Formulare und Informationen zur Fachaufgabe und Report

Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen 2022

Der Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen (vorher Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen beide Wahlqualifikationen) wurde zum 1. August 2022 geändert. Auszubildende mit Vertragsbeginn ab dem 1. August 2022 werden nach der neuen Verordnung geprüft. Weitere Informationen, sowie die Ausbildungsordnung finden Sie auf der Seite des Bundesinstitutes für Berufsbildung. 

Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1

Die gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt. Sie erstreckt sich über den Ausbildungsrahmenplan und den zu vermittelnden Lehrstoff des Berufsschulunterrichtes der ersten 15 Monate.
Prüfungsbereich: Allgemeine Versicherungswirtschaft 
  • Prüfungszeit: 120 Minuten
  • Prüfungsverfahren: schriftliche Prüfung
  • Gewichtung:  20 Prozent der Gesamtbewertung

Gestreckte Abschlussprüfung Teil 2

Die Abschlussprüfung Teil 2 findet zum Ende der Ausbildung statt. 
Prüfungsbereich: Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung
  • Prüfungszeit: 150 Minuten
  • Prüfungsverfahren: schriftliche Prüfung
  • Gewichtung: 30 Prozent
Prüfungsbereich: Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt
  • Prüfungszeit: 15 Minuten (Gesprächssimulation) plus 15 Minuten (Vorbereitungszeit) 
  • Prüfungsverfahren: Gesprächssimulation (Einstieg Zweitgespräch)
  • Gewichtung: 20 Prozent
Für die Gesprächssimulation stellt der Prüfungsausschuss dem Prüfling zwei praxisbezogene Aufgaben, von denen dieser eine aus den folgenden Gebieten (Paragraf 12 Absatz 2) auswählt:
  1. Absicherung von Wohnen und Wohneigentum
  2. die Absicherung von Berufsausübung und Freizeitgestaltung
  3. die Absicherung von Mobilität und Reisen
  4. die Förderung der Gesundheit sowie die Absicherung von Krankheit und Pflege
  5. die Vorsorge für das Alter und die Vermögensbildung
  6. die Absicherung des Einkommens und die Hinterbliebenenversorgung
  7. die Absicherung von Nicht-Privatkunden
Prüfungsbereich: Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft
  • Prüfungszeit: 20 Minuten 
  • Prüfungsverfahren: fallbezogenes Fachgespräch
  • Gewichtung: 20 Prozent
Hierfür muss der Prüfling einen Report, in einer nach Paragraf 4 Absatz 3 der Verordnung über die Berufsausbildung Kaufman/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen ausgewählten Wahlqualifikation, erstellen und am ersten Tag der schriftlichen Abschlussprüfung Teil 2 einreichen.
Wichtige und detailliertere Informationen finden Sie unter “Formale Hinweise zur Erstellung des Reports”
Das fallbezogene Fachgespräch wird mit einer Darstellung der praxisbezogenen Aufgabe und des Lösungswegs durch den Prüfling eingeleitet. Dies soll eine Dauer von fünf Minuten nicht überschreiten und darf durch visualisierende Hilfsmittel unterstützt werden. 

Auszug aus der Ausbildungsordnung

Im Prüfungsbereich Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 
  1. die Bearbeitung einer komplexen berufstypischen Aufgabe prozessorientiert zu planen, durchzuführen und auszuwerten,
  2. die Aufgabe nachvollziehbar darzustellen und in den betrieblichen Zusammenhang einzuordnen, 
  3. unterschiedliche Lösungswege zu entwickeln, eine Auswahl zu treffen, diese zu begründen und dabei insbesondere wirtschaftliche, ökologische und rechtliche Aspekte zu berücksichtigen,
  4. projektorientierte Arbeitsweisen in der Bearbeitung der Aufgabe anzuwenden
  5. Ergebnisse der Aufgabenbearbeitung, insbesondere hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit, zu bewerten und 
  6. den gewählten Lösungsweg sowie das gesamte Vorgehen während der Aufgabenbearbeitung zu reflektieren. 
Mit dem Prüfling wird ein fallbezogenes Fachgespräch geführt. Zur Vorbereitung auf dieses Gespräch hat der Prüfling eigenständig eine praxisbezogene Aufgabe im Ausbildungsbetrieb durchzuführen. Zu dieser Aufgabe hat der Prüfling einen Report zu erstellen. 

Wahlqualifikation

Für die praxisbezogene Aufgabe muss der Prüfungsteilnehmer eine der nachfolgenden Wahlqualifikationen wählen (Paragraf 4 Absatz 3): 
  • Versicherungsfälle managen
  • Risikomanagement durchführen
  • Risken für Nicht-Privatkunden absichern
  • im Vertrieb betriebswirtschaftlich arbeiten
  • Digitalisierungsprozesse in der Versicherungswirtschaft initiieren und begleiten. 

Formale Hinweise zur Erstellung des Reports

Der Report ist bis zum ersten Tag der schriftlichen Abschlussprüfung Teil 2 in unserem Onlineportal „AbschlussPrüfungsOnlineSystem (APrOS)“ hochzuladen. Hierfür versenden wir kurz nach dem Anmeldeschluss der jeweiligen Prüfung die Zugangsdaten. 
Der Report darf zwei bis vier Seiten (ohne Deckblatt, Literatur-, Quellen,- Abkürzungsverzeichnis) umfassen. Der Prüfling hat in dem Report die Aufgabenstellung, die Zielsetzung, die Planung, das Vorgehen und das Ergebnis zu beschreiben und den Prozess zu reflektieren, der zum Ergebnis geführt hat. 
Bitte beachten Sie die formalen Vorgaben:
  • Schriftgröße 12
  • Schriftart Arial
  • 1-zeilig verfasst
  • Linker und rechter Rand 2,5 cm
  • fortlaufende Seitennummerierung
  • Name und Thema auf jeder Seite (Fußzeile)
  • ganze Sätze
Auch wenn die Durchführung der praxisbezogenen Aufgabe und der Report nicht benotet wird, sollten die Prüflinge auf eine sorgfältige Ausführung achten. Das anschließende Fachgespräch basiert auf der Durchführung und dem Report,  somit sind diese der Grundstein des Erfolges. 
In unserem Onlineportal „AbschlussPrüfungsOnlineSystem (APrOS)“ ist der Report hochzuladen. Das Original muss nicht mehr bei der IHK eingereicht werden.
Bevor der Prüfling den Report hochladen kann, muss er sich im System anmelden und seine Daten, sowie die seines Ausbilders vervollständigen. Aus rechtlichen Gründen muss bestätigt werden, dass der Report dem Ausbildungsbetrieb vorgelegt wurde und seitens des Betriebes keinerlei Einwände bestehen.
Unter dem Menüpunkt “Report” kann der Report hochgeladen werden. Die Datei muss als PDF hochgeladen werden und darf nicht größer als 4,90 MegaBite sein. Der Prüfling und der Ausbilder werden per E-Mail über den hochgeladenen Report informiert.