Antragsformulare

Versicherungsberater

Versicherungsberaterinnen und Versicherungsberater benötigen eine Erlaubnis nach § 34 d Absatz 2 Gewerbeordnung (GewO). Versicherungsberaterinnen und -berater sind außerdem verpflichtet, sich in das Versicherungsvermittlerregister nach § 11a Absatz 1 GewO eintragen zu lassen.
Bitte beachten Sie, dass für natürliche Personen, das heißt nicht in das Handelsregister eingetragene Einzelunternehmer sowie eingetragene Kaufleute, und für juristische Personen wie GmbH, AG, Genossenschaft unterschiedliche Antragsformulare zu verwenden sind. Für die Erlaubniserteilung fällt nach aktuellem Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart eine Gebühr von 330 Euro an, die Registrierung kostet zusätzlich 50 Euro.
Hinweis: Bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) hat jeder geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter die Erlaubnis auf seinen Namen zu beantragen. Die Personengesellschaft selbst kann nicht Träger der Erlaubnis sein! Bei der GmbH & Co. KG ist grundsätzlich die Komplementär-GmbH die Gewerbetreibende und damit erlaubnispflichtig.

Erlaubnis und Registrierung

Natürliche Personen (nicht im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmer, Gesellschafter von GbRs, OHGs und KGs sowie im Handelsregister eingetragene Kaufleute) benötigen die Unterlagen laut: Checkliste Erlaubnisantrag für natürliche Personen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 34 KB)
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit können auch polizeiliches Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde beim Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragt werden.
Sofern Sie bereits eine Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO als Versicherungsvermittler haben, können Sie evtl. ein vereinfachtes Verfahren in Anspruch nehmen - dafür verwenden Sie bitte das folgende Formular für das vereinfachte Verfahren. Fügen Sie dem ausgefüllten Formular bitte einen Nachweis einer ausreichenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei.

Sachkundenachweis (Delegation)

Soweit der Antragsteller oder bei juristischen Personen die Mitglieder der Geschäftsführung den für die Erlaubniserteilung erforderlichen Sachkundenachweis nicht selbst erbringen können, besteht die Möglichkeit, den Nachweis der Sachkunde auf im Unternehmen angestellte vertretungsberechtigte Aufsichtspersonen zu delegieren.

Änderungen einer bestehenden Registrierung

Wenn bereits eine Eintragung in das Versicherungsvermittlerregister erfolgt ist, verwenden Sie bitte zur Meldung von relevanten Änderungen das
Formular 1.3.4 Änderung der Registerdaten. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 92 KB)
Stand: Februar 2024