Verkehrswirtschaft

LKW-Maut – Antrag auf Rückerstattung bis zum 31. Dezember 2020

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 28. Oktober 2020 (Rechtssache C-321/19) wurde die LKW-Maut in Deutschland über Jahre auf falscher Grundlage berechnet. In der Maut sind Kosten für die Verkehrspolizei enthalten, die nach Auffassung des EuGH in die Verantwortung des Staates fallen. Anträge auf Erstattung dieser Kosten müssen beim Bundesamt für Güterverkehr bis 31. Dezember 2020 eingereicht werden.
Unternehmen, die einen Antrag auf Erstattung zu viel gezahlter Lkw-Maut stellen möchten, können sich direkt an das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) wenden. Folgende Punkte sind nach telefonischer Auskunft des BAG gegenüber des DIHK zu beachten:
Anträge sind zu richten an das
Bundesamt für Güterverkehr (BAG)
Postfach 190180
50498 Köln
Telefon: 0221 5776-0
Fax: 0221 5776-1777
  • Es genügt ein formloser Antrag in Papierform oder per Fax. Die Antragstellung per E-Mail ist nicht zulässig.
  • Die Frist zur Einreichung beim BAG ist der 31. Dezember 2020.
  • Im Antrag sollte ein Ansprechpartner mit E-Mail-Adresse genannt werden. Dies ist erforderlich für die Zuwendung einer Eingangsbestätigung.
  • Die Amtssprache für den Antrag ist Deutsch.
  • Der Antrag ist zu datieren und mit einer Unterschrift zu versehen.
  • Eine Mautaufstellung und die Kennzeichen der genutzten Fahrzeuge können bereits beigefügt werden, dies ist aber im ersten Schritt nicht zwingend erforderlich.
  • Erstattet werden kann die zu viel gezahlte Maut für den Zeitraum 2017 bis 2020.
Quelle: IHK Hannover
Stand: Dezember 2020