IT-Berufe: Abschlussprüfung kurz erklärt
Hier finden Sie Formulare und Informationen zur Abschlussprüfung in den IT-Berufen.
Die Abschlussprüfung – kurz erklärt
Seit 2020 gibt es bei den IT-Berufe eine neue Form der Abschlussprüfung: die gestreckte Abschlussprüfung (GAP).
Sie besteht aus zwei Teilen:
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Teil 1: Frühere Zwischenprüfung – zählt jetzt 20 % zur Gesamtnote (in der Regel nach 18-24 Monaten Ausbildung)
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Teil 2: Abschlussprüfung – zählt 80 % zur Gesamtnote
Wie setzt sich die Prüfung zusammen?
Prüfungsteil | Inhalt | Gewichtung |
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Teil 1 | "Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes“ (schriftlich, für alle Berufe gleich) |
20 % |
Teil 2 | Betriebliche Projektarbeit (Dokumentation, Präsentation, Fachgespräch) |
50 % |
Schriftlicher Prüfungsbereich 1 (berufsspezifisch) | 10 % | |
Schriftlicher Prüfungsbereich 2 (berufsspezifisch) | 10 % | |
Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich) | 10 % |
Wann habe ich die Prüfung bestanden?
Sie haben die Prüfung bestanden, wenn:
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Sie im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens „ausreichend“ haben,
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Sie im Teil 2 insgesamt mindestens „ausreichend“ haben,
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Sie in mindestens drei Bereichen von Teil 2 mindestens „ausreichend“ haben,
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Sie in keinem Bereich von Teil 2 „ungenügend“ haben.
Besonderheit IT‐Systemelektroniker/in:
Der Prüfungsbereich "Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung" muss mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden sein (Sperrfachwirkung).
Schriftliche Prüfung - Was muss ich beachten?
Bei der IHK Region Stuttgart werden ausschließlich Aufgaben aus Baden-Württemberg verwendet. Die Prüfungen finden in der Regel in der Berufsschule statt.
Wichtig:
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Wenn Sie keine Berufsschule besuchen (z. B. Umschüler oder Wiederholer), bekommen Sie eine Einladung von der IHK.
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Wenn Sie eine Berufsschule besuchen, informiert Sie Ihre Schule über die Prüfungstermine.
Betrieblichen Projektarbeit - Was muss ich beachten?
Die Projektarbeit besteht aus 3 Teilen:
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Planung, Durchführung und Dokumentation
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Maximal 40 Stunden Zeit
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Ausnahme: Fachinformatiker/in Anwendungsentwicklung – 80 Stunden
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Präsentation und Fachgespräch
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Insgesamt maximal 30 Minuten
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Die Präsentation darf höchstens 15 Minuten dauern
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Beide Teile zählen je 50 %
Wichtig:
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Das Projekt muss zum Ausbildungsberuf passen (siehe jeweilige Ausbildungsordnung).
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Es muss ein echtes Projekt sein – keine Routineaufgabe oder fiktive Idee.
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Ziel ist es, zu zeigen, dass Sie planen, steuern und Entscheidungen begründen können.
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Sie sollen zeigen, dass Sie in der Lage sind, ein Projekt selbständig zu planen, durchzuführen und abzuschließen.
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Das Ergebnis ist nicht entscheidend – wichtig ist, wie Sie gearbeitet haben.
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Das Projekt darf erst nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss starten.
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Wenn sich nach der Genehmigung im Projekt wichtige Änderungen ergeben, melden Sie sich sofort bei Ihrer Prüfungskoordinatorin oder Ihrem Prüfungskoordinator in IHK.
Woher bekomme ich weitere Informationen?
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Alle Informationen zur Beantragung Ihres Projektes, zur Erstellung der Projektdokumentation und was Sie zur Präsentation und zum Fachgespräch wissen müssen finden in folgendem Artikel: IT-Berufe: Informationen zur betrieblichen Projektarbeit.
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Alle allgemeinen Information zur Onlineanwendung finden Sie hier: Digitale Projektanträge.