Zusatzqualifikation Internationales Wirtschaftsmanagement mit Fremdsprachen
1. Ziel der Prüfung
Die Prüfung dient dem Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die Auszubildende in den anerkannten Ausbildungsberufen „Industriekaufmann/frau“, „Kaufmann/frau im Groß- und Außenhandel“ oder „Kaufmann/frau für Büromanagement“ über die in den jeweiligen Ausbildungsordnungen vorgeschriebenen Inhalte hinaus erworben haben.
2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr, Prüfungstermin
Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich zu erfolgen.
Die jeweils aktuellen Termine entnehmen Sie den Merkblättern, die den Anmeldeunterlagen zur Abschlussprüfung beiliegen.
Die aktuelle Prüfungsgebühr finden Sie im Artikel Gebühren Zusatzqualifikationen IHK Region Stuttgart.
3. Zulassung zur Prüfung
-
Zur Prüfung kann zugelassen werden, im anerkannten Ausbildungsberuf Industriekaufmann/frau, Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel oder Kaufmann/frau für Büromanagement ausgebildet wird und wer glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen in den unter Punkt 4 aufgeführten Prüfungsfächern erworben hat.Die Glaubhaftmachung erfordert in der Regel die Vorlage einer entsprechenden Bestätigung des Ausbildungsbetriebs.Die Zulassung kann frühestens mit der Zulassung zur Abschlussprüfung im jeweiligen anerkannten Ausbildungsberuf erfolgen.Die Zulassung zur Prüfung in der Zusatzqualifikation steht unter der auflösenden Bedingung der bestandenen Abschlussprüfung im jeweils zugrunde liegenden anerkannten Ausbildungsberuf.
- Die Zulassung zur mündlichen Prüfung im Prüfungsfach „Internationale Volks- und Betriebswirtschaftslehre“ ist zu versagen, wenn in der schriftlichen Prüfung in diesem Fach nicht mindestens „ausreichende“ Leistungen erzielt wurden.
- Die Zulassung zur mündlichen Prüfung im Prüfungsfach „Berufsbezogene Fremdsprachen“ ist zu versagen, wenn in der schriftlichen Prüfung nicht mindestens mangelhafte Leistungen erzielt wurden.
4. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
-
Die Prüfung besteht aus den Prüfungsfächern(a) Internationale Betriebswirtschaftslehre und(b) berufsbezogene Fremdsprachen
- Die Prüfungen werden in beiden Prüfungsfächern schriftlich und mündlich durchgeführt.
Internationale Betriebswirtschaftslehre
Schriftlicher Teil: 120 Minuten
Bearbeitung mehrerer praxisbezogener Aufgaben in den Prüfungsbereichen
Bearbeitung mehrerer praxisbezogener Aufgaben in den Prüfungsbereichen
- Außenhandel (90 Minuten)
- Controlling (120 Minuten)
Mündlicher Teil: 20 Minuten
- Verkaufsbetontes Prüfungsgespräch über internationale Kenntnisse und Erfahrungen, insbesondere aus den Bereichen Einkauf, Vertrieb, Marketing, Logistik, internationaler Zahlungsverkehr und Controlling.
Berufsbezogene Fremdsprachen
Die Fremdsprachenprüfung ist schriftlich und mündlich in zwei Fremdsprachen durchzuführen.
Schriftlicher Teil: jeweils 145 Minuten
- Geschäftsbrief nach Stichwortangaben in Deutsch formgerecht in der Fremdsprache formulieren. (45 Minuten)
- Kurzgefasste schriftliche Mitteilung zu einem in der Fremdsprache vorgegebenen Geschäftsfall in der Fremdsprache formulieren. (30 Minuten)
- Vermerk in Deutsch über ein in der Fremdsprache geführtes Gespräch formulieren. (einschließlich Aufgabendarbietung 20 Minuten)
- Vermerk in Deutsch über einen in der Fremdsprache abgefassten Geschäftsbrief formulieren. (30 Minuten)
- Nachweis der allgemeinen Fremdsprachenbeherrschung (20 Minuten)
Mündlicher Teil: jeweils 20 Minuten
- Führen eines Telefongesprächs in allgemein geschäftlicher Natur in der Fremdsprache.
- Führen eines Gesprächs in der Fremdsprache.
5. Bestehen der Prüfung, Zeugnis
Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn
- im Prüfungsfach „Internationale Betriebswirtschaftslehre“ in der schriftlichen Prüfung und in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden und
- im Prüfungsfach „Berufsbezogene Fremdsprachen“ die Prüfung in einer der beiden Fremdsprachen mindestens „ausreichende“ Leistungen erzielt wurden.
Über die bestandene Prüfung stellt die IHK ein Zeugnis aus, in dem die schriftlichen und mündlichen Ergebnisse in den Prüfungsfächern in Punkten und Noten aufgeführt sind. Darüber hinaus kann ein Hinweis auf das Sprachniveau nach dem Gemeinsamen Referenzrahmen für Sprachen aufgenommen werden.
6. Rechtsgrundlage
Die Prüfung wird nach dem Berufsbildungsgesetz, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen und den Besonderen Rechtsvorschriften für die Prüfung Zusatzqualifikation Internationales Wirtschaftsmanagement mit Fremdsprachen für Auszubildende in den Ausbildungsberufen Industriekaufmann/-frau und Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel durchgeführt.