelnen kaufmännischen Berufen wird zusätzlich eine praktische Prüfung abgenommen.
Prüfungstermine
Anmeldeschluss für die Zwischenprüfungen im Frühjahr 2024 für gewerbliche und kaufmännische Berufe ist der 31. Oktober 2023.
Hier sehen Sie die Prüfungstermine für die Zwischenprüfungen im Frühjahr 2024:
Prüfungstermine für die Zwischenprüfung Frühjahr 2024 | ||
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Kaufmännische Berufe mit schriftlicher Prüfung | Schriftliche Prüfung | 28.02.2024 |
Kaufmännische Berufe mit digitaler Prüfung | Digitale Prüfung | noch nicht bekannt |
Technische Berufe mit Ausnahme der nachstehend aufgeführten |
Kenntnisprüfung Fertigkeitsprüfung |
12.03.2024 12.02.2024 – 12.04.2024 |
Bauzeichner/-in
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Schriftliche Prüfung | 13.03.2024 |
Druck- und Medienberufe (außer Mediengestalter/-in Bild und Ton) |
Schriftliche Prüfung
Praktische Prüfung |
13.03.2024 13.03.2024 -10.05.2024 |
Mediengestalter/-in Bild und Ton
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Schriftliche Prüfung Praktische Prüfung |
13.03.2024 Ende März 2024 |