Formulare und Informationen zum betrieblichen Auftrag

Verfahrensmechaniker/-in Beschichtungstechnik

Hier finden Auszubildende und Unternehmen Informationen zur praktischen Prüfung des Ausbildungsberufs Verfahrensmechaniker/-in Beschichtungstechnik.

Informationen zum Antrag der betrieblichen Aufgabe

Nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker/-in (Beschichtungstechnik) vom 12.07.1999 ist in der Abschlussprüfung eine betriebliche Aufgabe (oder Teilaufgabe(n)) vom Prüfungsteilnehmer zu bearbeiten und zu dokumentieren, sowie hierüber in höchstens 30 Minuten ein Fachgespräch mit dem Prüfungsausschuss führen.
Die Antragsstellung der betrieblichen Aufgabe wird über das Online-Portal abgewickelt. Die Zugangsdaten und einen Leitfaden zur Antragsabgabe erhalten Sie rechtzeitig vor dem Abgabetermin von der IHK Region Stuttgart zugeschickt. Hier können auch Skizzen, Zeichnungen etc. als Anlagen hochgeladen werden.
Der zeitliche Rahmen zur Bearbeitung der betrieblichen Aufgabe(n) ist auf maximal 22 Stunden einschließlich der Dokumentationserstellung festgelegt. Der Zeitaufwand für die Beschichtung soll zwischen 12 und 16 Stunden betragen.
Art und Umfang der betrieblichen Aufgabe(n) sollen dem Niveau einer zukünftigen Facharbeiterin/eines Facharbeiters entsprechen und in einem wirtschaftlichen Verhältnis zur Prüfungsdauer stehen. Schon bei der Antragsstellung muss erkennbar sein, welchen Einfluss der Prüfungsteilnehmer auf den Beschichtungsprozess bzw. auf das Beschichtungsergebnis hat.
Es müssen mindestens drei unterschiedliche Phasen sowie die Erstellung der Dokumentation als Bestandteil der betrieblichen Aufgabe aufgeführt werden:
  1. Aus der beschriebenen Arbeitsplanung muss ein zielgerichteter und chronologischer Ablauf erkennbar werden.
  2. Bei der Beschreibung zur Umsetzung der betrieblichen Aufgabe(n) sind z.B. Vorbereitungen, Bedienen, Beschicken/Bestücken, Einstellen und Überwachen der Vorbehandlungs-/Vorbereitungs- bzw. Beschichtungsanlagen, die Nennung der Teile / Werkstücke, sowie die unterschiedlichen Trägerwerkstoffe / Grundmaterialien zu beschreiben.

    Serienteile und ein selbst beschichtetes Sonderteil sind je nach betrieblicher Gegebenheit möglich; vgl. §8 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker/-in Beschichtungstechnik.
    Bei Serienteilen, welche nicht in einer Verhältnismäßigkeit zum Niveau einer Facharbeiterprüfung stehen und der Prüfungsteilnehmer nur wenig Einflussmöglichkeit auf den Gesamtprozess hat, muss zusätzlich ein Sonderteil beschichtet werden.


