Informationen zur Abschlussprüfung Technische/r Produktdesigner/-in – Produktgestaltung und -konstruktion
Die Abschlussprüfung – kurz erklärt
Die Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf Technische/r Produktdesigner/-in – Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion erfolgt als gestreckte Abschlussprüfung (GAP).
Sie besteht aus zwei Teilen:
- Teil 1: Frühere Zwischenprüfung – zählt jetzt 30 % zur Gesamtnote (in der Regel nach 18 - 24 Monaten Ausbildung)
findet einmal im Jahr im Frühjahr statt. - Teil 2: Abschlussprüfung – zählt 70 % zur Gesamtnote
wird im Sommer und Winter geprüft.
So setzt sich die Prüfung zusammen
Prüfungsteil | Inhalt | Gewichtung |
---|---|---|
Teil 1 |
„Technische Dokumente“
(schriftliche Aufgabenstellung 30 %/Prüfungsprodukt 70 %)
|
30 % |
Teil 2 | Arbeitsauftrag (Dokumentation, Präsentation, Fachgespräch) | 35 % |
Produktentwicklung (schriftlich) | 25 % | |
Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich) | 10 % |
Wann haben Sie bestanden?
Sie haben die Prüfung bestanden, wenn:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
- im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens einem der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit ungenügend bewertet worden sind.
Schriftliche Prüfung
Die Prüfungen finden in der Regel in der Berufsschule statt.
Wichtig!
- Wenn Sie keine Berufsschule besuchen (z. B. Umschüler oder Wiederholer), bekommen Sie eine Einladung von der IHK.
- Wenn Sie eine Berufsschule besuchen, informiert Sie Ihre Schule über die Prüfungstermine.
Arbeitsauftrag
Der betriebliche Arbeitsauftrag besteht aus 3 Teilen:
- Planung, Konzeption/Entwurf, Ausarbeitung und Dokumentation
- Maximal 70 Stunden Zeit
- Präsentation und 3. Fachgespräch
- Insgesamt maximal 30 Minuten
- Die Präsentation darf höchstens 10 Minuten dauern
- Dokumentation: 20 %; Präsentation: 20 %; Fachgespräch: 60 %
Wichtig!
- Der Arbeitsauftrag hängt vom Unternehmen ab (siehe Ausbildungsordnung).
- Ziel ist es, zu zeigen, dass Sie Arbeitsaufträge analysieren, Informationen beschaffen, technische und organisatorische Schnittstellen klären, Methoden des betrieblichen Projektmanagements anwenden, Lösungsvarianten entwickeln und skizzieren und unter gestalterischen, technischen, betriebswirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten bewerten und auswählen, methodisch konstruieren, insbesondere funktions-, fertigungs-, beanspruchungs- und Prüfgerecht, dazu einen 3D-Datensatz sowie technische Dokumente anfertigen, Berechnungen, Simulationen und Animationen durchführen und Dokumentationen und Präsentationen erstellen können.
- Kleine Abweichungen vom Arbeitsauftrag sind erlaubt, wenn sie gut begründet sind.
- Sie müssen Ihren Arbeitsauftrag dokumentieren.
- Der Auftrag darf erst nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss starten.
Stand: 07/2025