Ausbildung

Zwischenprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen

Zwischenprüfung im Frühjahr 2024

Ausbildungsbetriebe, für deren Auszubildende die Teilnahme an der Zwischenprüfung im Frühjahr 2024 vorgesehen ist, erhalten bis Anfang Oktober 2023 ein Aufforderungsschreiben von der IHK Region Stuttgart. Eine Anmeldung zur Zwischenprüfung ist für die aufgeforderten Auszubildenden nicht erforderlich. Sollen jedoch weitere Auszubildende an diesem Prüfungstermin teilnehmen oder aufgeforderte Auszubildende nicht teilnehmen, ist dies der IHK Region Stuttgart schriftlich bis zum 31. Oktober 2023 zu melden. 
Zu diesem Prüfungstermin werden aufgefordert: 
  1. Auszubildende mit einer 2-jährigen Ausbildungszeit, deren Ausbildung zwischen dem 1. Oktober 2022 und 30. April 2023 begonnen hat.
  2. Auszubildende, deren Ausbildung vor dem 1. Oktober 2022 begonnen hat und die bislang noch an keiner Zwischenprüfung teilgenommen haben.
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.
Für Auszubildende, die zum Zeitpunkt der Zwischenprüfung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung gem.  § 35 Abs. 2 BBiG in Verbindung mit § 33 Abs. 1 JArbSchG vorzulegen.
In den kaufmännischen Ausbildungsberufen und allen IT-Berufen findet eine schriftliche Prüfung statt.
In den gewerblichen Ausbildungsberufen und einzelnen kaufmännischen Berufen wird zusätzlich eine praktische Prüfung abgenommen.

Prüfungstermine
Anmeldeschluss für die Zwischenprüfungen im Frühjahr 2024 für gewerbliche und kaufmännische Berufe ist der 31. Oktober 2023.
Hier sehen Sie die Prüfungstermine für die Zwischenprüfungen im Frühjahr 2024:
Prüfungstermine für die Zwischenprüfung Frühjahr 2024
Kaufmännische Berufe mit schriftlicher Prüfung Schriftliche Prüfung                 28.02.2024
Kaufmännische Berufe mit digitaler Prüfung Digitale Prüfung noch nicht bekannt
Technische Berufe mit Ausnahme
der nachstehend aufgeführten
Kenntnisprüfung
Fertigkeitsprüfung
             12.03.2024
12.02.2024 – 12.04.2024              
Bauzeichner/-in
Schriftliche Prüfung               13.03.2024
Druck- und Medienberufe (außer
Mediengestalter/-in Bild und Ton)
Schriftliche Prüfung
Praktische Prüfung
             13.03.2024
13.03.2024 -10.05.2024
Mediengestalter/-in Bild und Ton
Schriftliche Prüfung
Praktische Prüfung
             13.03.2024
          Ende März 2024