IT-Berufe: Abschlussprüfung kurz erklärt

Hier finden Sie Formulare und Informationen zur Abschlussprüfung in den IT-Berufen.

Die Abschlussprüfung – kurz erklärt

Seit 2020 gibt es bei den IT-Berufe eine neue Form der Abschlussprüfung: die gestreckte Abschlussprüfung (GAP).
Sie besteht aus zwei Teilen:
  • Teil 1: Frühere Zwischenprüfung – zählt jetzt 20 % zur Gesamtnote (in der Regel nach 18-24 Monaten Ausbildung)
  • Teil 2: Abschlussprüfung – zählt 80 % zur Gesamtnote

Wie setzt sich die Prüfung zusammen?

Prüfungsteil Inhalt Gewichtung
Teil 1 "Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes“
(schriftlich, für alle Berufe gleich)
20 %
Teil 2 Betriebliche Projektarbeit
(Dokumentation, Präsentation, Fachgespräch)
50 %
Schriftlicher Prüfungsbereich 1 (berufsspezifisch) 10 %
Schriftlicher Prüfungsbereich 2 (berufsspezifisch) 10 %
Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich) 10 %

Wann habe ich die Prüfung bestanden?

Sie haben die Prüfung bestanden, wenn:
  • Sie im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens „ausreichend“ haben,
  • Sie im Teil 2 insgesamt mindestens „ausreichend“ haben,
  • Sie in mindestens drei Bereichen von Teil 2 mindestens „ausreichend“ haben,
  • Sie in keinem Bereich von Teil 2 „ungenügend“ haben.

Besonderheit IT‐Systemelektroniker/in:

Der Prüfungsbereich "Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung" muss mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden sein (Sperrfachwirkung).

Schriftliche Prüfung - Was muss ich beachten?

Bei der IHK Region Stuttgart werden ausschließlich Aufgaben aus Baden-Württemberg verwendet. Die Prüfungen finden in der Regel in der Berufsschule statt.
Wichtig:
  • Wenn Sie keine Berufsschule besuchen (z. B. Umschüler oder Wiederholer), bekommen Sie eine Einladung von der IHK.
  • Wenn Sie eine Berufsschule besuchen, informiert Sie Ihre Schule über die Prüfungstermine.

Betrieblichen Projektarbeit - Was muss ich beachten?

Die Projektarbeit besteht aus 3 Teilen:
  1. Planung, Durchführung und Dokumentation
  • Maximal 40 Stunden Zeit
  • Ausnahme: Fachinformatiker/in Anwendungsentwicklung – 80 Stunden
  1. Präsentation und Fachgespräch
  • Insgesamt maximal 30 Minuten
  • Die Präsentation darf höchstens 15 Minuten dauern
  • Beide Teile zählen je 50 %
Wichtig:
  • Das Projekt muss zum Ausbildungsberuf passen (siehe jeweilige Ausbildungsordnung).
  • Es muss ein echtes Projekt sein – keine Routineaufgabe oder fiktive Idee.
  • Ziel ist es, zu zeigen, dass Sie planen, steuern und Entscheidungen begründen können.
  • Sie sollen zeigen, dass Sie in der Lage sind, ein Projekt selbständig zu planen, durchzuführen und abzuschließen.
  • Das Ergebnis ist nicht entscheidend – wichtig ist, wie Sie gearbeitet haben.
  • Das Projekt darf erst nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss starten.
  • Wenn sich nach der Genehmigung im Projekt wichtige Änderungen ergeben, melden Sie sich sofort bei Ihrer Prüfungskoordinatorin oder Ihrem Prüfungskoordinator in IHK. 

Woher bekomme ich weitere Informationen?

  1. Alle Informationen zur Beantragung Ihres Projektes, zur Erstellung der Projektdokumentation und was Sie zur Präsentation und zum Fachgespräch wissen müssen finden in folgendem Artikel: IT-Berufe: Informationen zur betrieblichen Projektarbeit.
  2. Alle allgemeinen Information zur Onlineanwendung finden Sie hier: Digitale Projektanträge.