Prävention

Sucht am Arbeitsplatz

Der Missbrauch von Alkohol, Drogen und Medikamenten stoppt vor keiner Unternehmenstür. Damit Betriebe dem Thema Sucht adäquat begegnen können, haben wir einige Informationen, Tipps und Links rund um das Thema Sucht am Arbeitsplatz für Sie gesammelt.
Eines ist schon mal klar: Wegschauen hilft nicht. Je schneller auffälliges Konsumverhalten erkannt wird, desto früher können betroffene Personen auf ihr Verhalten hingewiesen und unterstützt werden. Das vermeidet langfristig Fehler bei der Arbeit und auch längere Fehl- und Krankenzeiten.

Handlungsempfehlung für Führungskräfte

Bei der Suchtprävention kommt besonders Führungskräften eine wichtige Schlüsselfunktion zu. Eine erstklassige Übersicht rund um das Thema bietet die Informationsseite Sucht am Arbeitsplatz der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e. V.  Neben konkreten Handlungsempfehlungen und Muster für Dienstvereinbarung und Mitarbeitergespräche, bietet die Deutsche Hauptstelle auch viele Broschüren und sogar eine Praxishilfe speziell für Führungskräfte an.

Wichtig: Stufenplan

Um bei Verstößen gegen arbeitsvertragliche oder dienstliche Pflichten oder deren Vernachlässigung in Verbindung mit dem Gebrauch von Suchtmitteln überhaupt handlungsfähig zu sein, sollten im Vorfeld sogenannte Stufengespräche durchgeführt werden. Es handelt sich dabei um einen Interventionsleitfaden, der eine Abfolge von fünf Stufengesprächen vorsieht. Voraussetzung ist ein Verstoß gegen arbeitsvertragliche bzw. dienstrechtliche Pflichten oder deren Vernachlässigung im Zusammenhang mit Suchtmittelkonsum oder suchtbedingtem Verhalten. In der o. g. Praxishilfe für Führungskräfte finden Sie im 5. Kapitel – Muster für Stufenplangespräche.

Sucht-Prävention im Betrieb

Damit innerbetriebliche Hilfsangebote und die Beratung betrieblicher Funktionsträger auf Dauer im Unternehmen gewährleistet werden können, macht es Sinn, Vorgesetzte und Beschäftigte, die im Betrieb Suchtprävention betreiben oder zukünftig betreiben wollen, zu schulen. Zum Beispiel mit dem Zertifikat: Betriebliche Suchthelfer. Diese Weiterbildung finden Sie z. B. auch über das IHK Weiterbildungssystem (WIS).
Die Beratung und Hilfe bei Suchtfragen kann im Betrieb ganz unterschiedlich organisiert werden. Egal ob nebenamtliche Ansprechperson oder hauptamtliche Suchtbeauftragte, die Vernetzung ist für den Erfolg ihrer Arbeit wichtig.

Hotline für Suchtfragen

Die Landesstelle für Suchtfragen in Baden-Württemberg bietet mit ihrer Hotline besonders Klein- und Kleinstbetrieben Erste Hilfe bei akuten Vorfällen und Krisen im Betrieb.
Den direkten Weg zu einer Beratungsstelle vor Ort und weitere Informationen zur betrieblichen Suchtprävention finden Sie auf den Seiten der Landessuchtberatung Baden-Württemberg.
Hotline für Suchtfragen unter Tel.: 0800 0777-088
Die Beratung ist vertraulich und kostenfrei.
Mehr Informationen zum Service erhalten Sie auf den Seiten der Landesstelle für Suchtfragen in Baden-Württemberg.

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