Gewerberlaubnis § 34d GewO

Anträge Versicherungsvermittler

Bitte beachten Sie, dass für natürliche Personen (nicht in das Handelsregister eingetragene Einzelunternehmer sowie eingetragene Kaufleute) und juristische Personen (zum Beispiel GmbH, AG, Genossenschaft) unterschiedliche Antragsformulare zu verwenden sind.
Für die Erlaubniserteilung fällt nach aktuellem Gebührentarif der IHK Region Stuttgart eine Gebühr von 330,00 Euro an und für die Eintragung in das Vermittlerregister eine Gebühr von 50,00 Euro. Der Anspruch entsteht bereits mit Stellung der Anträge, bitte bezahlen Sie jedoch erst nach Erhalt eines Gebührenbescheids, den wir in der Regel erst nach Erlaubniserteilung zusenden.
Hinweis: Bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) hat jeder geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter die Erlaubnis auf seinen Namen zu beantragen. Die Personengesellschaft selbst kann nicht Träger der Erlaubnis sein. Bei der GmbH & Co. KG ist grundsätzlich die Komplementär-GmbH die Gewerbetreibende und damit erlaubnispflichtig.

1. Erlaubnis und Registrierung für Versicherungsvermittler

Bitte nutzen Sie zur Antragstellung und zum Hochladen Ihrer vollständigen Unterlagen unseren Link zum  Online-Antragsverfahren. Sie erhalten darüber eine Bestätigung, dass die Unterlagen erfolgreich hochgeladen wurden und können ggf. auch Dokumente online nachreichen. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Nachhaltigkeit geleistet. Dieses bundes- und kammerweite Projekt ist Ausweis moderner Wirtschaftsverwaltung und soll den Bedürfnissen der Gewerbetreibenden nach einem unkomplizierten und bedienerfreundlichen Erlaubnisverfahren entsprechen.
Den Link zum Online-Antragsverfahren können Sie in einem gängigen und aktuell unterstützten Browser öffnen, beispielsweise Google Chrome, Microsoft Edge und Mozilla Firefox. Das Online-Antragsverfahren wird vom Internet Explorer NICHT unterstützt.
Um sich einen Überblick über die erforderlichen Unterlagen zu verschaffen, können Sie hier vorab die jeweiligen Checklisten einsehen:
Natürliche Personen (nicht im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmer, Gesellschafter von GbRs, OHGs und KGs sowie im Handelsregister eingetragene Kaufleute) benötigen die Unterlagen laut:
Checkliste Erlaubnisantrag für natürliche Personen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 34 KB)
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit können auch polizeiliches Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde beim Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragt werden. Hier finden Sie auch ein Merkblatt zu den Beleg-Arten. Für Ihren Antrag ist die Beleg-Art OG ausreichend. Alternativ haben Sie bei freigeschalteter Online-Ausweisfunktion Ihres Ausweisdokuments die Möglichkeit, diese Dokumente online mit Hilfe des elektronischen Personalausweises, eines Kartenlesegerätes, der installierten „AusweisApp2“ sowie ggf. eines digitalen Erfassungsgerätes (Scanner oder Digitalkamera) zum Hochladen von Nachweisen zu beantragen.

2. Sachkundenachweis (Delegation)

Soweit bei juristischen Personen die Geschäftsführung beziehungsweise der Vorstand den für die Erlaubniserteilung erforderlichen Sachkundenachweis nicht selbst erbringen kann, besteht die Möglichkeit, den Nachweis der Sachkunde auf im Unternehmen angestellte vertretungsberechtigte Aufsichtspersonen zu delegieren.

3. Änderungen einer bestehenden Registrierung

Wenn bereits eine Eintragung in das Versicherungsvermittlerregister erfolgt ist, verwenden Sie bitte zur Meldung von relevanten Änderungen das
Formular 1.3.4 Änderung der Registerdaten (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 92 KB)
und für die nachträgliche Eintragung von Tätigkeiten im Ausland das
Formular 1.2.3 Ergänzung weiterer EU- oder EWR-Staaten. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 277 KB)
Stand: Januar 2024