Förderung für Unternehmen

E-Mobilität: Förderprogramme

Übersicht

Da die Halbwertszeit der Förderprogramme rund um Anschaffung, Infrastruktur und Betrieb von klimaneutralen Fahrzeugen bzw. solchen mit batterieelektrischem oder Brennstoffzellen-Antrieb stark variiert, finden Sie hier zunächst Links auf Webseiten von Institutionen und Behörden, auf denen die aktuell laufenden Förderprogramme zusammengestellt sind.

Förderung Ladeinfrastruktur für den schweren Straßengüterverkehr

Die Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) soll den Markthochlauf batterieelektrischer Nutzfahrzeuge im Rahmen des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 unterstützen, indem sie den bedarfsgerechten Ausbau der Ladeinfrastruktur und der dazugehörigen Technik vorantreibt.

Was wird gefördert?

Zunächst gibt es drei Förderaufrufe:
Förderaufruf A: nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur (Programm nur für kleine und mittlere Unternehmen)
Die Ladeinfrastruktur soll nur betriebseigenen Fahrzeugen und/oder einem eingeschränkten Nutzerkreis zugänglich sein. Dazu zählen u.a. folgende Standorte: Betriebshöfe von Unternehmen, Betriebsgelände von Firmenstandorte, Filialstandorte, Logistikumschlagplätze etc.
Ladeleistung pro Ladepunkt: mindestens 50 kW (DC)
Anträge können ab dem 05. Juni 2026 gestellt werden.
Die Bewilligung der pauschalen Förderung erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge.
Förderaufruf B: nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für alle Unternehmen
Die Ladeinfrastruktur soll nur betriebseigenen Fahrzeugen und/oder einem eingeschränkten Nutzerkreis zugänglich sein. Dazu zählen u.a. folgende Standorte: Betriebshöfe von Unternehmen, Betriebsgelände von Firmenstandorte, Filialstandorte, Logistikumschlagplätze etc.
Ladeleistung pro Ladepunkt: mindestens 50 kW
Anträge können vom 26. Mai bis zum 07. Juli 2026 eingereicht werden.
Die Bewilligung erfolgt im Anschluss und nach Abschluss des wettbewerblichen Auswahlverfahrens.
Zentrales Auswahlkriterium im Wettbewerb: Förder­euro je aufgebaute Ladeleistung.
Förderaufruf C: öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
Die Ladeinfrastruktur soll uneingeschränkt der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich sein, z. B. Rastanlagen, Ladehubs oder auch Umschlagpunkte.
Ladeleistung pro Ladepunkt: mindestens 100 kW
Anträge können vom 26. Mai bis zum 07. Juli 2026 eingereicht werden.
Die Bewilligung erfolgt im Anschluss und nach Abschluss des wettbewerblichen Auswahlverfahrens.
Zentrales Auswahlkriterium im Wettbewerb: Förder­euro je aufgebaute Ladeleistung.

Wie hoch ist die Förderung?

Gesamt-Fördervolumen zum Start: 200 Millionen Euro
Weitere Förderaufrufe über 2026 hinaus sind während der vierjährigen Laufzeit der Richtlinie geplant.
Förderaufruf A:
  • Förderintensität: 500 Euro (netto) pro kW
  • Finanzierungsart:
    • bei De-minimis: Festbetragsfinanzierung oder
    • bei AGVO: Festbetragsfinanzierung mit Eigenanteil
  • max. Fördersumme (Zuwendungsbetrag) pro Antrag:
    • bei De-minimis: bis zu 300.000 Euro oder
    • bei AGVO: bis zu 1 Million Euro
  • Entscheidung nach Antragseingang
Förderaufruf B:
  • Förderintensität: bis zu 500 Euro (netto) pro kW
  • Finanzierungsart: Festbetragsfinanzierung
  • max. Fördersumme (Zuwendungsbetrag) pro Antrag: 5 Millionen Euro
  • Auswahlverfahren: Wettbewerb nach Förderintensität
Förderaufruf C:
  • Förderintensität: bis zu 500 Euro (netto) pro kW
  • Finanzierungsart: Festbetragsfinanzierung
  • max. Fördersumme (Zuwendungsbetrag) pro Antrag: 5 Millionen Euro
  • Auswahlverfahren: Wettbewerb nach den Kriterien
    • Förderintensität (70%)
    • AFIR-Standorte (20%)
    • Durchleitungsmodell (10%)
  • Förderung: abhängig vom Ergebnis des Auswahlverfahrens
Hinweis:
Weitere Informationen zur Förderung erhalten Interessierte in einer kostenfreien Online‑Informationsveranstaltung am Dienstag, 19.05.2026 um 09:30 Uhr. Dort werden die Förderrichtlinie erläutert und Fragen beantwortet. Die Veranstaltung wird von der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur gemeinsam mit dem Projektträger Jülich durchgeführt. Eine Anmeldung ist bereits möglich.

Förderung E-Lastenfahrräder

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat das Förderprogramm des Bundesumweltministeriums für gewerblich genutzte Elektro-Lastenräder aufgelegt.
Was wird gefördert?​
  • E-Lastenfahrrad mit einer fest installierten Vorrichtung zum Lastentransport
  • maximale Tretunterstützung von 25 km/h
  • serienmäßig und fabrikneu
  • Nutzlast von mindestens 120 kg
Wie hoch ist die Förderung?
  • 25 Prozent der Anschaffungskosten
  • Förderhöchstgrenze: 2.500 Euro
  • Weitere Informationen sowie den Link zum Antragsformular finden Unternehmen auf der BAFA-Webseite. Die Förderrichtlinie finden Sie im Bundesanzeiger. Wie immer gilt: Erst Förderung beantragen, dann kaufen.