Industriekaufmann/-frau (NEU VO 2024)

Hier finden Prüfungsteilnehmende und Unternehmen Informationen zur mündlichen Abschlussprüfung Teil 2 des neugeordneten Ausbildungsberufs Industriekaufmann/-frau (für Verträge ab dem 01.08.2024).

Informationen zur Fachaufgabe im Einsatzgebiet

Nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/-frau vom 12.03.2024 ist in der Abschlussprüfung eine selbständig durchgeführte Fachaufgabe im Einsatzgebiet einschließlich Dokumentation vorgesehen.
Im Prüfungsbereich „Fachaufgabe im Einsatzgebiet“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. eine komplexe berufstypische Fachaufgabe prozessorientiert zu planen, durchzuführen und auszuwerten,
  2. einsatzgebietsspezifische Lösungen zu analysieren und daraus eine begründete Auswahl unter Berücksichtigung rechtlicher, ökonomischer, ökologischer und sozialer Aspekte zu treffen sowie
  3. das gewählte Vorgehen zu reflektieren, zu dokumentieren sowie die Ergebnisse zu präsentieren und zu bewerten.

Informationen zum Antrag für die Fachaufgabe im Einsatzgebiet

Vor der Durchführung hat der Prüfling dem Prüfungsausschuss einen Antrag zur Genehmigung der Fachaufgabe im Einsatzgebiet vorzulegen. Der Antrag muss eine Kurzbeschreibung der Aufgabenstellung, der Zielsetzung sowie der dabei zu berücksichtigenden Prozesse enthalten.
Kriterien für die Fachaufgabe im Einsatzgebiet:
  • Das Thema muss aus dem Einsatzgebiet gewählt werden.
  • Es muss mindestens ein Geschäftsprozess analysiert werden.
  • Es müssen Schnittstellen zu anderen Prozessen erkennbar sein.
  • Die Aufgabe muss auf drei bis höchstens 5 Seiten dargestellt und in höchstens 10 Minuten präsentiert werden können.
Für die Bearbeitung der Fachaufgabe einschließlich der Erstellung der Dokumentation (ca. 16 Stunden) und Erstellung der Präsentation (ca. 8 Stunden) empfehlen wir einen zeitlichen Rahmen von ca. 24 Stunden.
Die Abgabe und das Genehmigungsverfahren der Anträge zur Fachaufgabe sowie die Einreichung der Dokumentation wird elektronisch über das Azubi-Infocenter abgewickelt.
  1. Der Antrag für die Fachaufgabe muss bis zu dem von der IHK festgesetzten Termin in die Online-Anwendung eingestellt werden. Nach diesem Termin ist der Zugang zum System für die Prüfungsteilnehmenden nicht mehr möglich.

    Die Zugangsdaten werden den Prüfungsteilnehmenden von der IHK postalisch wenige Wochen nach Beginn der Ausbildung mitgeteilt.

    Wird der Antrag ohne wichtigen Grund bis zum Abgabetermin nicht eingestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
  2. Nach der Begutachtung der Anträge durch die Prüfungsausschüsse werden die Prüfungsteilnehmenden über das Ergebnis per E-Mail informiert.
  3. Wird eine Fachaufgabe abgelehnt, so erhält der Antragsteller per E-Mail eine Begründung vom Prüfungsausschuss und muss den überarbeiteten Antrag bis zu dem von der IHK neu festgelegten Termin einreichen.