    Hinweis: Bei der Auswahl der Prüfungsstücke ist zu berücksichtigen, dass diese Teile zum Fachgespräch mitzubringen und vorzulegen sind. Für Prüfungsteile, die in einem Mehrschichtaufbau pulverbeschichtet werden, sind grundsätzlich Prüfbleche mit anzufertigen, auf denen man den Schichtaufbau darstellen und die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen belegen kann.
    Es ist zu erläutern, in welchem Verfahren beschichtet wird, z.B. Nasslackbeschichtung, Pulverbeschichtung oder andere Verfahren wie KTL, Emaillierung, Wirbelsinter etc. Zusätzlich sind Angaben über die Art, Anzahl, Größe des/(r) Werkstücke(s), Beschichtungs-/Applikationstechnik, Beschichtungsanlage / Anlagentechnik, (Lackmaterial)/Schichtaufbau, Vorbehandlung und Beschichtungsmerkmale, sowie  über die verwendeten Beschichtungs- / Lackmaterialien (wie matt, seidenglanz oder glänzend) zu beschreiben etc.
    Hinweis: Pulverstrukturlacke für Sonderteilbeschichtungen sind nicht zugelassen!
  3. Beschreibung / das Regeln der Produktionsprozesse einschließlich prozessbegleitender Prüfungen: Einrichten und Optimieren von Anlagenparametern (u.a. VBH: Parameter), Feststellen der Prozessfähigkeit der Anlage / Freigabeprüfungen
    Qualitätssicherung: hier mindestens drei vergleichende qualitätssichernde Maßnahmen / Prüfungen, wie z.B. Schichtdicke, Glanzgrad, Härte, Haftungsprüfungen, (Gitterschnitt) bzw. Elastizitätsprüfungen etc.
    Materiallogistik: Ver- und Entsorgung von Arbeitsstoffen
    Arbeitssicherheit: notwendige Arbeitssicherheitsmaßnahmen
Aussagekräftige Bezeichnungen der Auftragsphasen müssen abhängig von der betrieblichen Aufgabe(n) und dem Unternehmen gewählt werden. Die einzelnen betrieblichen Auftragsphasen müssen klar erkennbar und mit einer Zeitplanung versehen werden. Neben den Auftragsphasen sind auch Auftragsziel und die jeweiligen technischen und organisatorischen Umfeldbedingungen zu definieren.
Abkürzungen sind zu erklären; betriebsspezifische Abkürzungen sind nicht zu verwenden.
Der Antrag mit Anlagen ist zu dem von der IHK festgesetzten Termin (siehe Merkblatt für die Anmeldung zur Abschlussprüfung) über das Online-Portal „Elektronische Prüfungsabwicklung“ einzureichen. Wird der Antrag ohne wichtigen Grund verspätet eingereicht, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Wird ein Antrag für die betriebliche Aufgabe genehmigt, so kann der Prüfling mit der Durchführung der betrieblichen Aufgabe beginnen.
Wird ein Antrag für die betriebliche Aufgabe genehmigt mit Auflage, werden dem Antragsteller (Prüfungsteilnehmer) die Auflagen in der Stellungnahme des Prüfungsausschusses mitgeteilt. Der Prüfling kann unter Berücksichtigung der Auflagen seine betriebliche Aufgabe beginnen.
Wird ein Antrag für die betriebliche Aufgabe abgelehnt, erhält der Antragsteller (Prüfungsteilnehmer) eine schriftliche Begründung, mit gleichzeitiger Aufforderung, einen neuen Antrag bis zu dem von der Kammer festgesetzten Termin einzureichen. Erst wenn der neu gestellte Antrag genehmigt, bzw. mit Auflage genehmigt ist, kann die betriebliche Aufgabe durchgeführt werden.

Ergänzende Informationen zum Merkblatt „Dokumentation“

Allgemeine Hinweise
Die Dokumentation muss innerhalb der Vorgabezeit für die betriebliche Aufgabe (22 Stunden) vom Prüfungsteilnehmer selbst verfasst werden.
Vorgefertigte Dokumentenvorlagen sind nicht gestattet.
Fachrecherchen im Internet sind gestattet.
Für die Zeiteinteilung ist der Prüfling selbst verantwortlich.
  • Aufbau:
    Die Dokumentation sollte so aufgebaut sein, dass ein Dritter, der den Ausbildungsbetrieb und dessen Prozesse/Abläufe nicht kennt, aber mit den gebräuchlichen Fachbegriffen vertraut ist, den beschriebenen Produktionsablauf nachvollziehen kann. Ein möglicher Gliederungsvorschlag befindet sich am Ende des Dokuments.
  • Inhalte:
    Zwingend vorgeschrieben sind
    - ein Projekt-Arbeitsplan/Ablaufplan mit Vergleich der Soll- und Ist-Zeiten und der zugehörige Materialplan
    Dem Prüfling ist frei gestellt, den Ablaufplan mit dem Materialplan zu kombinieren (siehe Beispielvorlage „Arbeitsplan“ (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 32 KB))
    - Prüfung von mind. 3 Qualitätsmerkmalen/ Objekt, mit Vergleich Ist- und Sollvorgabe
    - Erläuterung aller Maßnahmen zum Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
  • Umfang:
    Der Inhalt der eigentlichen Dokumentation (ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis) darf 10-DIN-A4 Seiten nicht überschreiten, einschließlich der für die Dokumentation notwendigen Bilder.
    Anlagen, wie z.B. Projektantrag, technische Zeichnungen, Ergänzungsbilder, Merkblätter, Kopien betrieblicher Vorlagen etc., können in angemessenem Umfang als Anhang nach der Dokumentation beigefügt werden.
    Als Standardschriftgröße wird die Schriftgröße 12 empfohlen.
  • Quellenangaben:
    Nicht selbst verfasste Textteile oder Inhalte (z.B. aus Fachbüchern) müssen als diese erkennbar sein und mit der entsprechenden Quellenangaben gekennzeichnet sein,
    Gleiches gilt für Inhalte aus dem Internet.

