Besondere Rechtsvorschrift für die Prüfung der Zusatzqualifikation „Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen" für Auszubildende aller Fachrichtungen
Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 18.11.2021 erlässt die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart als zuständige Stelle gemäß § 9 in Verbindung mit § 79 Abs. 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBI. l, S. 931), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. November 2019 (BGBI. I S. 2522), folgende Besondere Rechtsvorschriften für die Prüfung IHK-Zusatzqualifikation „Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen".
§1 Ziel der Prüfung
(1) Auszubildende aus dem kaufmännischen und gewerblich-technischen Bereich sollen über ihre Berufsausbildung hinaus branchenunabhängig Grundkenntnisse, - fertigkeiten und -fähigkeiten zum Thema „Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen" nachweisen.
(2) Ziel der Prüfung der Zusatzqualifikation (ZQ) „Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen" ist der Nachweis der Qualifikation in den in § 3 genannten Modulen.
§2 Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung kann zugelassen werden, wer in einem staatlich anerkannten kaufmännischen oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) ausgebildet wird und glaubhaft macht, dass er Grundkenntnisse, -fertigkeiten und -fähigkeiten in den in § 3 aufgeführten Modulen erworben hat.
(2) Die Glaubhaftmachung erfordert in der Regel die Vorlage einer entsprechenden Bestätigung des Ausbildungsbetriebes.
(3) Die Zulassung zur Prüfung in der Zusatzqualifikation steht unter der auflösenden Bedingung der bestandenen Abschlussprüfung im nach Absatz 1 jeweils zugrundeliegenden anerkannten Ausbildungsberuf.
§3 Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
(1) Die Gliederung der Prüfung erstreckt sich auf folgende Module:
- A. Grundbegriffe der Künstlichen Intelligenz (KI)
- B. Chancen, Herausforderungen und ethische Fragen der Kl
- C. Umgang mit Daten
- D. Grundbegriffe von Datenanalyse und maschinellem Lernen
(2) In Modul A „Grundbegriffe der Künstlichen Intelligenz (Kl)" hat der/die Prüfungsteilnehmer/in Grundkenntnisse über die grundsätzlichen Begriffe der Kl nachzuweisen und zu zeigen, dass er/sie in der Lage ist, diese in der Arbeitswelt anzuwenden.
(3) In Modul B „Chancen, Herausforderungen und ethische Fragen der Kl" hat der/die Prüfungsteilnehmer/in Grundkenntnisse von anerkannten Potenzialen, Chancen und Herausforderungen der Kl nachweisen.
(4) In Modul C „Umgang mit Daten" hat der/die Prüfungsteilnehmer/in Grundkenntnisse im Umgang mit Daten und ihrer Verfügbarkeit nachweisen.
(5) In Modul D „Grundbegriffe von Datenanalyse und maschinellem Lernen" hat der/die Prüfungsteilnehmer/in Grundkenntnisse im Bereich Datenanalyse und maschinellen Lernen und deren potenzieller Einsatzbereiche und Anwendungsfälle in Unternehmen nachweisen.
§4 Art und Dauer der Prüfung
Die schriftliche Prüfung umfasst 60 Minuten. Die Prüfung enthält Fragestellungen zu Themen aus den Modulen A, B, C und D.
§5 Bestehen der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn der/die Prüfungsteilnehmer/in mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.
§6 Wiederholung der Prüfung
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Die Prüfung kann frühestens zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden.
§7 Prüfungsbescheinigung und Ergebnis der Prüfung
Über die bestandene Prüfung stellt die Kammer eine Bescheinigung aus, in dem die Ergebnisse in den einzelnen Prüfungsfächern in Punkten und Noten aufgeführt sind.
§8 Sonstige Bestimmungen
Soweit diese Rechtsvorschriften nichts Abweichendes regeln, findet die Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart sinngemäß Anwendung.
§9 Inkrafttreten und Geltungsdauer
(1) Diese Rechtsvorschriften treten nach ihrer Verkündung im Magazin Wirtschaft, dem Mitteilungsblatt der IHK Region Stuttgart, in Kraft.
(2) Diese Besonderen Rechtsvorschriften gelten vorläufig auf die Dauer von vier Jahren, gerechnet von dem auf den Tag der Verkündung folgenden Tage an
Ausgefertigt: Stuttgart, den 02.12.2021