Informationen zur Dokumentation über die Fachaufgabe im Einsatzgebiet

Durch die selbständig durchgeführte Fachaufgabe im Einsatzgebiet soll der Prüfungsteilnehmende zeigen, dass er komplexe Fachaufgaben und ganzheitliche Geschäftsprozesse beherrscht und Problemlösungen in der Praxis erarbeiten kann.
Über die Fachaufgabe im Einsatzgebiet muss der Prüfungsteilnehmende eine Dokumentation erstellen, die als Basis für die Präsentation und das Fachgespräch dient. In dieser Dokumentation sollen die Fachaufgabe und deren Ziele beschrieben sowie die vor- und nachgelagerten Prozesse dargestellt werden. Die Dokumentation wird mit 10% bewertet.
Umfang der Dokumentation, eventuell benötigte Anlagen und weitere Inhalte
  • Umfang der Dokumentation:
    höchstens 5 Seiten in üblicher Schriftgröße (Schriftgrad 10–12), Zeilenabstand 1,5;
    Die maximale Seitenzahl der Dokumentation wird von der Ausbildungsordnung vorgeschrieben und muss unbedingt eingehalten werden.
    Zu den maximal 5 Seiten für die Dokumentation kommen noch hinzu:
  • Ihre Anlage/n:
    soweit erforderlich, betriebsübliche Unterlagen, der Umfang ist auf das Notwendigste zu beschränken; max. 3 DIN A4 Seiten
  • Ein Deckblatt:
    Name des Prüfungsbewerbers, Ausbildungsberuf, Name des Ausbildungsbetriebes, Aufgabenstellung (Titel der Aufgabe)
  • Ein Inhaltsverzeichnis oder eine Gliederung
  • Der Antrag zur Fachaufgabe bleibt für die Prüfer sichtbar im System und muss nicht mehr beigefügt werden.
  • Die persönliche Erklärung muss innerhalb der Onlineanwendung von jedem Prüfungsteilnehmende abgegeben werden. Ein zusätzliches Formular ist nicht mehr nötig.
  • Der Upload der Berichtshefte in der Onlineanwendung ist nicht erforderlich.
Die Dokumentation sowie die Bestätigung über die eigenständige Durchführung müssen der IHK spätestens am ersten Tag von der schriftlichen Abschlussprüfung Teil 2 in das Azubi-Infocenter eingestellt werden. Weitere Informationen unter “Digitale Projektanträge” zu finden.

Wird die Dokumentation ohne wichtigen Grund bis zum Abgabetermin nicht eingestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Informationen zur Präsentation und zum Fachgespräch über die Fachaufgabe im Einsatzgebiet

Durch die Präsentation und das Fachgespräch soll der Prüfungsteilnehmende zeigen, dass er
  • komplexe Fachaufgaben und ganzheitliche Geschäftsprozesse beherrscht und Problemlösungen in der Praxis erarbeiten kann und
  • die Sachbearbeitung in einem speziellen Geschäftsfeld beherrscht.
In der Präsentation soll der Prüfungsteilnehmende auf Grundlage der Dokumentation zeigen, dass er
  • Sachverhalte, Abläufe und Ergebnisse der bearbeiteten Fachaufgabe erläutern und
  • mit praxisüblichen Mitteln darstellen kann.
In dem Fachgespräch soll der Prüfungsteilnehmende zeigen, dass er
  • die dargestellte Fachaufgabe in Gesamtzusammenhänge einordnen, Hintergründe erläutern und Ergebnisse bewerten kann.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses im Prüfungsbereich Einsatzgebiet hat die Dokumentation ein Gewicht von 10%, die Präsentation von 20% und das Fachgespräch von 70%.
Präsentation und Fachgespräch sollen zusammen höchstens 30 Minuten und die Präsentation höchstens 10 Minuten dauern.
Die IHK stellt für die Durchführung der Präsentation Pinnwand, Flipchart und Visualizer, zur Verfügung. Werden andere Präsentationsmittel gewählt, sind diese funktionsfähig zur Prüfung mitzubringen (z.B. Laptop und Beamer).
Fremde Datenträger (z.B. USB-Sticks) dürfen im IT-Netzwerk der IHK Region Stuttgart nicht verwendet werden. Wenn Sie eine PowerPoint-Präsentation vorbereiten, müssen Sie Ihre eigenen Geräte (Laptop und Beamer) zur Prüfung mitbringen.
Bitte denken Sie auch an die verschiedenen Kabel, die Sie für den Aufbau brauchen, insbesondere an Verlängerungs- und Verbindungskabel.