Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie (VO 2022)

Hier finden Auszubildende und Unternehmen Informationen zur praktischen Prüfung im Ausbildungsberuf Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2022.
Die Abschlussprüfung im Beruf Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie ist eine gestreckte Abschlussprüfung. Die Abschlussprüfung Teil 1 (AP Teil 1) soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden und macht 25 Prozent der Endnote aus. Die Abschlussprüfung Teil 2 (AP Teil 2) findet am Ende der Berufsausbildung statt und macht insgesamt 75 Prozent der Endnote aus.

Abschlussprüfung Teil 1

Die AP Teil 1 findet im Prüfungsbereich „Produktion und Service“ statt. Die Prüfung besteht aus zwei Teilen. Die Einladung zur schriftlichen und praktischen Prüfung erfolgt über die IHK. Die Prüfungstermine sind auf der Seite der AKA (nur für die schriftliche Prüfung) und der Seite der IHK abrufbar.
Prüfungsbereich 1 (schriftlich):
  • Prüfungszeit: 60 Minuten
  • Prüfungsverfahren: schriftliche Aufgaben
  • Gewichtung: 30 Prozent der Bewertung für Teil 1
Prüfungsbereich 2 (praktisch):
  • Prüfungszeit: Insgesamt 90 Minuten inklusive situatives Fachgespräch (10 Minuten)
  • Prüfungsverfahren: Durchführung einer Arbeitsaufgabe
  • Gewichtung: 70 Prozent der Bewertung für Teil 1
Gegenstand der praktischen Prüfung ist die Durchführung einer Arbeitsaufgabe. Diese umfasst die Bestellung eines Gastes anzunehmen und den Gast zu einfachen Speisen oder einfachen Gerichten sowie zu Getränken zu beraten, die Speise, das Gericht oder das Getränk nach vorgegebener Rezeptur zuzubereiten und zu servieren oder präsentieren, die Arbeitsschritte planen, den Arbeitsplatz einzurichten, die Gästewünsche und -bedürfnisse berücksichtigen, verkaufsfördernd beraten, dem Gast die Zutaten oder die Zubereitung zu erläutern, die Qualität der Lebensmittel oder die Verkaufsfähigkeit des zubereiteten Produktes zu prüfen und die Hygieneanforderungen zu beachten.
Die Ergebnisse der schriftlichen und praktischen Prüfung umfassen 25 Prozent, welche in die Gesamtbewertung eingehen.

Abschlussprüfung Teil 2

Die AP Teil 2 umfasst drei schriftliche Prüfungen, eine praktische Prüfung und eine mündliche Prüfung. Zwei schriftliche Prüfungen finden in der Regel an der Berufsschule statt. Eine Einladung erfolgt nicht. Die Berufsschule gibt die Termine und Räumlichkeiten bekannt. Die Termine sind auf der Seite der IHK abrufbar. Für die praktische Prüfung, mündliche und eine schriftliche Prüfung erfolgt eine Einladung über die IHK. Der Prüfungszeitraum ist ebenfalls abrufbar.
Prüfungsbereich: Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Produktkompetenz und Warenlagerung (schriftlich)
  • Prüfungszeit: 90 Minuten
  • Prüfungsverfahren: ungebundene Aufgaben
  • Gewichtung: 20 Prozent
Prüfungsbereich: Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich)
  • Prüfungszeit: 60 Minuten
  • Prüfungsverfahren: gebundene und ungebundene Aufgaben
  • Gewichtung. 10 Prozent
Prüfungsbereich: Teamkommunikation und Gesprächsführung (mündlich)
  • Prüfungszeit: 20 Minuten (zuzüglich 10 Minuten Vorbereitungszeit)
  • Prüfungsverfahren: Gesprächssimulation
  • Gewichtung: 10 Prozent
Prüfungsbereich: Veranstaltungsplanung, Restaurant- und Bankettservice (praktisch und schriftlich)
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:
  1. Teil Arbeitsaufgabe
  • Prüfungszeit: 240 Minuten (inklusive 30 Minuten für die Erstellung des Arbeitsablaufplans
  • Prüfungsverfahren: Arbeitsaufgabe
  • Gewichtung: 70 Prozent
2. Teil schriftliche Prüfung
  • Prüfungszeit: 90 Minuten
  • Prüfungsverfahren: schriftlich
  • Gewichtung: 30 Prozent
  • Gewichtung: 35 Prozent
Für die Arbeitsaufgabe im Prüfungsbereich Veranstaltungsplanung, Restaurant- und Bankettservice muss der Prüfling seine Barutensilien (Shaker, Strainer, Jigger, Rührglas, Eiszange, Officemesser, Schneidebrett) selbst mitbringen. Die Cocktailliste der Berufsschule wird für die Prüfung zugrunde gelegt.

Zusatzqualifikation Bar und Wein

Die Zusatzqualifikation Bar und Wein wird auf Antrag des oder der Auszubildenden geprüft. Es muss glaubharft gemacht werden, dass die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt worden sind.
In der Prüfung hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist:
  1. Betriebsabläufe an der Bar zu organisieren,
  2. Getränke gemäß der empfohlenen Trinktemperatur fachgerecht zu lagern,
  3. Lagerbestände zu kontrollieren,
  4. Getränkeangebote anlassbezogen zusammenzustellen,
  5. Getränke zu empfehlen und hinsichtlich Herkunft, Inhaltsstoffen, Herstellung und Geschmack zu erläutern sowie Fachbegriffe der Bar anzuwenden,
  6. Cocktails nach vorgegebener Rezeptur zu kalkulieren, fachgerecht herzustellen, anzurichten und zu servieren,
  7. Weine fachgerecht zu servieren und
  8. situationsgerecht mit Gästen zu kommunizieren.
Für den Nachweis hat der Prüfling zwei Arbeitsproben durchzuführen:
  1. in der ersten Arbeitsprobe hat der Prüfling drei Cocktails nach den drei Zubereitungsverfahren – geschüttelt, gerührt und gebaut – mit passenden Garnituren nach vorgegebenen Rezepturen zu kalkulieren, herzustellen und anzurichten und
  2. in der zweiten Arbeitsprobe hat der Prüfling zwei vom Prüfungsausschuss ausgewählte Weine oder Spirituosen zu verkosten, in passenden Gläsern auszuschenken und die Getränkeauswahl gastorientiert zu erläutern.
Nach der Durchführung der Arbeitsproben wird mit dem Prüfling ein auftragsbezogenes Fachgespräch über die Arbeitsproben geführt.
Die Prüfung findet im zeitlichen Zusammenhang mit der AP Teil 2 in einer gesonderten Prüfung statt.
Prüfungszeit: 90 Minuten (inklusive 15 Minuten für das auftragsbezogene Fachgespräch)
Anmeldeschluss: spätestens mit der Anmeldung zur AP Teil 2
Das Anmeldeformular erhalten Sie bei Ihren zuständigen Prüfungskoordinatoren auf Anfrage.
Die Verordnung und eine Umsetzungshilfe finden Sie auf der Internetseite des Bundesinsitut für Berufsbildung (BiBB).