Koch/Köchin
Hier finden Auszubildende und Unternehmen Informationen zur praktischen Prüfung im Ausbildungsberuf Koch/Köchin mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2022.
Die Abschlussprüfung im Beruf Koch/Köchin ist eine gestreckte Abschlussprüfung. Die Abschlussprüfung Teil 1 (AP Teil 1) soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden und macht 25 Prozent der Endnote aus. Die Abschlussprüfung Teil 2 (AP Teil 2) findet am Ende der Berufsausbildung statt und macht insgesamt 75 Prozent der Endnote aus.
Abschlussprüfung Teil 1
Die Abschlussprüfung Teil 1 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 335 KB) findet im Prüfungsbereich „Zubereiten von einfachen Speisen und Gerichten“ statt. Die Prüfung besteht aus zwei Teilen. Die Einladung zur schriftlichen und praktischen Prüfung erfolgt über die IHK. Die Prüfungstermine sind auf der Seite der AKA (nur für die schriftliche Prüfung) und der Seite der IHK abrufbar.
Prüfungsbereich 1 (schriftlich):
- Prüfungszeit: 60 Minuten
- Prüfungsverfahren: schriftliche Aufgaben
- Gewichtung: 30 Prozent der Bewertung für Teil 1
Prüfungsbereich 2 (praktisch):
- Prüfungszeit: Insgesamt vier Stunden inklusive auftragsbezogenes Fachgespräch (15 Minuten)
- Prüfungsverfahren: Durchführung einer Arbeitsaufgabe (die Planung, die Zubereitung, das Anrichten einer Vorspeise und eines Hauptgerichtes)
- Gewichtung: 70 Prozent der Bewertung für Teil 1
Gegenstand der praktischen Prüfung ist die Durchführung einer Arbeitsaufgabe. Diese umfasst die Planung, die Zubereitung und das Anrichten einer Vorspeise und eines einfachen Hauptgerichtes für jeweils 4 Personen. Für die Durchführung der Arbeitsaufgabe erhält der Prüfungsteilnehmer 14 Kalendertage vor dem Prüfungstag zwei Listen mit Lebensmitteln (Warenkorb). Diese Listen setzen sich aus Pflicht- und Wahlbestandteilen zusammen. Die Pflichtbestandteile müssen verarbeitet werden, die Wahlbestandteile können nach Bedarf genutzt werden.
Auf der Grundlage des Warenkorbs kann der Prüfling einen Arbeitsablaufplan erstellen und am Prüfungstag mitbringen. Der Arbeitsablaufplan kann als Hilfsmittel bei der Zubereitung der Speisen genutzt werden. Die Erstellung ist freiwillig und wird nicht bewertet.
Die Vorspeise besteht aus einem Salat oder einer einfachen Suppe. Das einfache Hauptgericht aus Schlachtfleisch, Hausgeflügel oder Fisch, mit einer Soße, einer Gemüsebeilage und einer Sättigungsbeilage.
Ein ausgearbeiteter Menüplan ist am Tag der praktischen Prüfung mitzubringen. Hierzu stellt die IHK eine Vorlage bereit, welche zu verwenden ist.
Die Ergebnisse der schriftlichen und praktischen Prüfung umfassen 25 Prozent, welche in die Gesamtbewertung eingehen.
Das Auftragsbezogene Fachgespräch, findet nach der Arbeitsaufgabe statt. Die Dauer beträgt 15 Minuten. Thematisch bezieht es sich auf die durchgeführte Arbeitsaufgabe.
Abschlussprüfung Teil 2
Die Abschlussprüfung Teil 2 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 339 KB) umfasst drei schriftliche Prüfungen und eine praktische Prüfung. Die schriftlichen Prüfungen finden in der Regel an den Berufsschulen statt. Eine Einladung zu den schriftlichen Prüfungen erfolgt nicht. Die Berufsschule gibt die Termine und Räumlichkeiten bekannt. Die Termine sind auf der Seite der IHK abrufbar.
Für die praktische Prüfung erfolgt eine Einladung über die IHK. Der Prüfungszeitraum ist ebenfalls abrufbar.
Für die praktische Prüfung erfolgt eine Einladung über die IHK. Der Prüfungszeitraum ist ebenfalls abrufbar.
