Formulare und Informationen zur praktischen Prüfung

Mediengestalter/-in Bild und Ton

Hier finden Auszubildende und Unternehmen Informationen zur praktischen Prüfung im Ausbildungsberuf Mediengestalter/-in Bild und Ton.

Konzeptantrag

Im Prüfungsbereich „Produktionsaufgaben“ soll der Prüfling nachweisen, dass er vorgegebene redaktionelle Konzepte ausarbeiten sowie Produktionsunterlagen erstellen kann.
Der Konzeptantrag muss vom Prüfungsteilnehmer im Onlineportal „AbschlussPrüfungsOnlineSystem (APrOS)“ eingestellt werden.
Die Zugangsdaten sowie der Zeitraum, in dem der Konzeptantrag einzustellen ist, erhält der Prüfungsteilnehmer bei den Sommerprüfungen ab dem 15. Februar und bei den Winterprüfungen ab dem 15. September per Post an die Privatadresse. Sollte die Anmeldung zur Abschlussprüfung später als zu den genannten Terminen bei der IHK Region Stuttgart eintreffen, verschiebt sich die Mitteilung der Zugangsdaten entsprechend.
Bei der Einstellung des Konzeptantrages bestätigen die Prüfungsteilnehmer im System, dass dieser eigenständig erstellt wurde und mit dem Ausbildungsbetrieb abgestimmt ist.
Bei der Anmeldung im System muss der Prüfungsteilnehmer auch die E-Mail-Adresse des zuständigen Ausbilders angeben, damit dieser über sämtliche Aktivitäten automatisch per E-Mail informiert wird.

Durchführung der Abschlussprüfung

1. Nicht genehmigungsfähiger Konzeptantrag

Ergänzend zu Punkt 2.1 der PAL-Vorgaben gilt für den Fall eines nicht genehmigungsfähigen Konzeptantrags folgender Ablauf für ein zweites Genehmigungsverfahren:
  • Der nachgebesserte bzw. geänderte Konzeptantrag muss ebenfalls im Onlineportal „AbschlussPrüfungsOnlineSystem (APrOS)“ eingestellt werden.
  • Hierzu erhalten die betreffenden Prüflinge einen zweiten Zugangszeitraum.
  • Den Abgabetermin dafür entnehmen Sie dem Termin- und Ablaufplan der IHK Region Stuttgart.
Zur Ablehnung eines Konzeptantrags bzw. eines Projektes führen unter anderem folgende Punkte:
  • Vorgeschriebene Beitragslänge nicht eingehalten (zwischen 2 bis 5 Minuten). Sowohl eine Unter- als auch eine Überschreitung führt zur Ablehnung. 
  • Thema verfehlt
  • Inhaltliche Vorgaben nicht erfüllt
  • Keine Angaben über Drehgenehmigungen. Ist keine Drehgenehmigung erforderlich, muss dies angegeben werden
  • Erreichbarkeit per Telefon nicht angegeben
  • Zeitplanung erfüllt nicht die Anforderungen der PAL
  • Stabliste erfüllt nicht die Anforderungen der PAL
  • Equipmentliste nicht vollständig

2. Herstellung Prüfungsstück

Während der Herstellung des Prüfungsstückes muss der/die vom Prüfungsausschuss benannte Prüfer/in zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit haben, der Arbeit beizuwohnen. Die Angaben im Konzeptantrag müssen eingehalten werden.
Alle Abweichungen/Änderungen vom genehmigten Konzeptantrag (z. B. Equipment, Location, Helfer, Zeitplan etc. betreffend) müssen rechtzeitig (3 Tage im Voraus) vom Ausbildungsbetrieb schriftlich (per E-Mail an thomas.kornes@stuttgart.ihk.de) der IHK Region Stuttgart mitgeteilt werden.

Terminänderungen, die sich durch z. B. unvorhergesehene Verschlechterung der Witterung kurzfristig ergeben, müssen unverzüglich der/dem Prüfer/-in mitgeteilt werden und per E-Mail an thomas.kornes@stuttgart.ihk.de.

2.1 Herstellungsort

Der Herstellungsort des Prüfungsstückes ist Baden-Württemberg.
Die Postproduktion ist grundsätzlich im Ausbildungsbetrieb durchzuführen. Begründete Ausnahmefälle kann der Prüfungsausschuss genehmigen. Die Begründung muss im Konzeptantrag angegeben werden.

