Anzeigepflicht für Postdienstleistungen
Seit Beginn der Liberalisierung des Postmarktes in Deutschland kann die gewerbsmäßige Beförderung von Briefsendungen (einsammeln, weiterleiten oder ausliefern) mit einem Einzelgewicht bis 1000 Gramm nur von dem vorgenommen werden, der über eine Lizenz der Bundesnetzagentur verfügt.
Auch wer einzelne Sendungen mit Anschrift nur befördert, gilt nach dem Postgesetz als Postdienstleister. Wer solche Transporte durchführt, muss seine Tätigkeit bei der Bundesnetzagentur schriftlich anzeigen.
Anzeigepflichtig sind folgende Tätigkeiten bzw. Beförderungen:
- Briefsendungen über 1.000 Gramm und briefkastenfähigen Warensendungen
- adressierte Pakete bis 31,5 Kilogramm
- Bücher, Kataloge, Zeitungen oder Zeitschriften (wenn diese durch Unternehmen erfolgt, die auch Briefsendungen, briefkastenfähige Warensendungen oder adressierte Pakete bis 31,5 kg befördern)
- Kurierdienste gemäß § 5 Postgesetz
Die Anzeige gemäß § 36 Postgesetz muss bei Aufnahme, Änderung und Beendigung des Betriebs erfolgen. Postdienstleistungsunternehmen, die ihrer Anzeigepflicht nach dem Postgesetz bisher noch nicht nachgekommen sind, sollten dies unverzüglich nachholen. Die Anzeige bei der Bundesnetzagentur ist kostenlos. Wer allerdings die Anzeige vorsätzlich oder fahrlässig nicht oder nicht rechtzeitig vornimmt, kann mit einer Geldbuße belegt werden.
Die Anzeigepflicht gilt auch für Kurierdienste und Kurierfahrer, die ihre Aufträge direkt vom Absender oder von einer Zentrale erhalten, sowie für so genannte Erfüllungsgehilfen (Sub-Unternehmer).
Die Anzeigepflicht gilt auch für Kurierdienste und Kurierfahrer, die ihre Aufträge direkt vom Absender oder von einer Zentrale erhalten, sowie für so genannte Erfüllungsgehilfen (Sub-Unternehmer).
Bitte setzen Sie sich bei Fragen und Unklarheiten direkt mit der Bundesnetzagentur in Verbindung:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Referat 314
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Telefon: +49 941 4626-333
Fax: +49 228 14 - 6215
E-Mail: 314.postfach@bnetza.de
53113 Bonn
Telefon: +49 941 4626-333
Fax: +49 228 14 - 6215
E-Mail: 314.postfach@bnetza.de
Stand: Januar 2023