Schriftliche Prüfungen
Prüfungsbereich: Produkte, Lagerhaltung und Warenwirtschaft (schriftlich)
- Prüfungszeit: 90 Minuten
- Prüfungsverfahren: ungebundene Aufgaben
- Gewichtung: 15 Prozent
Prüfungsbereich: Wirtschaft- und Sozialkunde (schriftlich)
- Prüfungszeit: 60 Minuten
- Prüfungsverfahren: ungebundene und gebundene Aufgaben
- Gewichtung: 10 Prozent
Prüfungsbereich: Technologie, Gästeinformation und Arbeiten im Team (schriftlich)
- Prüfungszeit: 90 Minuten
- Prüfungsverfahren: ungebundene Aufgaben
- Gewichtung: 15 Prozent
Praktische Prüfung
Prüfungsbereich: Planen, Zubereiten und Präsentieren eines Drei-Gänge-Menüs (praktisch)
- Prüfungszeit: sechs Stunden (inklusive 45 Minuten für die Erstellung des Arbeitsablaufplans und 15 Minuten für das fallbezogenes Fachgespräch)
- Prüfungsverfahren: Durchführung einer Arbeitsaufgabe
- Gewichtung: 35 Prozent
Für die Arbeitsaufgabe hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist:
- eine Menüplanung und einen Arbeitsablaufplan für ein Drei-Gänge-Menü für sechs Personen zu erstellen und umzusetzen,
- als ersten Gang eine warme oder kalte Vorspeise oder eine Suppe als Vorspeise zuzubereiten und anzurichten,
- als zweiten Gang ein Hauptgericht aus Schlachtfleisch, Wild, Hausgeflügel (zum auslösen) oder Fisch (zum filetieren), aus einer gezogenen Soße, aus zwei Gemüsebeilagen unter Verwendung von verschiedenen Garverfahren und aus einer Sättigungsbeilage zuzubereiten und anzurichten
- als dritten Gang ein Dessert mit einer Cremespeise und einer gefrorenen oder einer gebackenen Komponente zuzubereiten und anzurichten.
Der Prüfling erhält 14 Kalendertage vor dem Prüfungstag jeweils zwei Listen für zwei unterschiedliche Warenkörbe. Diese Listen setzen sich aus Pflicht- und Wahlbestandteilen zusammen. Jeder Warenkorb gibt pro Gang mindestens ein bis zwei Lebensmittel als Pflichtbestandteil an. Der Prüfling muss für beide Warenkörbe je eine Menüplanung für den Prüfungstag vorbereiten. Vor Prüfungsbeginn wird bekannt gegeben, welcher Warenkorb verwendet werden muss. Daraufhin muss der Prüfling einen Arbeitsablaufplan (45 Minuten) erstellen. Als Hilfestellung kann der Prüfling die ausgearbeitete Menüplanung nutzen. Im Anschluss wird das fallbezogene Fachgespräch (15 Minuten) geführt. Thematisch bezieht es sich die zum ausgewählten Warenkorb angefertigte Menüplanung. Das Menü wird in den darauffolgenden fünf Stunden vom Prüfling zubereitet und angerichtet.
Zusatzqualifikation Vertiefung für vegetarische und vegane Küche
Die Zusatzqualifikation Vertiefung für vegetarische und vegane Küche wird auf Antrag des oder der Auszubildenden geprüft. Es muss glaubhaft gemacht werden, dass die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt worden sind.
In der Prüfung hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist:
- vegetarische und vegane Speisen, Gerichte und Menüs zusammenzustellen und zuzubereiten,
- die besonderen Anforderungen an die vegetarische und vegane Küche zu beschreiben und
- Gäste und besonderer Berücksichtigung ihrer individuellen Ernährungsweise zu beraten
Prüfungszeitpunkt: Findet im zeitlichen Zusammenhang mit der AP Teil 2 in einer gesonderten Prüfung statt.
Prüfungszeit: 90 Minuten
Prüfungsverfahren: schriftliche Prüfung
Anmeldeschluss: spätestens mit Anmeldung zur AP Teil 2
Bestehensregel: wenn die Prüfungsleistung mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden ist.
Das Anmeldeformular erhalten Sie bei Ihren zuständigen Prüfungskoordinatoren auf Anfrage.
Verordnung und Umsetzungshilfe
Die Umsetzunghilfe und die Verordnung finden Sie auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB).