Informationen zur Abschlussprüfung Technische/r Systemplaner/-in – Elektrotechnische Systeme
Die Abschlussprüfung – kurz erklärt
Die Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf Technische/r Systemplaner/-in – Elektrotechnische Systeme erfolgt als gestreckte Abschlussprüfung (GAP).
Sie besteht aus zwei Teilen:
- Teil 1: Frühere Zwischenprüfung – zählt jetzt 30 % zur Gesamtnote (in der Regel nach 18 - 24 Monaten Ausbildung)
findet einmal im Jahr im Frühjahr statt. - Teil 2: Abschlussprüfung – zählt 70 % zur Gesamtnote
wird im Sommer und Winter geprüft.
So setzt sich die Prüfung zusammen
Prüfungsteil | Inhalt | Gewichtung |
Teil 1 |
„Erstellen technischer Unterlagen“
(schriftliche Aufgabenstellung 30 %/Prüfungsprodukt 70 %)
|
30 % |
Teil 2 | Arbeitsauftrag (Dokumentation, Präsentation, Fachgespräch) | 35 % |
Systemplanung (schriftlich) | 25 % | |
Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich) | 10 % |
Wann haben Sie bestanden?
Sie haben die Prüfung bestanden, wenn:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
- im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens einem der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit ungenügend bewertet worden sind.
Schriftliche Prüfung
Die Prüfungen finden in der Regel in der Berufsschule statt.
Wichtig!
- Wenn Sie keine Berufsschule besuchen (z. B. Umschüler oder Wiederholer), bekommen Sie eine Einladung von der IHK.
- Wenn Sie eine Berufsschule besuchen, informiert Sie Ihre Schule über die Prüfungstermine.
Arbeitsauftrag Varianten-Modell
Welche Prüfungsvariante zur Anwendung kommt, entscheidet Ihr Ausbildungsbetrieb und teilt Ihnen dieses mit.
Prüfungsvariante 1 - Betrieblicher Auftrag
Sie führen einen betrieblichen Auftrag im Rahmen Ihrer Ausbildung durch. Der konkrete Arbeitsauftrag sowie der Bearbeitungszeitraum müssen vom Prüfungsausschuss genehmigt werden.
Prüfungsvariante 2 - Prüfungsprodukt Arbeitsauftrag (PAL-Variante)
Sie bearbeiten eine vom Fachausschuss vorgegebene Aufgabe. Diese entspricht einem betrieblichen Auftrag, bedarf jedoch keiner Genehmigung durch den Prüfungsausschuss.
Der Arbeitsauftrag oder das Prüfungsprodukt Arbeitsauftrag besteht aus 3 Teilen:
- Planung, Ausführung und Dokumentation
- Maximal 40 Stunden Zeit
- Präsentation und 3. Fachgespräch
- Insgesamt maximal 30 Minuten
- Die Präsentation darf höchstens 10 Minuten dauern
- Dokumentation: 20 %; Präsentation: 20 %; Fachgespräch: 60 %
Wichtig!
- Der Arbeitsauftrag hängt vom Unternehmen oder Ausbildungsberuf ab (siehe Ausbildungsordnung).
Ziel ist es, zu zeigen, dass Sie Arbeitsaufträge analysieren, Informationen beschaffen, technische und organisatorische Schnittstellen klären, technische Zeichnungen unter Beachtung der Normen und Vorschriften mit Übersichtsschalt- und Stromlaufplänen erstellen, Funktionszusammenhänge und Datenblätter erstellen, Berechnungen, insbesondere Querschnitts- und Leistungsberechnungen, durchführen, Kenndaten von Anlagenkomponenten unter Berücksichtigung sicherheits-, brandschutz- und schallschutztechnischer Aspekte ermitteln, gesetzliche Bestimmungen berücksichtigen, Aufbauskizzen und Materialauszüge erstellen und Befestigungssysteme auswählen und Dokumentationen erstellen können.
- Sie müssen Ihren Arbeitsauftrag dokumentieren.
- Kleine Abweichungen vom Arbeitsauftrag sind erlaubt, wenn sie gut begründet sind.
- Der Auftrag darf erst nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss starten.
Stand: 07/2025