3. Abgabemedium für Bild/Ton-Produkte

Die Abgabe des Prüfungsstückes erfolgt über einen Datei-Upload.
Eine Beschreibung zum Upload-Vorgang und die Zugangsdaten werden Ihnen von der IHK rechtzeitig postalisch mitgeteilt.
3.1 Abgabeformat
Abgabeformat
Video
HD Format: XDCam-HD422 (MPEG-2, 50 Mbit/s, 1080i25)
Audio
Bewertungsrelevant sind Tonspur 1 & 2:
  • Spur 1: Sendeton Mono bzw. Stereo links
  • Spur 2: Sendeton Mono bzw. Stereo rechts

3.2 Spezifikationen für den Datei-Upload

Spezifikationen für den Datei-Upload
Containerformat:
MXF
Inhalt des Containers:
HD Format: XDCam-HD422 (MPEG-2, 50 Mbit/s, 1080i/25)
Benennung der hochzuladenden Datei:
MGBT_Nachname_Vorname_Titel_des_Pruefstuecks
Sonderzeichen sind nicht zulässig!

4. Folgende technische Vorgaben sind einzuhalten

Der Vorspann muss enthalten:
  • 10 Sekunden Grafik mit Text auf Schwarz:
    Nachname, Vorname, Thema der redaktionellen Vorgabe, Titel des Stückes
  • Startband (Count Down)
  • Beitragsstart: Time-Code: 10:00:00:00
  • Nach Beitragsende 5 Sekunden Schwarz/stumm
  • Abspann optional

5. Abgabe Prüfstück und Dokumentation

Das eigentliche Prüfstück und die Dokumentation/Produktionsunterlagen müssen hochgeladen werden (siehe Punkt 5.1).
Sämtliches Rohmaterial ist auf einem Datenträger abzugeben. (siehe Punkt 5.2).
Dies kann per Postversand oder durch direkte Abgabe bei der IHK Stuttgart erfolgen.

5.1 Hochladen (Upload)

Für das eigentliche Prüfstück (Bild-Ton-Produktionen) erhalten Sie einen Zugang zum Hochladen (über ein separates Portal) per Post an den Ausbildungsbetrieb.
Die in diesem Schreiben genannte Abgabefrist ist zwingend einzuhalten.
Ergänzend zu Punkt 2.3 der PAL-Vorgaben müssen die Dokumentation bzw. Produktionsunterlagen im Onlineportal „AbschlussPrüfungsOnlineSystem (APrOS)“ unter der Rubrik „Prüfstück“ hochgeladen werden (Über dieses Portal wurde bereits der Konzeptantrag hochgeladen).
Es gilt hier die gleiche Frist wie beim Prüfstück.
In der Dokumentation müssen folgende technischen Parameter des Beitrags aufgeführt werden:
  • Titel
  • Autor
  • Länge des Beitrags
  • TC-Anfang, TC-Ende
  • Bildformat: 16:9 (Vollformat)
  • Abtastformat: 1080i/25
  • Tonspurbelegung: Mono oder Stereo
  • Aussteuerungsnorm: EBU R 128

5.2 Postalisch oder durch direkte Abgabe bei der IHK einzureichende Produktions-Bestandteile

Sämtliches Rohmaterial ist auf einem vollständig beschrifteten Datenträger abzugeben.
Die Verpackung dieser Produktions-Bestandteile muss wie folgt beschriftet sein:
  • Prüfungsunterlagen Abschlussprüfung Mediengestalter/-in Bild und Ton mit Prüfungstermin (z. B. Sommer 2023)
  • Vor- und Nachname des Prüfungsteilnehmers/der Prüfungsteilnehmerin
  • Name und Anschrift des Ausbildungsbetriebes
Beim Postversand ist das Datum des Poststempels relevant. Bei direkter Anlieferung bei der IHK gilt der in den Unterlagen genannte Abgabetermin. Bei Nichteinhaltung dieser Fristen wird der entsprechende Prüfungsbereich mit 0 Punkten bewertet.

6. Verwertung

Das Prüfungsstück darf während dem laufenden Prüfungsverfahren in keiner Form kommerziell genutzt bzw. im Internet veröffentlicht werden.

7. Abschlussprüfung

Nach der „Verordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter Bild und Ton/zur Mediengestalterin Bild und Ton“ vom 28. Februar 2020 ist am Ende der Ausbildungszeit eine Abschlussprüfung nach § 9 abzulegen.
Die Abschlussprüfung besteht aus folgenden Prüfungsbereichen und Bewertungsgewichtungen:
Prakitsche Prüfung
1. Realisierung eines Bild- und Tonproduktes (Prüfungsstück)
30 Prozent
2. Wahlqualifikation (Arbeitsproben)
30 Prozent
Schriftliche Prüfung
Bild- und Tonproduktion   
30 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde
10 Prozent

7.1 Bestehen der Prüfung

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
  • im Gesamtergebnis mindestens „ausreichend“
  • in mindestens drei Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
  • in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“

7.2 Ergänzende mündliche Prüfung

Der Prüfling kann in einem der beiden schriftlichen Prüfungsbereichen eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen:
  • wenn der benannte Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
  • wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem einzigen schriftlichen Prüfungsbereich durchgeführt werden. Die mündliche Ergänzungsprüfung soll ca. 15 Minuten dauern.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis
und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

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Stand: Februar 2024