Fachkraft Küche

Die zweijährige Ausbildung Fachkraft Küche wurde im Jahr 2022 neu eingeführt. Hier finden Auszubildende und Unternehmen Informationen zur praktischen Prüfung im Ausbildungsberuf Fachkraft Küche mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2022.

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung soll im dritten Ausbildungshalbjahr stattfinden. Prüfungsinhalte ergeben sich aus den Inhalten des Ausbildungsrahmenplanes und des zu vermittelnden Lehrstoffs des Berufsschulunterrichtes der ersten 12 Monaten. Die Prüfungstermine sind auf der Seite der AKA (nur für die schriftliche Prüfung) und der Seite der IHK abrufbar.
Die Prüfung findet im Prüfungsbereich “ Küchentechnische Praxis” statt und besteht aus zwei Teilen.

Prüfungsbereich 1 (schriftlich):

  • Prüfungszeit: 45 Minuten
  • Prüfungsverfahren: schriftliche, praxisbezogene Aufgaben
  • Gewichtung: 20 Prozent

Prüfungsbereich 2 (praktisch):

  • Prüfungszeit: 90 Minuten
  • Prüfungsverfahren: Durchführung einer Arbeitsprobe
  • Gewichtung: 80 Prozent
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Salate, Eierspeisen, oder einfache Gemüsegerichte zuzubereiten und anzurichten.

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildung statt und erstreckt sich über alle Ausbildungsinhalte. Die schriftlichen Prüfungen finden in der Regel an den Berufsschulen statt. Eine Einladung zu den schriftlichen Prüfungen erfolgt nicht. Die Berufsschule gibt die Termine und Räumlichkeiten bekannt. Die Termine sind auf der Seite der IHK abrufbar.
Für die praktische Prüfung erfolgt eine Einladung über die IHK. Der Prüfungszeitraum ist ebenfalls abrufbar.
Die Prüfungsinhalte gliedern sich wie folgt:
Prüfungsbereich: Produkte und Lagerhaltung (schriftlich)
  • Prüfungszeit: 90 Minuten
  • Prüfungsverfahren: ungebundene Aufgaben
  • Gewichtung: 20 Prozent
Prüfungsbereich: Wirtschaft- und Sozialkunde (schriftlich)
  • Prüfungszeit: 60 Minuten
  • Prüfungsverfahren: ungebundene und gebundene Aufgaben
  • Gewichtung: 10 Prozent
Prüfungsbereich: Zubereiten von einfachen Speisen und Gerichten (praktisch)
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen und wird insgesamt mit 70 Prozent in der Gesamtwertung gewichtet.
Prüfungsbereich 1 (schriftlich):
  • Prüfungszeit: 60 Minuten
  • Prüfungsverfahren: schriftliche Aufgaben
  • Gewichtung: 30 Prozent der Bewertung

Prüfungsbereich 2 (praktisch):
  • Prüfungszeit: Insgesamt vier Stunden inklusive auftragsbezogenes Fachgespräch (15 Minuten)
  • Prüfungsverfahren: Durchführung einer Arbeitsaufgabe (Planung, die Zubereitung, das Anrichten einer Vorspeise und eines Hauptgerichtes)
  • Gewichtung: 70 Prozent der Bewertung

Für die Durchführung der Arbeitsaufgabe erhält der Prüfungsteilnehmer 14 Kalendertage vor Prüfungstermin zwei Listen mit Lebensmitteln für einen Warenkorb. Diese Listen setzen sich aus Pflicht- und Wahlbestandteilen zusammen. Mit den beiden Listen kann der Prüfling vor ab einen Arbeitsablaufplan erstellen, diesen am Prüfungstag mitbringen und als Hilfsmittel für die Zubereitung verwenden.
Der Prüfungsteilnehmer muss nachweisen, dass er in der Lage ist, als Vorspeisen einen Salat oder eine einfache Suppe zuzubereiten und anzurichten. Ebenso ist ein einfaches Hauptgericht mit Schlachtfleisch, Hausgeflügel oder Fisch, mit Soße, mit einer Gemüsebeilage und mit einer Sättigungsbeilage zuzubereiten und anzurichten. Dies soll immer für vier Personen vorbereitet werden.

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