Gliederungsvorschlag

  1. Deckblatt
    (Titel der betrieblichen Aufgabe, Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum, Ausbildungsberuf des Prüfungsteilnehmers, Name und Adresse des Ausbildungsbetriebes, Name und Telefonnummer des Betreuers der betrieblichen Aufgabe, Ort, Datum, Unterschrift des Prüfungsteilnehmers und des Betreuers)
  2. Inhaltsverzeichnis
    (Kopien von technischen Merkblättern, Kopien betrieblicher Vorgaben, Praxisbezogene technische Unterlagen, z.B. Bilder, Zeichnungen, Skizzen etc.)
  3. Beschreibung Aufgabenstellung
        3.1 Serienteil
        3.2 Sonderteil
  4. Planung
        4.1 Zeitplan
        4.2 Materialplan
  5. Qualitätsprüfung
        5.1 Serienteil, mit Soll-Ist-Vergleich
        5.2 Sonderteil, mit Soll-Ist-Vergleich
  6. Durchführung
        6.1 Ablaufbeschreibung
        6.2 Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
  7. Fazit und Projektbewertung, mit Verbesserungsvorschlägen
  8. Quellen
  9. Anlagen

Dokumentation der betrieblichen Aufgabe

Durch die Ausführung der betrieblichen Aufgabe und deren Dokumentation soll der Prüfling belegen, dass er Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbstständig planen und fertigungsgerecht umsetzen kann. Die Ausführung der betrieblichen Aufgabe wird mit praxisbezogenen Unterlagen in einer fachgerecht angefertigten Dokumentation dargestellt. Die Dokumentation ist während der Vorgabezeit für die betriebliche Aufgabe von 22 Stunden zu erstellen. Ziel der Dokumentation ist eine nach- vollziehbare Beschreibung der gesamten betrieblichen Aufgabe. In einem Fazit soll eine Gesamteinschätzung der Durchführung der betrieblichen Aufgabe abgegeben werden. Der Prüfungsausschuss bewertet die betriebliche Aufgabe anhand der Dokumentation und dem vorgelegten beschichteten Werkstück (bei Serien- und Sonderteil: der vorgelegten beschichteten Werkstücke). Erkannte und beschriebene Fehler führen nicht unbedingt zu Punktabzug. Rein fachliche Rückfragen des Prüfungsausschusses beim betrieblichen Betreuer (Ausbilder) sollen möglich sein.
Inhalt der Dokumentation
(siehe auch „Ergänzende Informationen zum Merkblatt Dokumentation“)
  1. Deckblatt
    - Titel der betrieblichen Aufgabe
    - Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum, Ausbildungsberuf des Prüfungsteilnehmers
    - Name und Adresse des Ausbildungsbetriebes
    - Name und Telefonnummer des Betreuers der betrieblichen Aufgabe
    - Ort, Datum, Unterschrift des Prüfungsteilnehmers und des Betreuers
  2. Inhaltsverzeichnis
  3. Beschreibung der Aufgabe. In der Beschreibung der betrieblichen Aufgabe sollen der Ausgangszustand und der angestrebte Zielzustand sowie die Beschreibung der wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen und zeitlichen Vorgaben enthalten sein.
  4. Planung der betrieblichen Aufgabe
    - Informationsbeschaffung, Vorbereitung
    - Zielplanung
    - Ablaufplanung
    - Materialfluss
  5. Arbeitsbericht
    Die Durchführung der betrieblichen Aufgabe soll in Form eines prozessorientierten Arbeitsberichts, in einem Ablauf-, Verlaufsprotokoll oder in der Tätigkeitsangabe mit Zeitraster stehen und soll insbesondere enthalten:
    - Vorbereitung/Materialbereitstellung
    - Programmieren/Einstellen/Einrichten/Optimieren/Feststellen der Prozessfähigkeit
    - Bedienen und Beschicken der Anlage
    - Überwachen/prozessbegleitende Prüfungen/Qualitätskontrollen/Soll-Ist-Vergleich
    - Ver- und Entsorgung der Arbeitsstoffe
  6. Technische Unterlagen
    - Literaturhinweise, Quellenverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis
Umfang der Dokumentation
  • Dokumentation, max. 10 maschinengeschriebene DIN A4-Seiten in Schriftgröße 12.
  • Anlagen, soweit erforderlich, praxisbezogene Dokumente und Unterlagen
  • Es sind keine Sicherheitsdatenblätter erforderlich
Die Dokumentation mit Anlagen ist in zu dem von der IHK Stuttgart festgesetzten Termin (siehe Merkblatt zur Anmeldung) über das Online-Portal „Elektronische Prüfungsabwicklung“ einzureichen. Wird die Dokumentation ohne wichtigen Grund verspätet eingereicht, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Das/die Prüfstück(e) wird/werden zum Termin des Fachgesprächs vom Prüfungsausschuss begutachtet und bewertet. Den Termin hierfür erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt.

