Formulare und Informationen zur Abschlussprüfung

IT-Berufe ab 2020

Hier finden Sie Formulare und Informationen zur Abschlussprüfung in den IT-Berufen.
Für Auszubildende und Umschüler, die vor dem 1.8.2020 ihre Ausbildung begonnen haben, gelten die Informationen “IT-Berufe Ausbildungsordnung 2018”

Allgemeine Informationen

Durch die Neuordnung der IT‐Berufe im Jahr 2020 haben sich auch in der Prüfung Änderungen ergeben.
Durch die Einführung der sog. gestreckten Abschlussprüfung entfällt die Zwischenprüfung und ein Teil der schriftlichen Abschlussprüfung wird zeitlich vorgezogen. Das Ergebnis dieser Teil1‐Prüfung fließt zu 20 % in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein.
Gewichtung der einzelnen Prüfungsteile:
Teil 1‐Prüfung
"Einrichten eines IT‐gestützten Arbeitsplatzes"
Schriftlich, für alle IT‐Berufe gleich
20 %

Teil 2‐Prüfung


Betriebliche Projektarbeit (Dokumentation + Präsentation und Fachgespräch)
50 %
Schriftlicher Prüfungsbereich (berufsspezifisch)
10 %
Schriftlicher Prüfungsbereich (berufsspezifisch)
10 %
Wirtschafts‐ und Sozialkunde (schriftlich)
10 %

Bestehensregelung

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
  • im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2
  • mit mindestens „ausreichend“,
  • im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  • in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
  • in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.
In bestimmten Fällen kommt eine mündliche Ergänzungsprüfung in Betracht ‐ die IHK informiert die betroffenen  Prüfungsteilnehmer rechtzeitig darüber.

Besonderheit IT‐Systemelektroniker/in:

Der Prüfungsbereich "Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung" muss mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden sein (Sperrfachwirkung).

Informationen zur betrieblichen Projektarbeit

Die Ausbildungsordnung legt für die betriebliche Projektarbeit folgendes fest:
Der Prüfling hat eine betriebliche Projektarbeit durchzuführen und mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren. Vor der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit hat er dem Prüfungsausschuss eine Projektbeschreibung zur Genehmigung vorzulegen. In der Projektbeschreibung hat er die Ausgangssituation und das Projektziel zu beschreiben und eine Zeitplanung aufzustellen. Die Prüfungszeit beträgt für die betriebliche Projektarbeit und für die Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen höchstens 40 Stunden (Ausnahme Fachinformatiker/in Anwendungsentwicklung: höchstens 80 Stunden).
Die Anforderungen an die Projektarbeit sind in der Ausbildungsordnung des jeweiligen IT‐Berufs genauer beschrieben.
Das Projekt muss fachlich passend zum Ausbildungsberuf sein und darf den zeitlichen Rahmen nicht überschreiten. Umgekehrt sollte der Zeitrahmen aber auch weitestgehend ausgeschöpft werden. Die Projektarbeit muss real durchgeführt werden. Fiktive Projekte sind für die Abschlussprüfung nicht geeignet. Die Projektarbeit darf sich nicht auf Betriebsgeheimnisse beziehen und nicht gegen den Datenschutz verstoßen.

Informationen zur Antragsabgabe

Die Antragsabgabe erfolgt ausschließlich digital über das Online‐Portal.
Die Zugangsdaten für das Portal werden rechtzeitig per Mail/Brief an alle angemeldeten Prüfungsteilnehmer verschickt. Der Antrag muss bis zum festgelegten Termin online abgegeben werden.
Wird der Antrag ohne wichtigen Grund nicht rechtzeitig eingereicht, wird die Projektarbeit mit 0 Punkten bewertet. 
Im Projektantrag sind folgende Angaben zu machen:
  • Kontaktdaten von Prüfungsteilnehmer und Projektbetreuer
  • Thema
  • Geplanter Bearbeitungszeitraum
  • Ausgangssituation
  • Projektziel
  • Zeitplan (Gliederung in Projektphasen mit Zeitangabe)
  • Anlagen
  • Präsentationsmittel
Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, welche Aufgaben und Entscheidungen durch den Prüfungsteilnehmer durchgeführt bzw. getroffen werden. Der Zeitplan muss nachvollziehbar und realistisch sein, der Zeitrahmen lt. Ausbildungsordnung muss eingehalten werden.
Mit der Durchführung des Projekts darf erst nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss begonnen werden! Sollten sich nach der Genehmigung gewichtige Änderungen im Projekt ergeben (z.B. Kunde storniert Auftrag, Projektziel ändert sich, etc.), muss die zuständige IHK umgehend informiert werden.

Informationen zur Dokumentation

Die Projektarbeit ist mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren.
Der Prüfungsausschuss bewertet daher die Projektarbeit anhand der Dokumentation. Dabei wird nicht das Ergebnis, zum Beispiel ein lauffähiges Programm, herangezogen, sondern eine handlungsorientierte Darstellung des Projektablaufs.
Abweichungen und Anpassungen zum Projektantrag sollen nachvollziehbar dargestellt und begründet werden. Ein wichtiger Bestandteil ist auch die Kundendokumentation. In dieser werden alle Informationen zusammengefasst, die ein Kunde (extern oder intern) nach Abschluss des Projektes notwendigerweise zu erhalten hat. Je nach Projekt kann diese sehr unterschiedlich ausfallen.

Inhalt der Dokumentation

  • Name Prüfungsteilnehmer, Ausbildungsberuf
  • Name des Ausbildungs‐ bzw. Projektbetriebes
  • Thema der Projektarbeit (Projektziel)
  • falls erforderlich, eine Beschreibung/Konkretisierung des Auftrages
  • Angabe zur Software, Anzahl der Endgeräte, der verwendeten Plattform/en etc., Ressourcenplanung, Kostenkalkulation
  • umfassende Beschreibung der Prozess‐Schritte und der erzielten Ergebnisse
  • Kundendokumentation

Umfang der Dokumentation und evtl. zusätzliche Anlagen

  • Dokumentation: ca. 10–15 maschinengeschriebene DIN A4 Seiten in üblicher Schriftgröße
  • Anlage/n: soweit erforderlich, praxisbezogene Dokumente und Unterlagen; der Umfang ist auf das Notwendigste zu beschränken; ca. 10‐15 DIN A4 Seiten
  • Kundendokumentation
Bei Verwendung von fremden Bilder o.ä. ist das Urheberrecht zu wahren.
Nicht selbst erstellte Elemente, wie Schaubilder, Textpassagen, etc. müssen gekennzeichnet und die Quelle genannt werden. Werden fremderstellte Elemente nicht gekennzeichnet, kann dies als Täuschungshandlung gem. Prüfungsordnung gewertet werden.
Die Dokumentation inkl. aller Anlagen muss als EINE PDF‐Datei (max. 4 MB) innerhalb der vorgegebenen Frist im Online‐Portal hochgeladen werden.

Wird die Dokumentation ohne wichtigen Grund nicht rechtzeitig eingereicht, muss sie mit 0 Punkten bewertet werden.

Informationen zu Präsentation und Fachgespräch

Die Ausbildungsordnung gibt auch hier die Rahmenbedingungen vor:
Im zweiten Teil (Anm.: der erste Teil ist die Dokumentation) hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. die Arbeitsergebnisse adressatengerecht zu präsentieren und
  2. seine Vorgehensweise bei der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit zu begründen.
Der Prüfling hat die betriebliche Projektarbeit zu präsentieren. Nach der Präsentation wird mit ihm ein Fachgespräch über die betriebliche Projektarbeit und die präsentierten Arbeitsergebnisse geführt. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt höchstens 30 Minuten. Die Präsentation soll höchstens 15 Minuten dauern.
Die Präsentation muss sich als Prüfungsleistung eindeutig von der Dokumentation abheben ‐ auf keinen Fall darf die  Dokumentation präsentiert werden.
Zu Beginn muss ein "Adressat" benannt werden (z.B. Geschäftsführer, Administrator, Kollegen aus der IT, etc.). Der Prüfungsausschuss versetzt sich dann in die Rolle des gewählten "Adressaten".
Der Inhalt der Präsentation bzw. die Aufbereitung der Arbeitsergebnisse muss für den Adressaten passend gewählt werden. Die Dauer der Präsentation ist auf 15 Minuten begrenzt, der Prüfungsausschuss darf nach Ablauf der Zeit die Präsentation abbrechen. Eine geringfügig kürzere Dauer führt nicht zum Punktabzug (max. 10 % Abweichung).
Das Fachgespräch findet im Anschluss an die Präsentation statt und bezieht sich auf alle projektrelevanten Themen. Es dürfen auch Themen angesprochen werden, die nicht dokumentiert oder präsentiert wurden, aber in unmittelbarem Zusammenhang mit der Projektarbeit stehen.

Noch ein Hinweis zu den Präsentationsmitteln: in der Einladung zur Prüfung wird darauf hingewiesen, welche Präsentationsmittel am Prüfungsort zur Verfügung stehen. Werden weitere Hilfsmittel benötigt, müssen diese selbst mitgebracht werden. An ein adäquates Backup sollte ebenfalls gedacht werden, falls ein technisches Problem auftritt. Prüfungsteilnehmer/innen sind für die Funktion der mitgebrachten Präsentationsmittel selbst verantwortlich.
Sind noch Fragen offen geblieben? Alle Ansprechpartner stehen gerne per Mail oder Telefon zur Verfügung.