Informationen zum Fachgespräch über die betriebliche Aufgabe

Durch das Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er
  • fachbezogene Probleme und Lösungskonzepte darstellen,
  • den für die betriebliche Aufgabe relevanten fachlichen Hintergrund aufzeigen sowie
  • die Vorgehensweise bei der Ausführung der betrieblichen Aufgabe begründen kann.
Allgemeine Hinweise
  • Der Prüfungsausschuss benutzt für die Durchführung des Fachgespräches das Blatt „Kriterien für die Durchführung des Fachgesprächs“.
  • Die Bewertung des Fachgesprächs nimmt der Prüfungsausschuss unmittelbar nach Ende des Fachgespräches vor.
  • Die Bewertung der Dokumentation darf nicht in die Bewertung des Fachgespräches einfließen. Es ist aber möglich, im Fachgespräch auf Themen einzugehen, die in der Dokumentation der betrieblichen Aufgabe fehlerhaft oder unschlüssig dargestellt wurden, um zu hinterfragen, ob die Thematik beherrscht wird.
Hinweise zum Fachgespräch
  • Der zeitliche Rahmen für das Fachgespräch beträgt insgesamt maximal 30 Minuten.
  • Der Prüfling soll im Fachgespräch Gelegenheit erhalten zu zeigen, dass er „den für die Durchführung der betrieblichen Aufgabe relevanten fachlichen Hintergrund aufzeigen sowie die Vorgehensweise begründen kann“.
  • Zu Beginn des Fachgesprächs kann der Prüfungsausschuss eine kurze einführende Vorstellung der betrieblichen Aufgabe verlangen. Eine eigenständig zu bewertende Präsentation ist nicht vorgesehen.
  • Gegenstand des Fachgesprächs dürfen nur die für den betrieblichen Auftrag relevanten fachlichen Inhalte und Hintergründe sein. Es ist möglich, den Prüfling die Vorgehensweise bei der betrieblichen Aufgabe oder bei Teilen der betrieblichen Aufgabe begründen zu lassen.
  • Nur diese Inhalte gehen in die Bewertung des Fachgesprächs ein. Weitergehende Fachfragen, ohne Bezug zur betrieblichen Aufgabe sind nicht zulässig und gehen somit auch nicht in die Bewertung ein.
  • Sofern das Fachgespräch im Ausbildungsbetrieb stattfindet, ist dem Prüfungsausschuss ein Raum zur Verfügung zu stellen, in dem die Abnahme des Fachgesprächs stattfinden kann. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass dieser Prüfungsteil ohne Störungen ablaufen kann.
Stand: November 2020